Ex-Post GY Bismarckschule, G9-Erweiterung - Lüftungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 19-1181-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post GY Bismarckschule, G9-Erweiterung - Lüftungstechnik
Geplant ist ein Neubau mit drei Etagen und Anbindung an den ÖPP Neubau (Mensa/Klassentrakt) für den Bereich G9. Das Gebäude wird als Passivhaus hergestellt. Im Untergeschoss (Geländehöhe) ist ein Ganztagesbereich und ein Musikraum geplant, einzelne Räume für die Betreuung sowie Beratungsstellen / Büros, ein Laderaum für Rollstühle und ein Pflegeraum. Im Erdgeschoss sind drei allgemeine Klassenräume und Fachklassenräume sowie zwei Räume für Informatik geplant. Im Obergeschoss befinden sich neue Fachklassenräume für Biologie mit Vorbereitung und Sammlung sowie die WC Bereiche. Auf dem Dach ist eine Technikzentrale angeordnet, der Zugang erfolgt über das vorhandene Treppenhaus, über das Flachdach.
Hannover
Die Be- und Entlüftung der Räume erfolgt über ein zentrales Lüftungsgerät. mit integrierter Wärmerückgewinnung als Rotationswärmetauscher mit einem Wärmebereitstellungsgrad von ca. 84%. Durch die Wahl des Rotationswärmetauschers wird eine Feuchterückgewinnung realisiert. Der Antrieb der Ventilatoren erfolgt stufenlos über hocheffiziente EC-Motoren. Das Kompaktgerät entspricht den Anforderungen an die Lufthygiene nach der VDI 6022.
Das Lüftungsgerät wird in der Technikzentrale auf dem Dach über dem Obergeschoss (Dachgeschoss) positioniert. Über einen nachgeschalteten Wärmetauscher als PWW-Register im Lüftungsgerät, kann die Zuluft bei Bedarf auch erwärmt werden.
Thermische Luftbehandlung der geplanten Lüftungsanlage:
Heizen: Über WRG bzw. PWW Heizregister
Kühlen: Nur freie Kühlung über Außenluft
Entfeuchten: Nicht vorgesehen
Befeuchten: Nicht vorgesehen (Keine zusätzliche Befeuchtung über Wäscher oder Dampfbefeuchter)
Umluftbetrieb: Nicht vorgesehen
Die Luft wird über einen zentralen Installationsschacht in die Geschosse verteilt. In den Geschossdecken und in den Wänden der Technikräume sowie den qualifizierten Wänden gemäß Brandschutzkonzept werden Brandschutzklappen mit Federrücklaufmotor und Endlagenschaltern ausgeführt. Das Luftverteilsystem wird aus Kanälen bzw. aus Wickelfalzrohren aus Zinkblech vorgesehen. Die Montage erfolgt in der Regel in abgehängten Decken. Die Luftverteilung erfolgt über Volumenstromregler. Geplant ist es die Räume mit einer konstanten Belegung und/oder geringen Luftmengen (z.B. allgemeine Klassenräume, Nebenräume, WC"s, etc.) mit konstanten Volumenstromreglern bzw. Volumenstrombegrenzern zu betreiben. "Dynamische" Funktionsräume, mit wechselnder Belegung (Fachklassenräume, Ganztagesbereich) erhalten variable Volumenstromregler und werden über Anwesenheit bzw. Luftqualität geregelt. Als spezifischer Frischluftvolumenstrom werden 20 m³/h und Person für die Klassen- und Fachklassenräume vereinbart. Für den Ganztagesbereich werden 15 m³/h und Person angesetzt. Als Luftdurchlässe werden Dralldurchlässe und Tellerventile verwendet.
Angabe zu den Massen:
- ca. 400m² Rechteckkanal in unterschiedlichen Abmessungen teilweise zzgl. Dämmung
- ca. 400m Wickelfalzrohr in unterschiedlichen Abmessungen teilweise zzgl. Dämmung
- ca. 50 Volumenstromregler
- ca. 40 Brandschutzklappen, sowohl rund als auch eckig
- RLT-Gerät mit WRG und ca. 10.000m³/h sowie Einbringung per Kran in Zentrale auf Dach
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GY Bismarckschule, G9-Erweiterung - Lüftungstechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ronnenberg
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30952
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt 124)
1.1 Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
1.2 Ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan ist anzugeben
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Formblatt 124)
2.1 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen
2.2 Erklärung, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind
2.3 Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt
2.4 Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Formblatt 124)
3.1 Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde
3.2 Bestätigung der Mitgliedschaft zur Berufsgenossenschaft
Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADE84
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.