B3|SSW Hydrogeologische Beweissicherung und Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: 03_165827_248655
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
B3|SSW Hydrogeologische Beweissicherung und Beratung
Die Bundesstraßen B 3, B 6 und B 65 verlaufen im Süden Hannovers gemeinsam als "Südschnellweg" (SSW) vom Landwehrkreisel im Westen bis zum Seelhorster Kreuz im Osten. Der SSW hat für den Großraum Hannover eine wesentliche verkehrliche Bedeutung und ist Bestandteil des überregionalen Bundesfernstraßennetzes.
Bei dem ca. 3,8 km langen Streckenabschnitt (Landwehrkreisel bis Unterführung der DB-Bahntrasse) handelt es sich um eine 4-streifige Bundesstraße mit Mindestfahrstreifenbreiten und ohne Standstreifen. Insgesamt wird der Straßenquerschnitt den heutigen verkehrlichen Anforderungen nicht mehr gerecht. Der SSW führt im westlichen Planungsbereich durch sensible Bereiche wie die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Auenlandschaft der Leine und bedeutende Erholungsgebiete. Der SSW quert ein rechtlich festgesetztes Überflutungsgebiet der Leine (HQ-100-Gebiet). Im östlichen Planungsabschnitt verläuft der SSW durch hoch verdichtete Wohn- und Gewerbegebiete. Hieraus erwächst im Projekt die Aufgabe, sämtliches Vorgehen im Kontext der Belange der Vielzahl Betroffener und Beteiligter mit Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
Die Planung sieht den Ausbau der Strecke auf den heutigen Regelwerken entsprechende Querschnitts-breiten sowie den Ersatz der in naher Zukunft abgängigen Bauwerke vor. Im westlichen Planungsbereich (Landwehrkreisel bis westl. der Schützenallee) erfolgt der Ausbau bestandsorientiert. Die bestehenden Bauwerke werden entsprechend mit verbreitertem Querschnitt ersetzt.
Im östlichen Planungsbereich (westl. der Schützenallee bis Unterführung der DB-Bahntrasse) wird anstelle der bestehenden Hochstraße über der Willmerstraße ein Tunnel mit den Portallagen westlich der Schützenallee und östlich der Hildesheimer Straße errichtet.
Auf Grund der Verbreiterung des Straßenquerschnitts wird im westlichen Projektbereich eine Verbreiterung des Straßendamms erforderlich.
Diese Ausschreibung umfasst die hydrogeologische Beweissicherung und Beratung während der Baumaßnahme.
B3|SSW (Landwehrkreisel bis Bahnunterführung) Hannover
Im Rahmen der Vergabe werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
Hydrogeologische Beweissicherung und Beratungsleistungen.
- Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters/Hauptbearbeiters: 30%,
- Referenzen7Erfahrungen des stellv. Projektleiters / 2. Bearbeiters: 25%,
- Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages: 5 %,
- Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb", Ziffer 7.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge".
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 "Teilnahmebedingungen" und III.2 "Bedingungen für den Auftrag" der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D03_B3-SSW_VgV-Hydrogeologie_Eigen-erklaerung-Eignung",
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03_B3-SSW_VgV-Hydrogeologie_Eigenerklaerung-Eignung".
- Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mind. einen Umsatz von 0,2 Mio. EUR aufweisen.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_B3-SSW_VgV-Hydrogeologie_Eigenerklaerung-Eignung" und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_B3-SSW_VgV-Hydrogeologie_Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D05_B3-SSW_VgV-Hydrogeologie_Unterauftragnehmer", Vordruck "D06_B3-SSW_VgV-Hydrogeologie_Verpflichtung-Unterauftragnehmer" und Vordruck "D07_B3-SSW_VgV-Hydrogeologie_Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer".
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber (Unternehmen) / Bewerbergemeinschaft muss mindestens einmal die hydrogeologische Beweissicherung / Beratung im Bauwesen bzw. bei Bauinfrastrukturprojekten erbracht haben.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Projektleiter/Hauptbearbeiter und der stellv. Projektleiter/2. Bearbeiter müssen über eine abge-schlossene, einschlägige Ausbildung verfügen. Des Weiteren muss der Projektleiter/Hauptbearbeiter und der stellv. Projektleiter/2. Bearbeiter mind. je eine persönliche Referenz mit hydrogeologischer Beweissicherung / Beratung im Bauwesen bzw. bei Bauinfrastrukturprojekten vorlegen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss nachweisen, dass mindestens 3 Ingenieure (oder vergleichbar) für hydrogeologische Beweissicherung / Beratung im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 genannten Mindeststandards.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Näheres in Aufforderung zum Teilnahmewettberb
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3)).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "00_B3-SSW_VgV-Hydrogeologie_Information".
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DCBF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de