Unterziehschutzwesten Damen und Herren SK1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hann. Münden
Postleitzahl: 34346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://www.lzn.niedersachsen.de
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Logistik Zentrum Niedersachsen
Gimter Str. 26
34346 Hann. Münden
NUTS-Code DE91C Göttingen
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 7Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt:
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert ohne MwSt: [Betrag gelöscht] EURPeriodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge:
35815100 Kugelsichere Westen
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Geschätzter Wert ohne MwSt: [Betrag gelöscht] EUR
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer unter Nennung des Namens des Erklärenden enthalten:
(1) Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV gem. § 126b BGB, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag unter Nennung des Namens des Erklärenden einzureichen.
(2) Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag unter Nennung des Namens des Erklärenden einzureichen.
(3) Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber unter Nennung des Namens des Erklärenden vorzulegen.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (1) Eigenerklärung (gemäß Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens unter Nennung des Namens des Erklärenden.Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck) über den durchschnittlichen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung von Unterziehschutzwesten) bezogen auf das letzte Geschäftsjahr, in Höhe von mindestens 1,0 Mio. Euro (Mindestanforderung).
(3) Nachweis, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und Sachschäden und von [Betrag gelöscht] Euro bei Vermögensschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
Die unter Abschnitt III.2.2 Nr. (2) und Nr. (3) geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards(1) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens drei sachmangelfrei und ordnungsgemäß ausgeführten Referenzen über die in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung von ballistischen Schutzwesten an öffentliche Auftraggeber, die jeweils die folgenden Kriterien (a) und (b) kumulativ und vollständig erfüllen müssen (Mindestanforderung):
(a) Die gelieferten ballistischen Schutzwesten entsprechen dem Öko-Tex Standard 100, Kl. 2 oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist im Teilnahmeantrag darzulegen.
(b) Auftragswert von mindestens 3,0 Mio. Euro (ohne USt.).
(2) Nachweis über ein bestehendes, gültiges und zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) durch Vorlage eines Zertifikats (in Kopie) (Mindestanforderung).
Die unter Abschnitt III.2.3 Nr. (1) und Nr. (2) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Möglicherweise geforderte MindeststandardsEs gelten die gleichen Anforderungen wie für
Bewerber
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: (1) Angabe des Umsatzes: Je höher der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung von Unterziehschutzwesten) bezogen auf das letzte Geschäftsjahr ist, desto besser wird der Teilnahmeantrag bewertet (mehr als 5 Mio. Euro = 1 Punkt, mehr als 6,5 Mio. Euro= 2 Punkte, mehr als 8,0 Mio. Euro = 3 Punkte). Maximal sind 3 Punkte erreichbar.
(2) Anzahl der Referenzen: Für bis zu drei weitere Referenzen, die die Anforderungen gem. Abschnitt III.2.3) Nr. (1) der EU-Bekanntmachung vollständig erfüllen, erhält der Bewerber jeweils 1 Punkt. Maximal sind 3 Punkte erreichbar.
(3) Auftragswerte der Referenzen nach Abschnitt III.2.3) Nr. (1) der EU-Bekanntmachung: Je höher der Auftragswert (netto) der vorgelegten Referenzen ist, desto besser wird die Referenz bewertet. Maximal werden drei Referenzen einbezogen, wodurch maximal 9 Punkte erreichbar sind (bis zu 3,5 Mio. Euro = 1 Punkt, 3,5 Mio. Euro bis 5,0 Mio. Euro = 2 Punkte, mehr als 5,0 Mio. Euro = 3 Punkte).
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(2) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(3) Der ausgeschriebene Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt. Es erfolgt eine Gesamtlosvergabe. Einer Losaufteilung stehen technische und wirtschaftliche Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), die eine Gesamtlosvergabe erfordern. Insbesondere beabsichtigt der Auftraggeber, alle Polizeivollzugskräfte des Landes Niedersachsen mit der gleichen Unterziehschutzweste auszustatten, um eine gänzlich einheitliche Ausstattung aller polizeilichen Kräfte sowie der Studentinnen und Studenten der Polizeiakademie Niedersachsen zu erreichen.
(4) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
(5) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle (Vergabeplattform eVergabe Niedersachsen 2.0) herunterzuladen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen mit der Nennung des Namens des Erklärenden zu versehen. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
(6) Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB über die Vergabeplattform eVergabe Niedersachsen 2.0 einzureichen. Andere Methoden der Einreichung des Teilnahmeantrags sind nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist über die Vergabeplattform eVergabe Niedersachsen 2.0 einzureichen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen und formgerechten Eingang.
(7) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV unter Nennung des Namens des Erklärenden mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(8) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV unter Nennung des Namens des Erklärenden mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(9) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(10) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen für die Angebotsphase. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung zur Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
(11) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und ggf. weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
(12) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen und nicht in Verhandlungen einzutreten. Das Erstangebot muss somit bereits verbindlich und zuschlagsfähig sein.
(13) Soweit im Rahmen der dem Auftraggeber zustehenden Verlängerungsoptionen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung die Vertragslaufzeit von sieben Jahren nach § 14 Abs. 6 S. 1 VSVgV überschritten wird, ist dies nach § 14 Abs. 6 S. 2 VSVgV zulässig. Die Nutzungsdauer der ausschreibungsgegenständlichen UZSW beträgt nach den normierten Vorgaben der Technischen Richtlinie Ballistische Schutzwesten Stand: März 2008 Revisionen: Oktober 2008 (Nr. 4.4, letzter Absatz) und September 2009 (Anlage 1, Geschossangaben SK 4) 10 Jahre. Durch einen Wechsel des Rahmenvertragspartners käme es zu einem Wechsel der Unterziehschutzwesten, der das Ziel der Niedersächsischen Polizei, langfristig eine einheitliche Ausrüstung der polizeilichen zu erreichen, konterkariert würde.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDCBJ
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html