Medientechnik Aula / Neubau Gymnasium Langenhagen Referenznummer der Bekanntmachung: VE 622.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.langenhagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medientechnik Aula / Neubau Gymnasium Langenhagen
Die Stadt Langenhagen plant den Neubau eines 7-zügigen Gymnasiums mit Sportanlagen und Freianlagen auf einem rund 42.600 m² großen Grundstück an der Theodor-Heuss-Straße in Langenhagen. Der etwa 21.000 m² große Schulflügel beinhaltet Unterrichts- und Fachräume, den Verwaltungsbereich, eine Biblio-/Mediathek sowie eine Aula.
Theodor-Heuss-Straße 51 30853 Langenhagen
Medientechnik für die Aula des Neubaus des Gymnasiums in Langenhagen:
1 Stck. Leinwand
1 Stck. Video/Datenprojektor
14 Stck. Signalübertrager Video
2 Stck. Videokameras
8 Stck. Lautsprecher/systeme
4 Stck. Funkmikrofone
6 Stck. Prof. Kondensator-Mikrofone
1 Stck. Audiomischpult
1 Stck. Lichsteuerpult
2 Stck. Touchpanel
2 Stck. 19"-Installationsschränke
8 Stck. diverse Patchfelder
10 Stk. diverse Anschlussfelder Boden/Wand
19 Stck. diverse Anschlussfelder (Versatz-Kästen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medientechnik Aula
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glinde
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 21509
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJWR3N7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.