Betrieb der Mobilitätszentrale im Bahnhof Lüneburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der Mobilitätszentrale im Bahnhof Lüneburg
Betrieb der Mobilitätszentrale im Bahnhof Lüneburg, Vergabenummer 21-22-35
Bahnhofstraße, 21337 Lüneburg
Der Bahnhof Lüneburg mit seinen umliegenden Verkehrsflächen ist ein wichtiger Knotenpunkt unterschiedlicher Mobilitätseinrichtungen von der Bahn, über Bus und Auto bis zum Rad. Im Laufe des Jahres 2022 wird das Bahnhofsgebäude umgestaltet. Die Hansestadt Lüneburg wird auf der Fläche des ehemaligen Reisezentrums eine moderne Mobilitätszentrale als Service- und Informationspunkt mit vielfältigen Angeboten für Reisende aller Art – vom Berufspendler bis zum touristischen Besucher der Region anbieten. Mit dem Betrieb dieser Mobilitätszentrale soll ein Dienstleister beauftragt werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Betreiber für das genannte Vorhaben identifiziert und beauftragt werden.
Zu einer Verlängerung des Auftrags über das zehnte Jahr hinaus, kann zurzeit noch keine Aussage getroffen werden.
Es gibt einen vorbefassten Bewerber, der nicht zur Angebotsabgabe ausgeschlossen wird. Zum Ausgleich des Wissensvorsprungs werden alle diesbezüglichen Unterlagen zur Verfügung gestellt und die Ausschreibungsfrist um 10 Tage verlängert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Hansestadt Lüneburg - Stabstelle Bauverwaltungsmanagement Neue Sülze 35, 21335 Lüneburg, Zimmer 28
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.