Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Gartetalschule in Kerstlingerode (Fachplanung - Bauphysik) Referenznummer der Bekanntmachung: 21-13
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gleichen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gleichen.de/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Gartetalschule in Kerstlingerode (Fachplanung - Bauphysik)
Die Gemeinde Gleichen hat aufgrund des erhöhten Sanierungsbedarfs dringenden Handlungsbedarf bezüglich des baulichen Ist-Zustands der Gartetalgrundschule in Kerstlingerode.
Die zu beauftragenden Planungsleistungen beziehen sich auf die folgenden Leistungsbilder, welche in Losen vergeben werden:
Los 1: Bauphysik: Raumakustik
Los 2: Bauphysik: Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Bauphysik (Raumakustik)
1. Raumakustik
Grundleistungen § 3 Abs. 1 HOAI, Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 4, Ziffer 1.2.2 Abs. 2, Leistungsphasen 1-7
Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung)
37130 Gleichen
2. Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Grundleistungen § 3 Abs. 1 HOAI, Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 2, Ziffer 1.2.2 Abs. 2, Leistungsphasen 1-7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Raumakustik
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Ort: Rosdorf
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBCRXGR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelun-gen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzu-lässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.