Coworking Space Referenznummer der Bekanntmachung: 1 (Kopie)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt a. Rbge.
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Coworking Space
Die Stadtnetze Neustadt plant den Neubau eines Co-Working-Space-Bürogebäudes. Zu dem Objekt gehören auch die Außen- und Freiflächen. Der Neubau des Co-Working-Space-Bürogebäudes soll auf dem Unternehmenseigenen Grundstück Hertzstraße 3 verwirklicht werden. Hierdurch sollen auf drei Etagen ca. 112 neu Büro- und Open-Space-Arbeitsplätze geschaffen werden, die zum Teil vermietet, wie auch für die Eigennutzung vorgesehen sind.
Das verfügbare Grundstück umfasst eine Größe von ca. 1.440 m² und stellt sich in dreieckiger Form dar. Im angrenzenden Grundstücksbereich verläuft eine Eisenbahnlinie die die Städte Hannover und Nienburg verbindet.
Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG Hertzstraße 3 31535 31535 Neustadt a.Rbge. Luftfahrtrechtliche Genehmigung
Die Durchführung der Arbeiten am Neubau Hallenbad Neustadt am Rübenberge wurde im Hinblick auf Schutzbereiche des Luftverkehrs und die Beantragung eine luftrechtliche Genehmigung (Kranstellung)
bauseits geprüft mit folgenden Ergebnissen:
1. Das Bauvorhaben liegt nicht im Schutzbereich des Flughafens Hannover-Langenhagen.
2. Das Bauvorhaben liegt im Schutzbereich des Fliegerhorst Wunstorf. Für jeden zum Einsatz kommenden Kran (Turmdrehkran, Autokräne, Mobilkräne etc.) ist eine luftrechtliche Genehmigung durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr erforderlich die der AN im Bedarfsfall beantragen muss (Das entsprechende Antragsformular
bekommt der beauftragte AN von Bauherrenseite).
Zum Vorgehen:
Der Auftragnehmer muss die Kranstellungen mindestens 4 Wochen vor der Kranstellung beim Luftfahrtamt der Bundeswehr beantragen.
Die Stadtnetze Neustadt plant den Neubau eines Co-Working-Space-Bürogebäudes. Zu dem Objekt gehören auch die Außen- und Freiflächen. Der Neubau des Co-Working-Space-Bürogebäudes soll auf dem Unternehmenseigenen Grundstück Hertzstraße 3 verwirklicht werden. Hierdurch sollen auf drei Etagen ca. 112 neu Büro- und Open-Space-Arbeitsplätze geschaffen werden, die zum Teil vermietet, wie auch für die Eigennutzung vorgesehen sind. Das verfügbare Grundstück umfasst eine Größe von ca. 1.440 m² und stellt sich in dreieckiger Form dar. Im angrenzenden Grundstücksbereich verläuft eine Eisenbahnlinie die die Städte Hannover und Nienburg verbindet und am naheliegenden Bahnhof hält.
Für den Neubau liegen ein Baugrundgutachten für die vorliegende Fläche, ein schalltechnisches Gutachten, ein erschütterungstechnischer Untersuchungsbericht sowie weiter Bestand- und Planunterlagen für das darauf neu zu errichtendem Bürogebäude vor. Der Neubau soll unter Berücksichtigung der Grenzabstandseinhaltung die maximal mögliche Grundfläche des zur Verfügung stehenden Grundstücks einnehmen. Ferner wurde ein Raumprogramm erstellt, welches die notwendigen Funktionsbereiche darstellt und einzelne Raumanforderungen beschreibt.
Mit dem Neubau ist geplant einen modernen und attraktiven Arbeitsraum zu schaffen, der Kollaboration und Funktionalität zugleich gewährleistet und dabei die Flexibilität der Räumlichkeiten beinhaltet.
Der AN übernimmt als Totalunternehmer nach Maßgabe dieses Vertrages sämtliche Planungen, Arbeiten, Leistungen und Lieferungen die zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mangelfreien und bezugsfertigen Herstellung des Bauvorhabens nebst Außenanlagen, Verkehrsflächen und Parkplätzen erforderlich sind, auch wenn Teilleistungen nicht im Einzelnen in dem Vertrag oder seinen Anlagen erwähnt sind.
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur mit entsprechender Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland oder eine vergleichbare Qualifikation eines Mitgliedstaates der Europäischen Union einsetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRXWK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]