Energieliefer-Contracting-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.0107
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energieliefer-Contracting-Leistungen
Der Landkreis Harburg (im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet) beabsichtigt, die Wärmeversorgung für die öffentlichen Liegenschaften des Schulzentrums Salzhausen in Salzhausen (Kreuzweg 33, 21376 Salzhausen), im Rahmen eines Contracting-Modells auszuschreiben.
Der Nutzwärmebedarf für das Schulzentrum beträgt ca. 1.100 kWh/a.
21376 Salzhausen
Der Landkreis Harburg (im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet) beabsichtigt, die Wärmeversorgung für die öffentlichen Liegenschaften des Schulzentrums Salzhausen in Salzhausen (Kreuzweg 33, 21376 Salzhausen), im Rahmen eines Contracting-Modells auszuschreiben. Die Wärmeerzeugung soll mittels einer Holzkesselanlage (Pellet/Hackschnitzel/vergleichbar), gegebenenfalls in Kombination mit einer Spitzen- und Reserveanlage, umgesetzt werden. Grundvoraussetzung ist ein Mindestwärmeanteil von 75 % durch den Energieträger Holz. Die Wärmeversorgung soll vollständig Klimaneutral über eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren erfolgen
Das Vorhaben umfasst alle Leistungen für die Errichtung und den Betrieb der Wärmeversorgungsanlage, sowie die Betriebsführung des vorhandenen Wärmenetzes über die Vertragslaufzeit gemäß der Leistungsbeschreibung.
Der Nutzwärmebedarf für das Schulzentrum beträgt ca. 1.100 kWh/a.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie unter III. dieser Bekanntmachung beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl der unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV)
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die Bieter die Möglichkeit im Rahmen von Bietergesprächen in einen fachlichen Dialog mit dem AG zu treten. Dabei sind zunächst zwei Phasen vorgesehen, in denen jeweils Bietergespräche geführt werden.
Der Kreis der Teilnehmer wird dabei weiter dergestalt reduziert, dass in der 1. Verhandlungsrunde noch maximal 5 Bieter und in der 2. Verhandlungsrunde noch maximal 3 Bieter am Verfahren beteiligt sind. Nachdem mit den Bietern die Verträge verhandelt wurden, werden die Bieter zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebots aufgefordert, über welches nicht mehr verhandelt wird. Wesentliche voraussichtliche Termine des Verhandlungsverfahrens sind der Tabelle unter II.1. zu entnehmen. Im Falle von Verzögerungen im Vergabefahren kann es zu Verschiebungen des gesamten Terminplans kommen.
Der AG behält sich jedoch - im Einklang mit § 17 Abs. 11 VgV - ausdrücklich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkungen:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters des zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen, Dokumente:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Eigenerklärung, dass keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen. Der Auftraggeber wird entsprechende Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 GewO einholen.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen. Die Erklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
- Bezüglich Umsatz:
Der im Bereich Energiespar- und/oder Energieliefer-Contracting erzielte Umsatz (Summe dieser Bereiche ist ausreichend) muss in den letzten 3 Geschäftsjahren bei mindestens [Betrag gelöscht] EUR/a zzgl. MwSt. liegen. Maßgebend ist der Mittelwert des Umsatzes bei Energiespar- und/oder Energieliefer-Contracting-Maßnahmen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Als vertragliche Grundlage müssen Einspargarantie- oder Energielieferverträge mit einer vergleichbaren Summe gedient haben.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den geforderten Mindestumsatz erfüllt.
- Bezüglich Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen:
Es werden folgende Mindestdeckungssummen verlangt:
- Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall: 5 Mio. EUR,
- Vermögensschäden je Versicherungsfall: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das Zweifache der jeweiligen Mindestdeckungssumme.
Neben den unter III.1. und 2. genannten zwingend zu erfüllenden Eignungskriterien werden anhand der nachfolgenden Kriterien maximal 7 Bewerber ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Für die beiden Kriterien "Referenzen" und "Qualität des eingesetzten Personals" kann eine maximale Punktzahl von 125 erreicht werden, wobei für das Kriterium "Referenzen" insgesamt max. 75 Punkte sowie für das Kriterium "Qualität des eingesetzten Personals maximal 50 Punkte erzielt werden können.
Dabei haben die Bewerber für das Auswahlverfahren im Teilnahmewettbewerb, für welches zwingend das "Formblatt Referenzen und Personal zu verwenden ist, Folgendes zu beachten:
Kriterium "Referenzen":
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs können bis zu 5 Referenzen zu vergleichbaren Projekten eingereicht und gewertet werden. Mehr als die maximal zulässigen Referenzen werden vom AG nicht bewertet. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Mindestreferenzen erfüllt.
Pro Referenz ist insgesamt eine Maximalpunktzahl von 15 vorgesehen, die wiederum auf insgesamt drei Unterkriterien mit jeweils maximal 5 Gesamtpunkten verteilt wird. Das Eignungskriterium "Referenzen" sieht mithin eine Höchstpunktzahl von 75 vor.
Folgende Mindestanforderungen für eine Wertung werden an die Referenzen gestellt:
- Vertragsabschluss nicht älter als 4 Jahre
- Art des Projektes muss eine Wärmelieferung in Form eines Wärmeliefercontractings inkl. Planung, Bau und Betrieb sein. Reine Planungs- Bau- oder Betriebsprojekte werden nicht gewertet.
- Nachweisliche Versorgung durch mindestens 50% Holz in Form von Holzpellets oder Hackschnitzeln
- Versorgung von öffentlichen Liegenschaften
- Versorgung von mehr als 1 Gebäude über ein Wärmenetz
- Darstellung der Referenz auf jeweils maximal 1 A4 Seite
- Folgende Inhalte sind für jede Referenz anzugeben:
o Auftraggeber inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten
o Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
o Projektbeschreibung als Basis der Bewertung
Folgende Bewertungsmatrix wird für die Bewertung der Referenzen angesetzt:
Kriterium 1: Anteil erneuerbare Energien
5 Punkte: vollständige Wärmeversorgung durch regionale (Umkreis max. 35km) erneuerbare Energien in Bezug auf Brennstoffe und Hilfsenergie (Pumpenstrom, etc.).
4 Punkte: vollständige Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien in Bezug auf Brennstoffe und Hilfsenergie (Pumpenstrom, etc.).
3 Punkte: Wärmeversorgung durch mindestens 85% erneuerbare Energien in Bezug auf Brennstoffe und Hilfsenergie (Pumpenstrom, etc.).
2 Punkte: Wärmeversorgung durch mindestens 65% erneuerbare Energien in Bezug auf Brennstoffe und Hilfsenergie (Pumpenstrom, etc.).
1 Punkte: Erfüllung der Mindestanforderung durch mindestens 50% Wärmeversorgung mittels Holzes in Form von Holzpellets oder Hackschnitzeln.
Kriterium 2: Vergleichbarkeit der Projektstruktur
5 Punkte: Ausschließliche Versorgung von mindestens 5 Schulgebäuden (inkl. Sporthallen, Mensen, etc.) über eine gemeinsame Heizzentrale und ein Wärmenetz mit einer gelieferten Wärmemenge von mindestens 2.000 MWh und höchstens 3.500 MWh.
4 Punkte: Ausschließliche Versorgung von mindestens 5 Schulgebäuden (inkl. Sporthallen, Mensen, etc.) über eine gemeinsame Heizzentrale und ein Wärmenetz.
3 Punkte: Ausschließliche Versorgung von mindestens 5 öffentlichen Gebäuden über eine gemeinsame Heizzentrale und ein Wärmenetz.
2 Punkte: Versorgung von mindestens 5 öffentlichen Gebäuden über eine gemeinsame Heizzentrale und ein Wärmenetz.
1 Punkte: Erfüllung der Mindestanforderung durch Versorgung von mehr als einem Gebäude inkl. mindestens einem öffentlichen Gebäude über eine gemeinsame Heizzentrale und ein Wärmenetz.
Kriterium 3: Projekte im Gebäudebestand
5 Punkte: Versorgung von Bestandsgebäuden inkl. Übernahme von bestehenden Heizungsanlagen und Betrieb von kundeneigenen Wärmenetzen.
4 Punkte: Versorgung von Bestandsgebäuden inkl. Übernahme von bestehenden Heizungsanlagen.
3 Punkte: Versorgung von Bestandsgebäuden.
2 Punkte: Versorgung von Bestands- und Neubauten.
1 Punkt: Versorgung ausschließlich von Neubauten.
Kriterium "Qualität des eingesetzten Personals":
Der Bewerber hat mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird. Hierzu hat er zwei Personen (Hauptansprechpartner und Vertreter) als Projektleiter seitens des Auftragnehmers anonymisiert zu benennen, für welche auf Grundlage der nachfolgend genannten Kriterien jeweils eine einzelne Bewertung in qualitativer Hinsicht erfolgt. Im Auftragsfall verpflichtet sich der Teilnehmer dem AG das für die Auftragsausführung vorgesehenen Personal mit den zugesicherten Qualifikationen zu benennen. Insgesamt ist für das Eignungskriterium "Qualität des eingesetzten Personals" eine maximale Punktzahl von 50 (dabei maximal 25 pro zu bewertendem Ansprechpartner) vorgesehen, welches sich aus zwei Unterkriterium mit jeweils gleicher Gewichtung zusammensetzt.
Hierfür sind folgende Angaben vom Teilnehmer zu machen:
- Ausbildung
- Berufserfahrung im Bereich Wärmecontracting
Die Qualifikation wird nach folgenden Kriterien bewertet:
Kriterium 1 Ausbildung:
12,5 Punkte: Abgeschlossenes Studium im Bereich Versorgungstechnik, Maschinenbau, oder vergleichbares Studium (Diplom oder Master)
10 Punkte: Abgeschlossenes Studium im Bereich Versorgungstechnik, Maschinenbau, oder vergleichbares Studium (Bachelor)
8 Punkte: Abgeschlossene Meisterprüfung oder vergleichbare Anerkennung nach §§ 7 -9 der Handwerksordnung , Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
5 Sonstige Abgeschlossene Gesellenprüfung im Bereich Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder vergleichbare)
0 Punkte: Kein, bzw. Fachfremder Nachweis zu Ausbildung oder Studium
Kriterium 2 Berufserfahrung:
12,5 Punkte: mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Wärmecontracting
8 Punkte: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Wärmecontracting
4 Punkte: mindesten 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Wärmecontracting
1 Punkt: mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich Wärmecontracting
0 Punkte: weniger als 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich Wärmecontracting
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDQS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).