Bekanntmachung vergebener Aufträge: Teilsanierung Mehrgenerationenbad Pattensen - Planungsleistungen Architektur und TGA Referenznummer der Bekanntmachung: 2118
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pattensen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30982
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pattensen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Aufträge: Teilsanierung Mehrgenerationenbad Pattensen - Planungsleistungen Architektur und TGA
Planungsleistungen Objektplanung und TGA Planung zur Teilsanierung des Hallen- und Freibades in Pattensen (Mehrgenerationenbad). Dazu sind die Leistungen gemäß § 34 HOAI 2021 und § 55 (Anlagengruppen 1-7) HOAI 2021, jeweils LPH 1 bis 9 zu erbringen.
Planungsphase: Stadt Pattensen, Rathausplatz 1, 30982 Pattensen, Ausführungsphase: Hallen- und Freibad Pattensen, Am Hallenbad 1, 30982 Pattensen
Das Pattenser Bad wurde 1971-73 erbaut und bedarf nach fast 50 Jahren einer grundlegenden Modernisierung und Teilsanierung. Das Bauvorhaben wird im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert.
Im Mittelpunkt des Projekts steht die Ausrichtung des Bades als Mehrgenerationsbad und die Attraktivitätssteigerung (Äußerliches Erscheinungsbild, Barrierefreiheit, erweiterte Nutzungsmöglichkeiten für sein Wohnumfeld und der angrenzenden Schule und Sportverein).
Daneben ist die Sanierung der Schwimmbadtechnik ein Schwerpunkt des Projektes.
Die zweigeschossige Halle beinhaltet u.a. ein Schwimmerbecken (25 m) und ein Lehrschwimmbecken, im Freibadbereich befindet sich ein 50 m Becken für alle Altersstufen.
Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen soll das Bad für breite Bevölkerungsschichten und alle Altersgruppen attraktiver werden. Das Schwimmbad nimmt wichtige Aufgaben für die soziale Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt war. Mit 39 verschiedenen Nutzergruppen aus den Bereichen: Gesundheit, Teilhabe, Bildung, Weiterbildung, Sport, Frühkindliche Förderung bietet das Schwimmbad einer breiten Masse die Möglichkeit auf Teilhabe, Ertüchtigung und Zusammensein. Und dient als kultureller Treffpunkt für Vereine und einzelne kulturelle Veranstaltungen.
Die Privatisierung eines Kombibads in gemeinnütziger Hand, die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Ratspolitik, Förderverein und Betriebs gGmbH findet in dieser Größe bisher nur wenig Nachahmung in Deutschland. In der Region Hannover findet sich kein vergleichbares Projekt. Die seit 2004 bestehende erfolgreiche Zusammenarbeit zur Aufrechterhaltung des Badebetriebs zwischen Stadt und privater Initiative/Ehrenamtlichen Engagement, garantieren den Fortbestand des Bades seit 17 Jahren.
Die zur Region Hannover gehörende Stadt Pattensen verfügt etwas über 15.000 Einwohner (Stand 01.09.2020) und liegt rund 13km vom Zentrum der Landeshauptstadt entfernt, zu der enge Verflechtungen im Bereich des Vereinssportes bestehen. Dazu zählen die dortigen Triathlon-Sparten und Abiturprüfungen von Schulen aus Hannover und dem Umland.
Die überregionale Bedeutung des Schwimmbads spiegelt sich auch in seinen Besucherzahlen. Rund 60.000 der insgesamt 120.000 jährlichen Besucher kommen aus der Region Hannover.
Das Bad befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Sportanlagen des größten Sportvereins in Pattensen und der Ernst Reuters Schule (KGS mit SEK2).
Das Ergebnis der Bestandsuntersuchung und die daraus abgeleiteten prognostizierten Kosten bedingen, dass eine vollumfängliche Sanierung unter Einhaltung der bestehenden Kostenobergrenze derzeit nicht möglich ist.
In der 2018 eingereichten Projektskizze wurde mit Projektkosten von 6.955.500 gerechnet. Die durch den Bund in Aussicht gestellten Mittel erlauben ein Projektvolumen von 4,6 Millionen Euro. Durch die Differenz und die Teuerungsrate der letzten zwei Jahre können einige Maßnahmen nicht unmittelbar durchgeführt werden, sondern wurden in Maßnahmenpakete aufgeteilt und entsprechend ihrer Dringlichkeit priorisiert.
Die möglichen Maßnahmenpakete wurden aus bautechnisch zusammenhängenden Bereichen gebildet, die in sich saniert werden können. Die dringlichsten Maßnahmen wurden zunächst identifiziert und in einem Basispaket zusammengefasst. Das Basispaket wird ergänzt durch die Sanierung des Badebereichs da es sich hierbei um den wichtigsten Bereich des Schwimmbads handelt und direkt sichtbar für die Besucher ist. Im Rahmen der Attraktivitätssteigerung werden zusätzlich eine Reihe von Einzelmaßnahmen durchgeführt.
Das Ende der Bauphase ist aus fördertechnischen Gründen der 31.12.2024.
Alles weitere entnehmen Sie dem Dokument "Projektbeschreibung.pdf"
Die Beauftragung erfolgt in 3 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-3
Stufe 2: LPH 4-6
Stufe 3: LPH 7-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremienbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument "Honorar_VgV_Mehrgenerationenbad_Pattensen_V3.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin (s. unter IV.2.2) in der Vergabeplattform über die Plattform an die Adresse unter I.3) zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Folgendes Büro ist vorbefasst: PFALLER Ingenieure GmbH & Co. KG, Nürnberg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilsanierung Mehrgenerationenbad Pattensen - Planungsleistungen Architektur und TGA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.gsf-plan.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VR3RD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.