Stadt Dinklage: Lieferung Interaktive Touchscreens, System Prowise, mit Liftsystem Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2022-0073
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Dinklage: Lieferung Interaktive Touchscreens, System Prowise, mit Liftsystem
Lieferung Interaktive Touchscreens, System Prowise, mit Liftsystem
Höner-Mark-Schule
Höner-Mark-Weg 28
49413 Dinklage
Deutschland;
Oberschule Dinklage
Kösters Gang 11
49413 Dinklage
Deutschland
52 höhenverstellbare Liftsysteme;
3 Wandhalterungen;
54 Interaktive Touchscreens 86" Prowise;
1 Interaktiver Touchscreen 75" Prowise;
55 OPS-Module mit i5-Prozessor
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzliste (Angabe von mindestens 3 vergleichbaren
Aufträgen);
Formblatt 124 Eingenerklärung zur Eignung Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlichen
Beschäftigten
- Benennung der Person, die für die Leitung vorgesehen ist
- Nachweis über die Eintragung im Berufsregister (sofern
verpflichtet)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen
- Benennung der Berufsgenossenschaft
Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand:
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens
der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf
den
Auftragsgegenstand mindestens 800.000,00 €
(Mindestumsatz)
betrug.
Abschnitt IV: Verfahren
Die vorbereitenden Handwerkerarbeiten sind darauf ausgerichtet, dass in den Osterferien die Interaktiven Boards montiert werden.
Dieser Termin in den Osterferien wurde gewählt, um einerseits den laufenden Schulbetrieb nicht zu stören und andererseits den Lehrkräften an den Schulen einen einheitlichen Zeitpunkt für den Beginn der flächendeckenden Umsetzung des digitalen Unterrichts geben zu können.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist zur Auskunfsterteilung endet am 15.03.2022, 16:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten.
Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
VI.