Erneuerung der Datensicherungslösung bei der Landeshauptstadt Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 18-0241-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Datensicherungslösung bei der Landeshauptstadt Hannover
Erneuerung der Datensicherungslösung bei der Landeshauptstadt Hannover ab dem 01.01.2023
Landeshauptstadt Hannover
Hamburger Allee 25 A
31161 Hannover
Erneuerung der Datensicherungslösung bei der Landeshauptstadt Hannover ab dem 01.01.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung die
fehlenden Nachweise nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen:
1.Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren
2.Eigene Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate)
sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Bescheinigungen gleich welcher Art sind in
deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. Der Schriftverkehr ist in
deutscher Sprache zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland