Mutter-Kind-Zentrum Hannover - mobile Röntgengeräte Referenznummer der Bekanntmachung: X-TEMAK-2022-0004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.henrike-hannover.de
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.temak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mutter-Kind-Zentrum Hannover - mobile Röntgengeräte
Mutter-Kind-Zentrum Auf der Bult, Hannover - mobile Röntgengeräte
mobile C-Bögen
Hannover
Los 1: mobile C-Bögen (NICHT Zystoskopieturm!)
Mindestanforderungen
· Abnehmbares Streustrahlenraster für die Pädiatrie
· Niedrigdosis-Funktion für pädiatrische Anwendungen
· Dosismesskammer zur Erfassung des Flächendosisproduktes und/oder Air Kerma-Wertes
· Laser zur strahlungsfreien Positionierung im Flachdetektor-Gehäuse integriert
· Uneingeschränkte Nutzung möglich auch nach Transport über Aufzüge mit damit verbundenen leichten Erschütterungen
· Anbindung an bestehende Dosismanagement Software "teamplay Dose" der Firma Siemens zur automatischen Übergabe der Dosismanagementdaten inkl. aller notwendigen Adapter, Lizenzen und Zubehör im Angebotspreis enthalten
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
Folgende Zuschlagskriterien bestimmen über das
wirtschaftliche Angebot und werden über die zwei Positionen
zusammengefasst:
• Preis: 1000 Punkte
• Technische Abfragen: 1000 Punkte
mobiles Röntgengerät
Hannover
Los 2: mobiles Röntgengerät (NICHT Laparoskopieturm!)
Mindestanforderungen
· antibakterielle Oberfläche
· komplett innenliegende Kabelführung für hohen Hygienestandard
· mobilität auch bei entladenem Fahrakku
· Gesamtgewicht <400 kg
· 2 mobile Detektoren (Klein- und Großformat)
· allgemeine integrierte Bildaufnahmestation mit DICOM-Funktionalität und LAN- sowie WLAN-Verbindung
· Akku für Fahr- und Aufnahmebetrieb
· Uneingeschränkte Nutzung möglich auch nach Transport über Aufzüge mit damit verbundenen leichten Erschütterungen
· Anbindung an bestehende Dosismanagement Software "teamplay Dose" der Firma Siemens zur automatischen Übergabe der Dosismanagementdaten inkl. aller notwendigen Adapter, Lizenzen und Zubehör im Angebotspreis enthalten
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
Folgende Zuschlagskriterien bestimmen über das
wirtschaftliche Angebot und werden über die zwei Positionen
zusammengefasst:
• Preis: 500 Punkte
• Technische Abfragen: 500 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes ist vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wir verweisen auf das EFB-Blatt 216, Pkt. 1.2 bzw. 2.2.
Sind nachzuweisen mit Vorlage einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung. Die Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.
V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern Ihr Unternehmen zu dieser Vergabe registriert ist/wurde, erhalten Sie alle Informationen über die Vergabeplattform.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.