Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20220127
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und Einschreiben. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren.
Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Briefsendungen im PLZ-Bereich 30/31
Es handelt sich um die Abholung und Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g bzw. Einschreiben und Zustellung der Sendungen im PLZ-Bereich 30/31 einschließlich Dialogpost und Paketen bis 3kg
Die Laufzeit beträgt 24 Monate mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.
Briefsendungen national und international ohne PLZ-Bereich 30/31
Es handelt sich um die Abholung und Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g bzw. Einschreiben und Zustellung der Sendungen national und international einschließlich Dialogpost und Paketen bis 3kg ohne PLZ-Bereich 30/31.
Die Laufzeit beträgt 24 Monate mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.
Briefsendungen national und international - gesondert für das Projekt Marktraumumstellung
Briefsendungen national und international - gesondert für das Projekt Marktraumumstellung, nachfolgend "MRU" genannt
Es handelt sich um die Abholung und Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g bzw. Einschreiben und Zustellung der Sendungen national und international einschließlich Infosendungen/Dialogpost .
Umfasst ist auch die Abholung der Post vom Produktionsort.
Die Laufzeit beträgt 24 Monate mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 24 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die unter
III.2.1)-III.2.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Angebotes zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Zif. III.2.2) und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können.
Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.2.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.1.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG:
Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Erklärung der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers /jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft.
2) Erklärungen, dass kein Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen;
3) Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist;
4) Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung der Briefsendungen gemäß § 5 Postgesetz in Kopie
5) Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. l PostG auszuführenden Briefbeförderungsleistungen nach Leistungsart, -umfang und -gebiet
6) Eigenerklärung, dass die Vorgaben des §§ 4 und 5 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz sowie
die Vorgaben des MiLoG eingehalten werden
7) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
8) ggf. Nachunternehmererklärung
9) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2) Erklärung des Bewerbers/ der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (eingesetztes Personal und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
2) Darstellung Reklamationsmanagement
3) Darstellung Notfallplan
zu 1) mindestens 3 Referenzprojekte mit vergleichbarer Größenordnung (Minimum 1 Mio. Briefe p.a.)
zu 2) Darstellung innerhalb einer DIN A4 Seite
zu 3) Der Auftragnehmer verfügt über einen Notfallplan bei Ausfall von Betriebsstätten. Der Notfallplan muss in Grundzügen vorgelegt werden. Maximal eine DIN A4 Seite
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
- [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden;
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Die Höchstleistung je Versicherungsjahr darf [Betrag gelöscht] EUR nicht unterschreiten.
30 Tage netto, Abrechnung erfolgt monatlich
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0RZ5T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.