Kundenerleben und Kosten- und Versorgungsmanagement
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kundenerleben und Kosten- und Versorgungsmanagement
Die primären Inhalte der Beschaffung sind die Themenblöcke „Kosten- und Versorgungsmanagement“ sowie „Kundenerleben“.
Im Themenblock I „Kosten- und Versorgungsmanagement“ liegt der Fokus auf der Neu- bzw. Weiterentwicklung von Steuerungskonzepten im Versorgungs- und Kostenmanagement in den Leistungsbereichen wie z. B. ambulante ärztliche Versorgung, Arzneimittel, Krankenhaus und der sektorübergreifenden Versorgung.
Themenblock II „Kundenerleben“ verfolgt das wesentliche Ziel, Maßnahmen zur Optimierung des Kundenerlebens (Beratung und Unterstützung in der Implementierung) abzuleiten und dies • sowohl in allen Kernbereichen, als auch in den Marktbereichen der KKH • mit starkem Fokus auf den weiteren Ausbau digitaler Kundenprozesse.
Die primären Inhalte der Beschaffung sind die Themenblöcke „Kosten- und Versorgungsmanagement“ sowie „Kundenerleben“.
Im Themenblock I „Kosten- und Versorgungsmanagement“ liegt der Fokus auf der Neu- bzw. Weiterentwicklung von Steuerungskonzepten im Versorgungs- und Kostenmanagement in den Leistungsbereichen wie z. B. ambulante ärztliche Versorgung, Arzneimittel, Krankenhaus und der sektorübergreifenden Versorgung.
Themenblock II „Kundenerleben“ verfolgt das wesentliche Ziel, Maßnahmen zur Optimierung des Kundenerlebens (Beratung und Unterstützung in der Implementierung) abzuleiten und dies • sowohl in allen Kernbereichen, als auch in den Marktbereichen der KKH • mit starkem Fokus auf den weiteren Ausbau digitaler Kundenprozesse.
zweimal um je 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate).
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflicht je nach Unternehmensform des Bewerbers.
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflicht je nach Unternehmensform des Bewerbers in Kopie mit einer - Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2 Mio. EUR je Versicherungsfall pauschal für Personen- und Sachschäden sowie
- 1 Mio. EUR für Vermögensschäden
jeweils 2-fach maximiert.
Zum Nachweis ist die Bestätigung des Versicherers in Kopie einzureichen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Alternativ ist im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen. Hierfür ist bereits bei Teilnahmeantragsabgabe eine Erklärung des Versicherers beizulegen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. Die Vorlage der Erklärung des Versicherers in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
Nennung einer Beratungstätigkeit in den letzten 3 Jahren im Themenfeld Leistungskosten/Versorgung und im Themenfeld Kundenerleben bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung mit mehr als 300.000 Versicherten. Bitte nennen Sie den Namen des Auftraggebers und Umfang des Projektes für beide Themenfelder.
Nennung eines oder mehrerer Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren, die der Bewerber als verantwortlicher Auftragnehmer durchgeführt hat und die nach Inhalt, Umfang und Branche mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die nachfolgend aufgeführten einzelnen Themenfelder können in einem Referenzprojekt oder unabhängig voneinander in unterschiedlichen Referenzprojekten nachgewiesen werden. Es sind alle Themenfelder nachzuweisen.
Das/Die Referenzprojekt/e müssen die folgende Anforderungen erfüllen, die sich auf Beratungsleistungen im Rahmen von Konzeption und Umsetzungsbegleitung in folgenden zwei Themenfeldern bezieht:
Themenfeld I - Optimierung der Leistungskostensteuerung zum Beispiel in den Bereichen stationäre Versorgung, Arzneimittel, ambulante ärztliche Versorgung / übergreifendes Versorgungsmanagement sowie Einnahmemanagement
Themenfeld II - Stärkung der Kundenbindung in der Versicherungs- und/oder Bankenbranche
- Stärkung des Neukundengeschäfts in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Gesamtaufwand der Bearbeitung je Referenzprojekt pro Themenfeld muss mind. 150 Beratertage betragen.
Es ist zwingend ausführliche Projektbeschreibungen der Referenzprojekte auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Diese hat auch eine Übersicht zu den eingesetzten Technologien, Tools und Vorgehensweisen zu beinhalten.
Für die Themenblöcke 1. Kosten- und Versorgungsmanagement und 2. Kundenerleben (Kundenbindung und Vertrieb) werden Projektleiter und Projektmitarbeiter benötigt. Verfügen Sie in Deutschland über mehr als 7 qualifizierte Projektleiter und mehr als 18 qualifizierte Projektmitarbeiter? Unter qualifiziert verstehen wir in diesem Zusammenhang, dass die Projektleiter und Projektmitarbeiter, für die beschriebenen Themenschwerpunkte bereits in ihren jeweiligen Rollen tätig waren und jeder die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Bitte fügen Sie diesbezüglich musterhafte Beraterprofile nach Projektaufgabenbereichen / Projektphasen und Senioritätsgraden bei.
Können Sie sicherstellen, dass Mitarbeiter mit medizinischer Kompetenz (z. B. Fachärzte, Apotheker, etc.) für die aufzusetzenden Projekte bei Bedarf verfügbar sind?
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat ... § 160 Einleitung,Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de