Einsammlung und Verwertung von Sperrmüll und Weihnachtsbäumen im Landkreis Verden Referenznummer der Bekanntmachung: 107570-2022-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Verden (Aller)
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 27283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-verden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammlung und Verwertung von Sperrmüll und Weihnachtsbäumen im Landkreis Verden
Gegenstand des o. g. Vergabeverfahrens ist die Leistung der Einsammlung und Verwertung von Sperrmüll und Weihnachtsbäumen im Landkreis Verden. Die ausgeschriebene Leistung umfasst dabei die Abrufabfuhr von Sperrmüll und großen Elektroaltgeräten, die jährliche Abfuhrkampagne von Weihnachtsbäumen (ohne Verwertung) sowie die Verwertung des Sperrmülls.
Landkreis Verden
Der Landkreis Verden ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und nimmt seine diesbezüglichen Pflichten durch den Fachdienst Wasser, Abfall und Naturschutz wahr. Der Landkreis lässt Abfuhrleistungen kommunaler Abfälle durch Dritte erbringen.
Die Leistung umfasst:
- Abrufabfuhr von Sperrmüll und großen Elektroaltgeräten
- Jährliche Abfuhrkampagne von Weihnachtsbäumen (ohne Verwertung)
- Verwertung des Sperrmülls
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, sofern der AG den Vertrag nicht mit einer Frist von 12 Monaten kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bieter - bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft - und Eignungsleihgebern sind sämtliche Eignungsnachweise und sonstige Erklärungen mit dem Angebot einzureichen. Für reine Unterauftragnehmer (nicht zugleich Eignungsleihgeber) sind die Unterlagen nicht zwingend bereits mit dem Angebot vorzulegen. Der AG wird sie aber von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, anfordern. Mit Blick auf eine zügige Verfahrensdurchführung wird darum gebeten, die geforderten Erklärungen/Unterlagen bereits mit dem Angebot einzureichen.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB oder Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
BB 1: Unternehmensbeschreibung
Es ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2: Registereintrag
Es ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
WL 1: Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
WL 2: Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
Hier: Abruf-Abfuhr von Sperrmüll für mindestens 50.000 Einwohner
BL 1: Qualitätssicherung Bieter
Vorzulegen für den Bieter oder mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften:
- Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Sammeln", AVV-Nr. 20 03 07und mindestens eine gefährliche Abfallart,
sowie für alle weiteren Tätigkeiten dieses Vertrags, die selbst übernommen werden.
Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS, ISO 9000 ff oder ISO 14000 ff.
BL 2: Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, welche wesentliche Teile der Leistung übernehmen sollen
Dies sind:
- UA, welche die Sperrmüll- und/oder EAG-Abfuhr ganz oder teilweise übernehmen sollen
- UA, welche Behandlungsleistungen erbringen sollen (Erstbehandlung, Abnehmer von Behandlungsfraktionen, die 50% oder mehr des Inputs der Erstbehandlungsanlage ausmachen) - Es ist ein Efb-Zertifikat für die Tätigkeit und den Abfallschlüssel passend zur vorgesehenen Aufgabe einzureichen.
Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS, ISO 9000 ff oder ISO 14000 ff.
BL 3: Zulässigkeit Abfalltransporte durch Unterauftragnehmer:
- Es ist ein Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Befördern", Anzeige gemäß § 53 KrWG oder abfallrechtliche Transportgenehmigung) einzureichen.
Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Qualitätssicherung nachzuweisen.
BL 4 Referenzen (mindestens eine Referenz, auch älter als 3 Jahre zulässig)
Vorzulegen für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer einschl. Eignungsleihgeber, welche die Sperrmüllabfuhr ganz oder teilweise übernehmen sollen.
- Abfuhr von Sperrmüll für mindestens 50.000 Einwohner
- Ansprechpartner bei den Referenz-Auftraggebern mit Kontaktdaten
BL 5 Personal- und Fahrzeugausstattung
Vorzulegen für den Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer einschl. Eignungsleihgeber, welche die Sperrmüllabfuhr ganz oder teilweise übernehmen sollen:
Anzahl Mitarbeiter, auftragsrelevante Fahrzeuge und Einrichtungen im Gesamtunternehmen sowie am zuständigen Standort, soweit ein solcher schon festliegt.
BL 6: Anlagenausstattung Sperrmüllbehandlung
Vorzulegen für Anlagen, in denen eine (nur) mechanische Sperrmüllbehandlung stattfinden soll (Erstbehandlung sowie Weiterbehandlung von Fraktionen der Erstbehandlung, die regelhaft mehr als 50% des Inputs ausmachen)
Es ist eine Beschreibung der Anlage mit ihren wesentlichen technischen Elementen und den wesentlichen Produktfraktionen einzureichen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Leistungsbezogene Unterlagen:
LU1: Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Logistik
LU2: Angaben zum geplanten Einsatz "sauberer Fahrzeuge" (nur erforderlich bei entsprechendem Eintrag im Preisblatt)
LU3: Angaben zur vorgesehenen Verwertung(skette) für Sperrmüll/Holz
- Dieser Auftrag unterfällt dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz. Der Einsatz "sauberer Fahrzeuge" im Sinne des Gesetzes wird jedoch nicht gefordert, da der AG beabsichtigt, die für ihn geltende Quote mit eigenen Fahrzeugen zu erfüllen. Dennoch: Der AG behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt mit mindestens einem Jahr Vorlauf den Einsatz eines sauberen schweren Nutzfahrzeugs i. S. d. SaubFahrzeugBeschG für diesen Auftrag nachzufordern. Der AN hat dem dann nachzukommen, die Leistungspreise können in diesem Fall entsprechend den Regelungen für Vertragsanpassungen (siehe § 14) angepasst werden.
- Weitere Informationen:
Kommunikation: Rückfragen sind über das Portal Vergabe.Niedersachsen an die Vergabestelle zu richten. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse auf diesem Vergabeportal für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Wartet der Bieter mit der Registrierung bis zur Angebotsabgabe, trägt allein er das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR2YYZJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland