Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden der Gemeinde Jork
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jork
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21635
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jork.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden der Gemeinde Jork
Die Gemeinde Jork beabsichtigt, die Unterhalts- und Grundreinigung für Schulen, Sporthallen, Feuerwehren und weitere öffentliche Gebäude in einem offenen Verfahren gemäß § 15 VgV zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis, den Kalkulationsdateien und aus den Angaben im Angebotstext.
Gemeinde Jork
Unterhalts- und Grundreinigung den Gebäuden:
Verwaltungsgebäude Osterjork 5‐7: 634,92 m² Tourist‐Info: 153,84 m² Gemeindebücherei: 268,74 m² Sporthalle Schulzentrum: 2.371,99 m² Turnhalle Schützenhofstraße: 439,45 m² Festhalle Schützenhofstraße: 915,14 m² Jugendzentrum: 149,64 m² Grundschule Am Westerminnerweg: 2.802,19 m² Grundschule Ladekop: 783,10 m² Archiv: 103,15 m² Feuerwehr Ladekop: 118,00 m² Sporthalle Wetternweg: 1.842,51 m² Grundschule Este (Turnhalle / Sportlerheim): 662,32 m² Toilette Friedhof Estebrügge: 6,33 m² Feuerwehr Borstel: 208,50 m² Feuerwehr Moorende: 34,00 m² Feuerwehr Königreich: 77,40 m² Feuerwehr Hove: 65,00 m² Gesamt: 12.920,48 m²
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In den Schulen und Turnhallen endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Sommerferien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in ein Berufsregister behält sich der Auftraggeber vor, folgenden Nachweis zu verlangen:
- Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder einer vergleichbaren Institution.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter - seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, seinen Mitarbeitern bezahlt,
- in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG einzureichen.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich der Auftraggeber vor, folgende Nachweise zu verlangen:
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) nicht älter als ein Jahr.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass - der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- der Bieter eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann,
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts- und Grundreinigung (den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Jork Am Gräfengericht 2 21635 Jork
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungen:
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Besichtigung ausgewählter Gebäude erforderlich, um sich von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden einen Eindruck zu ermöglichen und dies bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Bei Nichtteilnahme an einer Objektbesichtigung ist dem Angebot die unterschriebene und begründete Verzichtserklärung beizulegen (den Vergabeunterlagen zu entnehmen).
Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen und keine Verzichtserklärung eingereicht haben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Besichtigungstermine und der Ansprechpartner für die Anmeldung zur Besichtigung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bitte melden Sie sich bis 48 Stunden vor dem Termin für Ihre Teilnahme an einer Besichtigung an. Hinweis: Bei den Besichtigungen müssen die jeweils aktuellen Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus eingehalten werden. Dies kann zu Einschränkungen in einzelnen Gebäuden führen.
Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich über die eVergabe-Plattform darauf hinzuweisen.
Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum Ausschreibungsverfahren müssen bis spätestens 07.04.2022 / 16:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform eingereicht werden.
Die Bieterfragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt.
Nicht registrierte Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind für die Überprüfung selbst verantwortlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.