KAW - Verwertung von Altholz Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-LK-2022-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
KAW - Verwertung von Altholz
Verwertung von Altholz
Entsorgungspark Hameln, Zum Sachsengrund 15, 31789 Hameln
Transport und Verwertung von Altholz AI bis AIII aus der Sperrmüllsammlung sowie der Anlieferung auf dem Entsorgungspark Hameln des Auftraggebers.
Abholstandort: Entsorgungspark Hameln, Zum Sachsengrund 15, 31789 Hameln
Ca. 5.800 Mg/a, Laufzeit: 01.01.2023 bis 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder
Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die
Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das
Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der
Berufsgenossenschaft angemeldet hat..
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung
durch den Eintrag
in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für
den
Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der
Eignung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur
Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind
die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden. Gelangt das Angebot in die engere
Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den
Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden:
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-
2022-0007
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem
Angebot einzureichen:
- Handelsregisterauszug
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, Lieferungen und Leistungen
betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— das dem Unternehmen die für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
stehen,
— Kopie der gültigen Police einer Berufs-/
Betriebshaftpflichtversicherung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung
durch den Eintrag
in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für
den
Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese
in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das
Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten
Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht
in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache
beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den
Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden:
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-
LK-2022-0007
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (oder vergleichbar) für die auszuführende Leistung
- Nachweis über die Zulässigkeit von Abfalltransporten
- Nachweis Zulassung der Verwertungsanlage(n) für Altholzbehandlung
- mind. 3 Referenzen über vergleichbare Aufträge
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten
und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung
unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-
2022-0007. Sie erhalten die Vergabeunterlagen
direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer
aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die
angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen.
Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer
Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der
Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen
Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue
Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese
Entscheidung ein Antrag auf
Nachprüfung durch die Vergabekammer beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem
er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB)
oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass
dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html