Dienstleistungen Einkaufsgemeinschaft Referenznummer der Bekanntmachung: KRH-2022-024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.krh.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen Einkaufsgemeinschaft
Die Klinikum Region Hannover GmbH mit ihren
Tochtergesellschaften, schreibt die Unterstützung ihrer Beschaffung, in Form eines
Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, durch eine Einkaufsgemeinschaft im
Gesundheitswesen neu aus. Die Einkaufsgemeinschaft hat das KRH bei der Beschaffung
von benötigten Produkten und Dienstleistungen sowie bei der Optimierung der Supply
Chain zu unterstützen.
Klinikum Region Hannover GmbH Stadionbrücke 6 30459 Hannover
Die Klinikum Region Hannover GmbH mit ihren
Tochtergesellschaften, schreibt die Unterstützung ihrer Beschaffung, in Form eines
Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, durch eine Einkaufsgemeinschaft im
Gesundheitswesen neu aus. Die Einkaufsgemeinschaft hat das KRH bei der Beschaffung
von benötigten Produkten und Dienstleistungen sowie bei der Optimierung der Supply
Chain zu unterstützen.
Zur Unterstützung und Sicherstellung eines optimierten strategischen Einkaufs nimmt
das KRH auch derzeit die Leistungen einer Einkaufsgemeinschaft in Anspruch. Der
bestehende Vertrag endet zum 31.12.2022. Die Anschlussvereinbarung wird durch das
hier vorliegende Verhandlungsverfahren neu vergeben.
Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, einer Einkaufsgemeinschaft beizutreten, die die
effiziente und wirtschaftliche Beschaffung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios der
KRH durch eine mehrjährige wirtschaftliche, qualitätsorientierte Selektions- und
Vertragsgestaltung unterstützt. Die Beratungsleistung muss zu einer laufenden
Optimierung der Sach- und Prozesskosten, der Einnahmeaspekte und der
Wertschöpfungskette führen.
Die zu vergebende Beschaffungsdienstleistung muss die Bereiche medizinischer und
pflegerischer Sachbedarf, Labor-, Verwaltungs-, Wirtschaftsbedarf und Dienstleistungen
sowohl im Bereich der Aufwands- als auch der Investitionsgüter abdecken.
Der Vertrag wird für die Dauer von vier Jahren abgeschlossen und verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht vorher durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-
stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und
Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen
ordnungsgemäß zu erbringen, d.h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die
Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei
falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz
von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die
keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und
vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der
Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis auf drei Bewerber zu beschränken. In
diesem Fall werden aus dem Kreis der geeigneten Bewerber die drei Bewerber
ausgewählt, die als besonders geeignet erscheinen. Die Auswahl erfolgt nach der Anzahl der Mitgliedskrankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft und der Höhe des vermittelten Netto-Gesamtumsatzes aus dem Jahr 2019. Die Vorgehensweise kann unter Punkt XX. der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen Matrix entnommen werden.
Optional soll ein Vertrags- und ein Lieferantenmanagement zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
a. Angaben des Bewerbers mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer
und E-Mail-Adresse sowie Angaben zum Unternehmen wie Gründungsdatum,
Gesellschaftsform, Haupteigentümer, Tochtergesellschaften, Tätigkeitsbereich,
Geschäftsleitung und Ansprechpartnern
b. Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung (Berufs- oder
Handelsregisterauszug)
Der Nachweis ist auch von jedem Nachunternehmer und von jedem Mitglied einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen.
c. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bzw. über eine
Selbstreinigung gem. §§ 123, 124, 125 GWB (Formblatt F2)
Die Eigenerklärung ist auch von jedem Nachunternehmer und von jedem Mitglied einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen.
d. Im Falle der Bewerbung als Bewerber-/Bietergemeinschaft die von sämtlichen
Mitgliedern in Textform unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung, in der alle
Mitglieder erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften, in der alle Mitglieder
aufgeführt sind und der/die für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet
ist (Formblatt F5)
e. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmen ist die Verpflichtungserklärung
vorzulegen, dass dem Bewerber im Zuschlagsfall die erforderlichen Mittel bzw.
Leistungen zur Verfügung gestellt werden (Formblatt F6)
f. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern die Eigenerklärung zum vorgesehenen
Nachunternehmereinsatz (Formblatt F7)
Für sämtliche der folgenden Nachweise, Angaben und Erklärungen gilt, dass es sich jeweils um
Unterlagen handeln muss, die zum Zeitpunkt des Stichtags, zu dem die Teilnahmeanträge
einzureichen sind, gültig und aktuell sein müssen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere
Unterlagen anzufordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
a. Eigenerklärung über die vermittelten Netto-Gesamtumsätze (Umsätze der Mitglieder des
Bewerbers) über Leistungen, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020).
(Formblatt F3)
Die Eigenerklärung ist auch von jedem Nachunternehmer und von jedem Mitglied einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen.
b. Aktueller Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der
derzeitigen Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach- und
Vermögensschäden
Wenn eine Versicherung derzeit nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine Erklärung
der Versicherung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im
Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss der
Versicherungsnachweis von allen Mitgliedern nachgewiesen werden.
Für sämtliche der folgenden Nachweise, Angaben und Erklärungen gilt, dass es sich jeweils um
Unterlagen handeln muss, die zum Zeitpunkt des Stichtags, zu dem die Teilnahmeanträge
einzureichen sind, gültig und aktuell sein müssen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere
Unterlagen anzufordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
a. Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten
innerhalb der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) für mind. 10 Akutkrankenhäuser
bzw. Krankenhauskonzerne die mehrere Akutkrankenhäuser betreiben mit insgesamt
mehr als 750 Betten. (Formblatt F4)
b. Eigenerklärung zur Anzahl der Krankenhäuser, die Mitglied in der Einkaufsgemeinschaft
des Bewerbers sind
c.Eigenerklärung zur Anzahl der Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft, die Mitglied
in der Einkaufsgemeinschaft des Bewerbers sind
Für sämtliche der folgenden Nachweise, Angaben und Erklärungen gilt, dass es sich jeweils um
Unterlagen handeln muss, die zum Zeitpunkt des Stichtags, zu dem die Teilnahmeanträge
einzureichen sind, gültig und aktuell sein müssen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere
Unterlagen anzufordern.
Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten
innerhalb der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) für mind. 10 Akutkrankenhäuser
bzw. Krankenhauskonzerne die mehrere Akutkrankenhäuser betreiben mit insgesamt
mehr als 750 Betten. (Formblatt F4)
Die Auftragnehmer haben bei der Auftragsausführung die Ausführungsbedingungen des
Landes Niedersachen nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz
(NTVergG) in der aktuellen Fassung einzuhalten. Die in dem NTVergG enthaltenen
Ausführungsbedingungen und Vertragsbedingungen werden Bestandteil des späteren
Zuschlags und sind von dem Auftragnehmer bei der Auftragsausführung zwingend zu
beachten.
Daher muss der Bewerber folgende Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag abgeben:
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Abschnitt IV: Verfahren
Rahmenvereinbarungen sind gemäß § 103 Abs. 5 S. 1 GWB Verträge mit einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden, festzulegen, insbesondere auf den Preis. Anstelle von der Vergabe einzelner Aufträge ermöglichen es Rahmenvereinbarungen, eine Vielzahl von Einzelaufträgen zu bündelnHier liegt eine Mischform vor, einerseits werden Elemente eines Festauftrages, wie z.B. die Be-schaffungsunterstützung, das Vorhalten eines Lieferengpassmanagements, die digitale Anbindung an das KRH und andererseits die Elemente einer Rahmenvereinbarung, wie die Durchführung von Vergabeverfahren auf Abruf kombiniert. Die Laufzeit des Vertrages mit 6 Jahren begründet sich mit der Zeit der Umstellungsphase. Die-se wird einen großen Umstellungsaufwand sowohl beim Auftragnehmer als auch beim Auftraggeber verursachen und vermutlich mind. ein halbes bis ein ganzes Jahr betragen. in der Umstellungsphase muss sowohl das KRH als auch die bezuschlagte Einkaufsgemeinschaft zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung stellen. Die die Umstellung ermöglichenden Arbeiten müssen konkret terminiert bei weiterlaufendem Alltagsgeschäft durchgeführt werden, da eine Gefährdung der Versorgungssicherheit in jedem Fall verhindert werden muss. Folgende Arbeiten sind auszuführen:- Umstellung von Lieferanten - Neu-Abschluss einer Vielzahl von Abnahmeverträgen - Anpassungen von Standards auf Grund notwendiger Lieferantenwechsel - Anpassungen von Produktstandards auf Grund veränderter Preisstrukturen - Aufbau einer neuen digitalen Vernetzung, mit Auswirkung auf die Supply Chain Es ist davon auszugehen das die Umstellungsarbeiten sowohl bei der Einkaufsgemeinschaft als auch bei der KRH eine VK für eine halbes bis ein Jahr in Anspruch nehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen sind, sind in dieser Bekanntmachung und auch in den Bewerbungsbedingungen aufgeführt. Das Preisblatt und der Vertragsentwurf müssen nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat dieser
unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags die Kontaktstelle des Auftraggebers
darauf hinzuweisen.
Anfragen sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Center/
zu stellen.
Auskünfte werden ausschließlich anonym auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Center/
veröffentlicht. Die Bewerber sind aufgefordert, sich selbstständig und regelmäßig über
Neuigkeiten auf der Vergabeplattform zu informieren. Im Interesse der Bewerber sollten
auftretende Fragen unverzüglich gestellt werden, damit den Bewerbern ausreichend Zeit
verbleibt, die Antworten bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Bei rechtzeitig
gestellten Fragen werden diese bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMXYYHH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]