Erneuerung Intranet Referenznummer der Bekanntmachung: EU 22-002 Erneuerung Intranet
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.now-it.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Intranet
Erneuerung Intranet
NOW IT GmbH, KC Einkauf und Vertragsmanagement
Lange Weihe 6
30880 Laatzen
Deutschland
Neuerstellung des Intranets des Auftraggebers und Systemservice und ggf. Betrieb beim Auftragnehmer nach der Abnahme auf der Grundlage eines EVB-IT Systemvertrages und eines Systemservicevertrages nach der Abnahme.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlag entscheiden, ob er den Betrieb des Gesamtsystems in seinem Rechenzentrum abwickelt oder über die Cloud beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer erhält die Möglichkeiten, für beide Betriebsmodelle Angebot abzugeben, wenn er dies wünscht. -Er muss aber mindestens ein Betriebsmodell abdecken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f2144b1f3-2ea9e25a32ad6ae2
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f2144b1f3-2ea9e25a32ad6ae2
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17f2144b1f3-2ea9e25a32ad6ae2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Im Übrigen siehe §160 GWB.