Loadbalanger BIG-IQ Referenznummer der Bekanntmachung: 21/263

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.it.niedersachsen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YY32/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YY32
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Loadbalanger BIG-IQ

Referenznummer der Bekanntmachung: 21/263
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30236200 Datenverarbeitungsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vier F5-BIG-BR-I5600 Hardware-Loadbalancer mit entsprechender Software des Herstellers F5 inkl. vier Jahre Support

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

IT.Niedersachsen Göttinger Chaussee 259 30459 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beim Gegenstand des Vertrages handelt es sich um vier F5-BIG-BR-I5600 Hardware-Loadbalancer mit entsprechender Software des Herstellers F5 inkl. vier Jahre Produktunterstützung und Störungsbeseitigung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/04/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/04/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Nutzungsbedingungen:

Der Auftraggeber (Lizenznehmer) erkennt die Nutzungsbedingungen (Art der Lizenz, Lizenzklasse, Lizenztyp, Lizenzmetrik) des Lizenzgebers / Herstellers an, soweit hierdurch die dem vertraglichen Zweck innewohnende bestimmungsgemäße Nutzung der Software (Zweckübertragungslehre) gewährleistet und eine vorübergehende als auch eine permanente Übertragung der Nutzungsrechte möglich ist.

Klauseln zur Auditierung der Softwarenutzung werden mit der Maßgabe anerkannt, dass dem Lizenzgeber grundsätzlich ein Auskunftsrecht zusteht. Aufgrund geltender Sicherheitsvorschriften sind zur Durchführung der Auskunft der Einsatz von sog. "Sniffer-Tools" / Überwachungstools auf den Systemen des Lizenznehmers als auch der Aufbau von Remote Verbindungen zu den Systemen des Lizenznehmers nicht zugelassen. Dies gilt sowohl für Auditierungen durch den Lizenzgeber oder durch ihn beauftragte Dritte, als auch für Selbstauskünfte gegenüber dem Lizenzgeber oder durch ihn beauftragte Dritte. Nach Ankündigung der Überprüfung werden sich Lizenznehmer und Lizenzgeber über das durchzuführende Verfahren einvernehmlich einigen.

Ebenfalls werden Klauseln ausdrücklich nicht anerkannt, durch die es dem Lizenzgeber / Hersteller ermöglicht wird, Zugriff auf personenbezogene Daten aus Ländern außerhalb der EU / des EWR zu erlangen.

Soweit der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, gegenüber dem Lizenzgeber / Hersteller eine Auskunftspflicht zu erfüllen hat, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber mit allen notwendigen und angemessenen Maßnahmen bei der Durchführung der Auskunft gegenüber dem Lizenzgeber / Hersteller unterstützen und begleiten.

Rechnungsadresse:

Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:

IT.Niedersachsen, Göttinger Chaussee 259, 30459 Hannover

Die Rechnungen sind unter Angabe

- der Bestellnummer (EBjjxxxx), falls diese nicht bekannt ist, der Vertragsnummer,

- des Namens der Bearbeiterin / des Bearbeiters der Bestellung und

- falls vorhanden: der Seriennummer(n) der gelieferten Komponenten.

Sollte die Bestellnummer und / oder der Name der Bearbeiterin / des Bearbeiters fehlen und es daraufhin zu einer verspäte-ten Zahlung kommen, ist diese Verzögerung nicht vom Auftraggeber zu vertreten.

Zahlungen erfolgen weiter nur auf prüfbare Rechnungen.

Zu einer prüfbaren Rechnung gehört ein (Abliefer-/Tätigkeits-) Nachweis bzw. Bezug zum Angebot, zur Bestellung oder zur zugrundeliegenden Rahmenvereinbarung, der mindestens folgende Informationen beinhalten muss:

- eindeutiger Bezug zur Rechnung,

- Lieferadresse,

- Liefergegenstand,

- Liefermenge,

- Bestellnummer (EBjjxxxx),

- Lieferdatum,

- Unterschrift Warenempfänger/in,

- Name Warenempfänger/in in Klarschrift.

Elektronische Rechnungsstellung:

Auftragnehmer können ihre Rechnungen an den Auftraggeber elektronisch stellen und damit ihre Geschäftspro-zesse vereinfachen. Der Auftraggeber ist seit dem 18.04.2020 zum Empfang dieser Rechnungen verpflichtet, wenn sie bestimmte Formatvorgaben erfüllen.

Nähere Informationen darüber finden Sie unter dem Weblink:

https://rechnung.niedersachsen.de/startseite/allgemeine_informationen/einfuhrung-in-die-erechnung-192709.htm

Hygieneregelung:

"Der Auftraggeber kann im Falle von Ereignissen auf Grund höherer Gewalt (Pandemien, Epidemien, Hochwasser usw.) zusätzliche verpflichtende Regelungen erlassen, die unter Berücksichtigung einer gegenseitigen Vertragser-füllung die Abwendung, das Entgegenwirken oder die Folgenbehebung dieser kritischen Ereignisse verfolgen (z.B. Maskenpflicht, Einhaltung von Hygieneplänen usw.)."

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YY32

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).

Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/03/2022

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