Planmäßige Instandhaltung Sicherungsboot Klasse 905 TDF Referenznummer der Bekanntmachung: 90501 TDF 1 0 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planmäßige Instandhaltung Sicherungsboot Klasse 905 TDF
Planmäßige Instandhaltung Sicherungsboot Klasse 905 "Todendorf"
Am Standort der Werft
Depotinstandsetzung, u. a. mit:
- Durchführen der Klassenerneuerung
- Instandsetzen üblicher Schiffsausrüstung und -Einrichtung
- Reinigen Unterwasserschiff/ Überwasserschiff
- Umfangreichen Farbarbeiten an der Außenhaut
- Intervallmäßige Wartungen an den Hauptaggregaten
- Erneuern des rutschfesten Belages
- Abschluss einer objektbezogenen Reparaturhaftpflichtversicherung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Erfahrungen:
1. Eignungskriterium:
Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der deutschen oder anderer Streitkräfte (z.B. Sicherungsboote, Mehrzweckboote klein).
Beizubringender Nachweis:
Auflistung der wesentlichen in den letzten fünf Jahren fachgerecht und ordnungsgemäß erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der Instandsetzung bzw. der Integration von technischen Änderungen auf Marineschiffen mit Angabe der durchgeführten Arbeiten und der entsprechenden Einheit, der groben Angabe des Rechnungswertes (Größenordnung des Volumens), der Leistungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber.
Bescheinigung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeber, dass die benannten Leistungen fachgerecht und ordnungsgemäß erbracht wurden.
B) Infrastruktur:
2. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft.
Hierfür Vorhandensein mindestens folgender Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit:
• 1 EA Stromanschluss mit Drehstrom 380 V, 50 Hz, je 125 A mit eigenen Zählern
nach den Vorgaben VDE 0100 und DGUV 3.
• 2 EA unabhängige Feuerlöschanschlüsse für C-Rohre mit einem Druck von mindestens 8 bar.
• Frischwasseranschluss für das Seekühlwassersystem während der Dockung.
• Frischwasseranschluss für das Bordsystem und Liefern von Frischwasser mit Keimfreiheitszertifikat.
• Abwasseranschlüsse für Grau- und Schwarzwasser.
• Getrocknete Steuer- und Arbeitsluft mit 6-8 bar.
• Beheizen und Belüften des gesamten Schiffes oder von Teilbereichen, abhängig von den konkreten Arbeiten und den entsprechenden Vorgaben der Regeln der Technik bzw. des Arbeitsschutzes.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der Infrastruktur der Werft mit Angaben zu den Abmessungen und Tragfähigkeiten sowie Verfügbarkeit des erforderlichen Docks, der Ausstattung mit Dock- und Kaikränen und deren Tragfähigkeiten, der Länge der Kaianlagen, der an den Docks und Kaianlagen vorhandenen Anschlüsse für Strom, Wasser, Luft, Beheizung und Belüftung, Feuerlöscheinrichtungen und Abwasser, des Maschinenparks, der Lagerflächen und der Büro-, Besprechungs- und Aufenthaltsräume für Personal des MArs und des Bordkommandos.
b) Eigenerklärung, dass mindestens die o.g. Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit zur Verfügung stehen.
3. Eignungskriterium:
Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, die Einheit jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der navigatorischen Gegebenheiten der Werft mit Angaben zur Tiefe und Breite von Fahrwasser, Hafenbecken und Pier, ggf. Tidenhub sowie zu beachtenden Strömungs- und Wind-verhältnissen.
b) Bestätigung, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen ausgeschlossen ist.
4. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer mindestens 100 m langen Pier, um die Einheit sicher ohne Überstehen zu vertäuen.
Beizubringender Nachweis:
Darstellung der Länge der Instandsetzungspier am Instandsetzungsort samt maßstäblicher Skizze des Liegeplatzes mit Pollern.
5. Eignungskriterium:
Sicherstellung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs (zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit max 2000mm) und der Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 400 mm beträgt.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs (zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit 2000 mm) und der Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 400 mm beträgt.
6. Eignungskriterium:
Das Dock lässt eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zulässt (Keine Berührung der Einhausung mit der Einheit).
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das Dock eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zulässt (Keine Berührung der Einhausung mit der Einheit).
7. Eignungskriterium:
Die Durchführung einer Standprobe an der Pier ist möglich und die Wassertiefe an der Pier beträgt mindestens 4,0 Meter.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass die Durchführung einer Standprobe an der Pier möglich ist und dass die Wassertiefe an der Pier mindestens 4,0 Meter beträgt.
8. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock und Pier um jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schiffssilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei Lasten bis 20 t transportiert werden können.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass Krankapazitäten an Dock und Pier verfügbar sind, so dass jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schiffssilhouette mit einem Kran erreicht werden kann und hierbei Lasten bis 20 t transportiert werden können.
9. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel.
Beizubringender Nachweis:
Bescheinigung,- nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist - der zuständigen Feuerwehr im Original oder in Kopie, dass diese innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung mit den Brandbekämpfungsmaßnahmen vor Ort beginnen kann.
C) Projektmanagement, Qualifikationen:
10. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Vorhabens sicherstellt.
Beizubringender Nachweis:
Angaben zur Aufbau- und Ablauforganisation der mit der Durchführung des Auftrages zu betrauenden Abteilung. Grundlegende Abläufe bei der Durchführung des Auftrags durch die Abteilung sind darzustellen (Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten Organisationsstruktur).
11. Eignungskriterium:
Das an Bord eingesetztes Personal wird von einem Vorarbeiter geführt, der sich in der deutschen Sprache sicher verständigen kann.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das an Bord eingesetzte Personal von einem Vorarbeiter geführt wird, der sich in der deutschen Sprache sicher verständigen kann.
12. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens steht ein/e Projektleiter/in mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar sowie ein/e geeignete/r Vertreter/in zur Verfügung, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Beizubringende Nachweise:
a) Bestätigung, dass ein zentraler Ansprechpartner vor Ort als Projektleiter (m/w/d) mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar vorhanden ist und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
b) Eigenerklärung, dass neben der/dem Projektleiter/in mindestens ein/e Betriebsingenieur/in mit vergleichbarer Qualifikation wie Projektleiter zur Verfügung steht, die/der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
13. Eignungskriterium:
Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen den anerkannten Regeln der Technik genügt, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
D) Qualitätsmanagement:
14. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung.
Beizubringender Nachweis:
Angaben zur Aufbau und Ablauforganisation der fertigungsunabhängigen Qualitäts-sicherungsorganisation. Grundlegende Abläufe bei der Durchführung der QS durch die QS-Organisation sind darzustellen (Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten Organisationsstruktur).
15. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
Beizubringender Nachweis:
Nachweis (Kopie) der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar. Ist kein gültiges Zertifikat vorhanden, so ist eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats einzureichen. Es ist zusätzlich eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats abzugeben, wenn das Zertifikat seine Gültigkeit vor Beginn des Leistungszeitraumes (geplante WLZ) verliert.
16. Eignungskriterium:
Die Bestimmungen der AQAP 2131:2017 Ausgabe C (NATO-QUALITÄTSSICHERUNGSANFORDERUNGEN FÜR ENDPRÜFUNG UND TEST) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung werden erfüllt und eingehalten.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer sich verpflichtet, die Bestimmungen der AQAP 2131:2017 Ausgabe C (NATO-QUALITÄTSSICHERUNGSANFORDERUNGEN FÜR ENDPRÜFUNG UND TEST) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung zu erfüllen und einzuhalten; in der Eigenerklärung ist nachvollziehbar anzugeben, wie die Fähigkeit erworben wurde, bspw. durch ein konkret benanntes Referenzprojekt oder durch konkret benannte Lehrgänge oder in vergleichbarer Weise.
17. Eignungskriterium:
Es steht durchgehend ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung, der/die direkt der Unternehmensführung untersteht.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung steht, der/die direkt der Unternehmensführung untersteht.
18. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303 "Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Klasse Q2 und Qualifikation der Schweißaufsicht nach DIN 2303 der Bauteilklasse BK1.
Beizubringender Nachweis:
Zur Erfüllung des Teilnahmekriteriums ist die Herstellerqualifikation vorzulegen. Werden die Schweißarbeiten an einen Unterauftragnehmer vergeben, ist konkret darzulegen, welches Unternehmen in welchem Umfang hinzugezogen wird, dass der benannte UAN über die geforderte Eignung verfügt und die Mittel für die Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung gestellt werden, hierzu ist eine Verpflichtungserklärung des UAN abzugeben.
Die Herstellerqualifikation des UAN ist dann bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz:
19. Eignungskriterium:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass eine verantwortliche Person zur Verfügung steht, die dafür Sorge trägt, dass die Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards eingehalten werden.
20. Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
Beizubringende Nachweise:
a) Angaben zur Umsetzung der betriebsinternen Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz
b) Eigenerklärung, dass die betriebsinternen Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft abdecken.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit