Neubau Hochwasserrückhaltebecken Innerste 10 bei Hohenrode Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-086
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hochwasserrückhaltebecken Innerste 10 bei Hohenrode
Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens Innerste 10 bei Hohenrode, Objektplanung Ingenieurbauwerke (LPH 1 - 9), Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie weitere Besondere Leistungen
Hohenrode 38259 Sazlgitter OT Hohenrode
Das geplante Hochwasserrückhaltebecken Innerste mit einem Stauraum von ca. 1,2 bis 3,7 Mio. m3 und einer Beckenfläche von ca. 100 ha liegt südlich von Hohenrode und südlich der B 248 linksseits der Innerste. Die vorliegenden Unterlagen stellen einen Planungsvorschlag dar.
Das HRB soll im Nebenschluss betrieben werden. Das Absperrbauwerk besteht aus einem ca. 2.500 m langen Erddamm. Es ist zu klären, ob das HRB durch den Einbau von zusätzlichen Dämmen kaskadiert und somit das Speichervolumen erhöht werden kann.
Die Binnenentwässerung des Beckenraumes ist besonders zu betrachten. Mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser und die angrenzende Bebauung und Infrastruktur sind zu untersuchen. Weiterhin kann es zu Einträgen von im Hochwasserabfluss mitgeführten Sedimenten und Schadstoffen in den Beckenraum kommen. Auch dieser Aspekt ist zu betrachten.
Die Innersteaue nördlich des Planbereichs ist Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet und EU-Vogelschutzgebiet. Es ist ein Bodenplanungsgebiet "Innersteaue" wegen erhöhter Schwermetallbelastungen der Böden ausgewiesen. Das Überschwemmungsgebiet der Innerste ist vorläufig gesichert.
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Beschreibung der Beschaffung:
I. Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 1 - 9 gem. § 43 HOAI
II. Landschaftspflegerischer Begleitplan: LPH 1 - 4 gem. § 26 HOAI
III. Besondere Leistungen:
1. Örtliche Bauüberwachung
2. Einholung der Kampfmittelfreigabe und Zusammenstellung der Informationen zu Leitungen
3. Planungsbegleitende Vermessung
4. Bauvermessung
5. Biotoptypenkartierung und Kartierung geschützter Biotope im Planungsbereich
6. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
7. Unterlagen zur Allgemeinen UVVP
8. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) - optional
9. FFH-Verträglichkeitsprüfung - optional
10. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 der Objektplanung. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist der Informationsunterlage zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 99092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYYF3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.