Innovative Radverkehrsanlagen Wallring Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VGV_TNW-61/4-001 Innovative Radverkehrsanlagen Wallring
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.osnabrueck.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Innovative Radverkehrsanlagen Wallring
Die Stadt Osnabrück beabsichtigt die Vergabe der Planungsleistungen für das Projekt "Innovative Radverkehrsanlagen Wallring".
Inhalt des Projektes ist die Überplanung des innerstädtischen Hauptverkehrsstraßenrings (4,65km Länge) mit der Zielsetzung, "protected bike lane" herzustellen und die Radfah-renden an den Knotenpunkten sicher, schnell und komfortabel zu führen.
Die Strecken und Knotenpunkte der nördlichen Hälfte des Wallrings sollen in den Jahren 2023 - 26 auf 2,2 km Straßenlänge dementsprechend umgestaltet werden. Die Anlage von Radverkehrsanlagen mit baulicher Sicherung bedeutet eine sich ändernde Konfigu-ration der Knotenpunkte. Direkte Linksabbiegemöglichkeiten entfallen, die LSA-Schaltungen müssen zu Gunsten geringer Wartezeiten des Radverkehrs optimiert wer-den, mit konfliktfreien Schaltungen werden die Unfallrisiken durch rechtsabbiegende Kfz minimiert. Die 2018 gebaute protected bike lane am Heger-Tor-Walls setzt die Zielmarke für die zu überplanenden Straßenbereiche.
Die Stadt Osnabrück verfolgt das Ziel, soweit möglich durchgehend technisch gesicherte zweistreifig befahrbare (in schmaleren Abschnitten einstreifige) Radverkehrsanlagen umzusetzen.
Damit verbunden sind weitere Ziele:
- Durchgehende Erreichung des rechtlich verankerten Mindestabstandes beim Überholen von 1,50 m durch entsprechende Breite der Radverkehrsanlage.
- Maximale Verflüssigung der Reisezeiten des Radverkehrs an Knotenpunkten und konfliktfreie Schaltungen.
- Maximale Qualitätsanforderung an Breite, Oberfläche und Verkehrsführung der Radverkehrsanlagen.
49074 Osnabrück
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 5
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen sowie bau-abschnittsweise weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftra-gung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wur-den.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Re-ferenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen (Büroreferenzen). Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen sowie bau-abschnittsweise weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftra-gung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
?
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bieter-gemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungs-summen:
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemein-schaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in vol-ler Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemein-schaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemein-schaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2022) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Technische Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bieterge-meinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 3 Jahren Be-rufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2017), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XIII. der Vergabeunterlagen).
Vergleichbar sind nur folgende Planungsleistungen:
? Es muss sich um Planungsleistungen des Leistungsbilds Objektplanung Ver-kehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI) handeln.
? Die Planungsanforderungen müssen mindestens der Honorarzone III entspre-chen.
? Es muss sich um Planungsleistungen für Hauptverkehrsstraßen im innerstädti-schen Bereich handeln.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwen-dig:
? Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
? Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung oder Umbau einer Verkehrsanlage)
? Umfang der Maßnahme (Vollausbau, Teilausbau)
? Streckenlänge der geplanten Maßnahme
? Projektzeitraum (Beauftragung / Baubeginn / Abnahme / Inbetriebnahme)
? Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen)
? Aktueller Projektstand (Entwurfsplanung abgeschlossen, Ausführungsplanung abgeschlossen, im Bau, Abnahme erfolgt und in Betrieb)
? Angaben zur Umsetzung einer Radverkehrsanlage
o Kurze Beschreibung der Radverkehrsanlage
o Planunterlagen und Fotos der Radverkehrsanlage
o Anzahl der bearbeiteten Verkehrsknotenpunkte
o Fortentwicklung des Regelwerks
o Lage der Maßnahme
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen - auch in Bezug auf Ortsbesichtigungen - können unter:
https://vergabe.niedersachsen.de
gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das elektronische Vergabeportal erfolgt.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YDNK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.