21_1903 Änderung des Systeminstandhaltungsvertrag
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ewe.de
Abschnitt II: Gegenstand
21_1903 Änderung des Systeminstandhaltungsvertrag
Über den Rahmenvertrag, den die Konzernmutter EWE AG hält, dürfen die Tochtergesellschaften abrufen.
EWE NETZ und wesernetz betreiben diverse unabhängige PSIprins Leitsysteme die im Rahmen eines gemeinsamen übergreifenden Projekts auf codegleiche PSIcontrol Querverbundleitsysteme migriert werden sollen. EWE NETZ und wesernetz beauftragen diese Migration gemeinsam.
Der Hauptteil der notwendigen Dienstleistungen wird remote erbracht.
Änderung des bestehenden Rahmvertrages auf den aktuellen Bedarf.
Es erfolgt eine Migration der bestehenden Netzleitsysteme auf die aktuellste Softwareversion. Die Migration erfolgt unter weitgehender Übernahme des Datenbestandes aus den Bestandssystemen. Die darüber hinaus notwendige Anpassung und Erweiterung der Visualisierung wird separat ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der Auftrag stellt eine ausnahmsweise zulässige Auftragsänderung dar, vgl. § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB. Um die bestehenden Netzleitsysteme zukunftsfähig zu machen, sind zusätzliche Leistungen erforderlich geworden. Diese Leistungen können aus urheberrechtlichen Gründen nur von dem aktuellen Dienstleister erbracht werden. Ein Lieferantenwechsel würde erhebliche technische – und in der Konsequenz wirtschaftliche – Schwierigkeiten nach sich ziehen. Dem Auftragnehmerwechsel wäre das Risiko immanent. dass im Zuge der Neuimplementierung Störungen in der Steuerung und Überwachung der Energienetze und Erzeugungsanlagen entstehen könnten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland