KAW - Schadstoffsammlung - Transport und Entsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-LK-2022-0005

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2022-0005
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2022-0005
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

KAW - Schadstoffsammlung - Transport und Entsorgung

Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-LK-2022-0005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sammlung, Transport und Entsorgung von Schadstoffen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Hauptort der Ausführung:

7 Schadstoffsammelstellen im Landkreis Hameln-Pyrmont

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont schreibt die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushalten für die Jahre 2023-2025 aus.

Die Schadstoffsammlungen finden an 7 Sammelstellen im Landkreis Hameln-Pyrmont jeweils 11x jährlich (12x im Bereich der Stadt Hameln) statt.

Auszugehen ist von Gesamtmengen in Höhe von 150-200 Mg/Jahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Angaben über Varianten/Alternativangebote:

Varianten/Alternativangebote (Nebenangebote) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.

Die Mindestanforderungen sind dem VHB 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote (226_Mindestanforderungen_NA_.pdf) den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,

— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die

Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das

Unternehmen in Liquidation befindet,

— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber

in Frage stellt,

— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen

Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,

— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat..

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung

durch den Eintrag

in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für

den

Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung

mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von

Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind

die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins

für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere

Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage

der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache

beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden:

https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-

LK-2022-0005

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem

Angebot einzureichen:

- Bescheinigung über Eintragung im Handelsregister

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Eigenerklärung vorzulegen:

— Unbedenklichkeitsbescheinigungen Krankenkasse & Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate)

— Bescheinigung der zuständigen Stelle über Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen

— Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen

Geschäftsjahren, Lieferungen und Leistungen

betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar

sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam

mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,

— das dem Unternehmen die für die Ausführung der

Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung

stehen,

— Kopie der gültigen Police einer Berufs-/

Betriebshaftpflichtversicherung.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung

durch den Eintrag

in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für

den

Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der

Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte

Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei

Einsatz von Nachunternehmen sind auf

gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese

abzugeben. Sind die Nachunternehmen

präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese

in der Liste des Vereins für die Präqualifikation

(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das

Angebot in die engere Wahl, sind die

Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf

gesondertes Verlangen durch Vorlage der in

der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen

zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in

deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die

deutsche Sprache

beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den

Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden:

https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-

2022-0005

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem

Angebot einzureichen:

- Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (oder vergleichbar) für die auszuführende Leistung

- Nachweis Vertragsverhältnis mit NGS (oder Abschluss bis zum 01.01.2023)

- Nachweis Einhaltung TRGS 520 bzgl. Fahrzeugtechnik + Personal

- Referenzen über Durchführung von Schadstoffsammlungen

- Darstellung der Durchführung (Konzept)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/04/2022
Ortszeit: 10:45
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/04/2022
Ortszeit: 10:45
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten

und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung

unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-

LK-2022-0005. Sie erhalten die Vergabeunterlagen

direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer

aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die

angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen.

Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer

Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der

Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen

Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue

Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar

sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu

rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften

innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis

gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese

Entscheidung ein Antrag auf

Nachprüfung durch die Vergabekammer beim

Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr

und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen

nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer

zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB)).

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §

135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige

Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die

Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem

er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB)

oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung

im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass

dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit

nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der

betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht

später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht

worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im

Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die

Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der

Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/03/2022

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