Neubau Zweifeld-Sporthalle mit Gymnastikhalle in 49401 Damme, Nordhofe 1a
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zweifeld-Sporthalle mit Gymnastikhalle in 49401 Damme, Nordhofe 1a
Erweiterter Rohbau, Dach- Klempner- und Abdichtungsarbeiten, Metallbau- und Verglasungsarbeiten, Hallensportboden, Prallschutzverkleidung und Halleneinbauelemente, Trennvorhang, Sportgeräte (festeingebaute), Sanitärinstallation, Elektroinstallation, Heizungs- und Lüftungsinstallation, Photovoltaikanlage, Außenanlagen
Nordhofe 1a
49401 Damme
Die folgenden aufgeführten Gewerke werden sukzessive einzeln ausgeschrieben:
- Bauhauptarbeiten
Baustelleneinrichtung einschl. Kran, Erdarbeiten, Lieferung und Montage der Grund-leitungen, Gründungsarbeiten inkl. Abdichtung, herstellen und einbauen von tragenden Stahlbetonbauteilen teilweise in Fertigteilbau-weise, herstellen von tragendem und nichttragendem Mauerwerk inkl. Dämmung und Verblendschale, Liefern und herstellen von Gerüsten LK. 4 mit Konsolen und Treppenturm, Innenputzarbeiten als zweilagiger Kalkzementputz auf Beton und KS-Mauerwerk (Q3)
- Dach- Klempner- und Abdichtungsarbeiten
Geneigtes Metalldach (akustisch wirksames Trapezbelch) auf Sport- und Gymnastikhalle, Flachdachabdichtung, Gründach, Sekuranten, Dachrinnen
- Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Pfosten-Riegel-Fassade, Außentüren und -fenster, Foyereingangselement, Notausgangs-türen, Sonnenschutz (Raffstoreanlagen), Innentüranlagen teilweise Brandschutz
- Hallensportboden
Flächenelastischer Doppelschwingboden in der Sport- und Gymnastikhalle, starre Ausführung in den Geräteräumen, Linierung
- Prallschutzverkleidung und Halleneinbauelemente
Lieferung und Montage einer flächenelastischen Prallwand-Unterkonstruktion mit Kraftabbau >= 60%. Ballwurfsicher nach DIN 18032 Teil 1 und 3 mit Prüfzeugnis als Holz-prallwand. Geräteraumtore, Bandentüren, Sporthallenzugangstüren bündig mit Innenseite Innenwand (Innen für Prallschutz vorsehen, aussen mit Verblechung in den Leibungen
- Trennvorhang
Hallentrennvorhang lt. Landesbauordnung, GUV-Bestimmungen, DIN 18032, Teil 4, Sporthallen, komplett liefern und betriebsfertig montieren, Schwerentflammbar nach DIN 4102, B1
- Sportgeräte (festeingebaute)
Handballtore, Basketballkörbe, Volleyballpfosten und -netze, Badmintonpfosten und
-netze, Sprossenwand, Lieferung und Einbau von Bodenhülsen, Klettertauanlage, Multifunktionsschaukel
- Sanitärarbeiten
Kanalrohre, Edelstahlleitungen, Einrichtungsgegenstände
- Heizungs- und Lüftungsinstallation
Fußbodenheizung, Solaranlage, Fernwärmeübergabestation, zentrale Lüftungsgeräte, Blechkanal, Wickelfalzrohr
- Elektroinstallation
Haupt- und Unterverteilungen, Zentralbatterie-Sicherheitslichtgerät, ELA- und Haus-alarmierungsanlage
- Photovoltaikanlage
Anlage mit etwa 106 kWp
- Außenanlagen (Landschaftsbau)
Abbrucharbeiten, Erdbau (Sickermulden, Geländemodellierung, Rasenstufen), Oberbau und Deckschichten aus Betonsteinpflaster, Treppen aus Betonwerkstein, Mauern aus Klinker und Betonwinkelstützen, Sitzauflagen aus Holz, Fahrradanlehnbügel, Abwasseranlagen, Kastenrinnen, Regenwasser- und Dränageleitungen, Schachtbau-werke, Rigolen, Vegetationsflächen, Hochstämme, Sträucher und Gräser, Rasenflächen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Auftragsbekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.