Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens bei Henneckenrode Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-119
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens bei Henneckenrode
Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens Nette 01 bei Henneckenrode, Objektplanung Ingenieurbauwerke (LPH 1 - 9), Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie weitere Besondere Leistungen
Ortsteil Henneckenrode 31188 Holle
Das geplante Hochwasserrückhaltebecken Nette 01 bei Henneckenrode mit einem Stauraum von ca. 160.000 m3 und einer Beckenfläche von ca. 25 ha liegt südlich von Henneckenrode und südlich der L 497 linksseits der Nette. Die vorliegenden Unterlagen stellen einen Planungsvorschlag dar.
Falls keine Planungslösung für ein Nebenschlussbecken an dem Standort möglich ist soll das HRB im Hauptschluss betrieben werden. Das Absperrbauwerk besteht aus einem ca. 500 m langen Erddamm. Es ist zu klären, wie durch die Linienführung des Dammes das Speichervolumen erhöht werden kann. Es sind Varianten mit unterschiedlichen Speichervolumina zu erarbeiten. Da große Mengen Boden zu liefern und einzubauen sind, ist ein Konzept bezüglich des Bodenmanagements auch unter dem Kostenaspekt zu erstellen.
Es sind Möglichkeiten eines gesteuerten oder ungesteuerten Beckens mit unterschiedlichen Speichervolumina zu untersuchen. Es ist ein Drosselbauwerk unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen zu konzipieren. Eine Hochwasserentlastung ist ebenfalls anzuordnen und zu bemessen.
Die Binnenentwässerung des Beckenraumes ist besonders zu betrachten. Mögliche Auswirkungen auf die im Südwesten gelegene Abwasserreinigungsanlage sowie die Bebauung und Infrastruktur sind zu untersuchen.
Die Bemessungswasserspiegel der Nette werden vom AG durch 2-dimensionale hydraulische Berechnung bereitgestellt. Die Auswirkungen auf den regionalen Hochwasserabfluss werden im Rahmen einer gesonderten Untersuchung prognostiziert.
In einem gesonderten Gutachten sind, falls erforderlich, die Auswirkungen auf das Grundwasser zu betrachten.
Die Nette ist im Planungsabschnitt als FFH-Gebiet ausgewiesen. Die Talaue entlang der Nette ist Landschaftsschutzgebiet. Das Überschwemmungsgebiet der Nette ist vorläufig gesichert.
I. Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 1 - 9 gem. § 43 HOAI
II. Landschaftspflegerischer Begleitplan: LPH 1 - 4 gem. § 26 HOAI
III. Besondere Leistungen:
1. Örtliche Bauüberwachung
2. Einholung der Kampfmittelfreigabe und Zusammenstellung der Informationen zu Leitungen
3. Planungsbegleitende Vermessung
4. Bauvermessung
5. Biotoptypenkartierung und Kartierung geschützter Biotope im Planungsbereich
6. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
7. Unterlagen zur Allgemeinen UVVP
8. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) - optional
9. FFH-Verträglichkeitsprüfung - optional
10. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 der Objektplanung.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist der Informationsunterlage zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
Liegt derzeit der Vergabestelle noch nicht vor und wäre noch zu ergänzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Inros Lackner SE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.inros-lackner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYYFG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.