Abrufrahmenvertrag - Stellenplattformen/Onlineplattformen für das ÜSTRA Recruiting Referenznummer der Bekanntmachung: 2022321133
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrufrahmenvertrag - Stellenplattformen/Onlineplattformen für das ÜSTRA Recruiting
Aufgabe des Auftragnehmers ist die Platzierung der auf der Homepage der Üstra bereitgestellten Stellenanzeigen auf den Plattformen des jeweils passenden Plattformenpakets. Hierbei werden passgenaue Vorschläge zur Paketzusammenstellung als wesentlicher Teil der Leistung erwartet. Die Art der gewählten Plattform ist abhängig von der Anforderung des Fachbereichs und wird dann entsprechend vom Recruiting zielführend angesteuert.
Es wird ein Rahmenvertrag über 4 Jahre mit der Möglichkeit der Erweiterung um weitere 4 Jahre sowie einer Abnahmegarantie von durchschnittlich jährlich 30 Stellenanzeigen geschlossen. Aufgrund von Erfahrungswerten wird von einem Jährlichen Volumen von ca. 50 Stellenanzeigen ausgegangen. Der Maximalumfang des Abrufrahmenvertrages beträgt 500 Stellenanzeigen. Der Vertrag endet ohne dass er einer Kündigung bedarf mit Ablauf der maximalen Laufzeit von 8 Jahren oder wenn das maximale Volumen von 500 Stellenanzeigen aufgebraucht ist.
Nach Ablauf der ersten 4 Jahre verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere 4 Jahre, es sei denn, der Auftraggeber kündigt den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen über:
- mein / unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
- sich mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ich / wir keine schwere Verfehlung begangen habe / haben, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere dass kein Ausschlussgrund gemäß §§ 123 f. GWB vorliegt,
- ich meine / wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe / haben,
- ich / wir keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren, insbesondere in Bezug auf meine / unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, abgegeben habe / haben und auch nicht abgeben werde / werden,
- ich mich / wir uns ordnungsgemäß bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet habe / haben,
- ich / wir den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) nachkommen.
- ob es sich bei dem Bieter um ein klein-/ oder mittelständisches Unternehmen (KMU) handelt.
Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist zulässig. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben dem Auftraggeber eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen (Federführer). Es ist ein Verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen und der Nachweis für dessen Bevollmächtigung durch sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die gleichzeitige Beteiligung eines Unternehmens als Bieter wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig, soweit davon auszugehen ist, dass der Bieter aufgrund seines Leistungsanteils oder aufgrund anderer Umstände bei dem anderen Bieter Kenntnis von dessen Angebotskalkulation erhält.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, siehe § 135 Absatz 2 GWB,
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.