Fahrzeuge für die Abfallentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 22-04
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geb-goettingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sjs-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeuge für die Abfallentsorgung
Los 1: Lieferung von fünf Dreiachs-Fahrgestellen (LKW)
Los 2: 5 x Abrollkipperaufbau (Lieferung und Montage)
Lieferung von fünf Dreiachs-Fahrgestellen (LKW)
Die Fahrgestelle (Los 1) müssen an die Firma geliefert werden, die den Zuschlag für Los 2 erhält, da dort der Aufbau erfolgen wird.
Lieferung von fünf Dreiachs-Fahrgestellen (LKW)
Abrollkipperaufbau (Lieferung und Montage)
Die Fahrgestelle (Los 1) müssen an die Firma geliefert werden, die den Zuschlag für Los 2 erhält, da dort der Aufbau erfolgen wird.
Abrollkipperaufbau (Lieferung und Montage)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - ausgefülltes Formular (Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
Mindestentgelterklärung (nur Los 2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBCR39J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]