Rahmenvertrag zur Lieferung einer MgCl2-dominierten Lösung als Anmachflüssigkeit
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung einer MgCl2-dominierten Lösung als Anmachflüssigkeit
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Anmachflüssigkeit, einer MgCl2-dominierten Salzlösung, zur Schachtanlage Asse II für die Herstellung von Sorelbeton. Als Vertragsform wird mit dem späteren Lieferanten ein Rahmenvertrag über 2 Jahre geschlossen. Nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 Jahr auf einen maximalen Verlängerungszeitraum von 2 Jahren (2 x 1 Jahr), sofern nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich somit maximal auf eine Vertragslaufzeit von insgesamt 4 Jahren. Dieser Rahmenvertrag ermöglicht es dem Auftraggeber flexibel auf die Mengenbedürfnisse der Schachtanlage Asse II reagieren zu können und sichert ihrerseits dem Lieferanten im Bedarfsfall die vorrangige Abnahme seiner Anmachflüssigkeit über einen langfristigen Zeitraum zu.
Schachtanlage Asse II, Am Walde 2, 38319 Remlingen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Anmachflüssigkeit, einer MgCl2-dominierten Salzlösung, zur Schachtanlage Asse II für die Herstellung von Sorelbeton. Als Vertragsform wird mit dem späteren Lieferanten ein Rahmenvertrag über 2 Jahre geschlossen. Nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 Jahr auf einen maximalen Verlängerungszeitraum von 2 Jahren (2 x 1 Jahr), sofern nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich somit maximal auf eine Vertragslaufzeit von insgesamt 4 Jahren. Dieser Rahmenvertrag ermöglicht es dem Auftraggeber flexibel auf die Mengenbedürfnisse der Schachtanlage Asse II reagieren zu können und sichert ihrerseits dem Lieferanten im Bedarfsfall die vorrangige Abnahme seiner Anmachflüssigkeit über einen langfristigen Zeitraum zu.
Nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 Jahr auf einen maximalen Verlängerungszeitraum von 2 Jahren (2 x 1 Jahr), sofern nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich somit maximal auf eine Vertragslaufzeit von insgesamt 4 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
Es ist eine Pönalisierung des Auftrags vorgesehen. Die maximale Vertragsstrafe beträgt höchstens 5% des Gesamtauftrages.
Pönalisiert wird nur der Termin der Lieferung auf die Schachtanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland