Bereitstellung der Cloud-Infrastruktur im Rahmen der Aufgaben nach Geologiedatengesetz (GeolDG) und zur Erfüllung des Projektes Bodenbewegungsdienst Deutschland (BBD) Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10114116

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Geowissenschaften

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung der Cloud-Infrastruktur im Rahmen der Aufgaben nach Geologiedatengesetz (GeolDG) und zur Erfüllung des Projektes Bodenbewegungsdienst Deutschland (BBD)

Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10114116
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufgrund der momentan beschränkten Ausbau- und Erweiterungsmöglichkeiten der IT-Infrastruktur in der BGR wurde das Ziel formuliert, Infrastruktur und Softwareleistungen für Anwendungen der Geodateninfrastruktur der BGR (GDI-BGR) außerhäusig in einer Cloud zu hosten und zu betreiben. Dies basiert auf den im Rahmen des Geologiedatengesetzes (GeolDG) zu erwartenden Lieferungen großer Datenmengen von aktuellen, aber auch von vergangenen Geologischen Untersuchungen. Im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der BGR, die sich aus dem GeolDG ergeben, muss eine hochverfügbare, sichere, sowie im Up- und Download leistungsstarke IT-Infrastruktur verfügbar sein, um diese gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Darüber hinaus sind im Projekt Bodenbewegungsdienst (BBD) sehr hohe Hardwareanforderungen entstanden, die auch am besten mit Hilfe einer Cloud-Lösung bedient werden. Hier werden große Punktdatenmengen über mehrere Server als Vektortiles bereitgestellt und bei Bedarf auch ausschnittsweise zum Download angeboten. Es wird in den konkreten Serveranforderungen zwischen BBD und GeolDG unterschieden. Nach positiven Verlauf des Betriebes in der Cloud sollen weitere Anwendungen der GDI-BGR beim Cloudanbieter gehostet werden können.

Ziel der Nutzung einer externen Cloud-Infrastruktur ist die einfachere Skalierbarkeit von Hardwareressourcen und eine höhere Bandbreite zum Up- und Download von Daten im Sinne des GeolDG.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bereitstellung der Cloud-Infrastruktur im Rahmen der Aufgaben nach Geologiedatengesetz (GeolDG) und zur Erfüllung des Projektes Bodenbewegungsdienst Deutschland (BBD) für die Dauer von drei Jahren (s.a. Ausführungen unter Ziff. II). Die Anforderungen im Einzelnen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 033-085122
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung der Cloud-Infrastruktur im Rahmen der Aufgaben nach Geologiedatengesetz (GeolDG) und zur Erfüllung des Projektes Bodenbewegungsdienst Deutschland (BBD)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/03/2022

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