Digitales Patientenportal für das Klinikum Braunschweig
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Patientenportal für das Klinikum Braunschweig
Einführung eines digitalen Patientenportals mit digitalem Aufnahme- Behandlungs-, Überleitungs- und Entlassmanagement im Rahmen einer Förderung nach dem KHZG
Das Städtische Klinikum Braunschweig (SKBS) möchte ein Projekt zur Einführung eines digitalen Patientenportals beauftragen.
Konkret soll mit dem digitalen Patientenportal ein digitales Aufnahme-, Behandlungs- sowie ein Überleitungs- und Entlassmanagement eingeführt und ermöglicht werden.
Das SKBS setzt sich damit zum Ziel, entlang des gesamten Behandlungsprozesses, den administrativen Kommunikationsaufwand zu reduzieren, den Informationsaustausch zu beschleunigen und die Versorgungsqualität und Selbstbestimmung der Patienten zu steigern.
Folgende funktionale Anforderungen stellt das SKBS an ein digitales Patientenportal:
Digitales Aufnahmemanagement (Auswahl):
> Online-Terminvereinbarung für Ambulanz teil- u. vollstationäre Behandlung
> Digitale Durchführung Anamnese von zu Hause aus
> Hochladen/Übermittlung relevanter Behandlungs-/Aufnahmeunterlagen (Befunde, Überweisungsschein etc.) durch Patienten/vorgelagerte Leistungserbringer
> Auswahl von Service- u. Wahlleistungen
> Aufnahme mittels Online-Check-In Terminals bzw. über das Patientenportal
> Online-Nachrichten des Aufnahmemanagements an die Patienten (z.B. für Q&A)
> Sicherstellung der Schnittstellen zu KIS bzw. ERP
Digitales Behandlungsmanagement (Auswahl):
> Indoor-Navigation zum Zurechtfinden während des Krankenhausaufenthalts
> Information über Behandlung, beispielsweise in Form von Aufklärungsvideos und vorab Notizen von Fragen zur späteren Klärung
> Führen digitaler Behandlungstagebücher
> Erhalten von Erinnerungen an Untersuchungstermine im Laufe des Aufenthaltes
> Durchführung von Videosprechstunden u. Einrichtung von Videokonferenzsystemen
Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement (Auswahl):
> Strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern
> Plattform zur Suche nach geeigneten Nachversorgern inkl. Rückmeldungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitales Patientenportal für das Klinikum Braunschweig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (Abschnitt II.1.7) bzw. der Wert des Auftrages (Abschnitt V.2.4) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S.2 GWB nicht zwingend bekannt zu machen ist. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] Euro eingegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.