Ortskernsanierung Salzbergen: Bahnhofsumfeld - Objektplanungsleistungen für Freianlagen und Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-8-FB3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzbergen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 48499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzbergen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ortskernsanierung Salzbergen: Bahnhofsumfeld - Objektplanungsleistungen für Freianlagen und Verkehrsanlagen
Die Zielstellung ist es zum einen das Salzbergener Bahnhofsumfeld barrierefrei zu gestalten, aber auch die Aufenthaltsqualität und Attraktivität des Bahnhofsvorplatzes beidseitig zu erhöhen. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 6.640 m². Eine erste grobe Kostenschätzung endet mit einem Gesamtbauvolumen von rd. [Betrag gelöscht] EUR (brutto), inkl. möglicher technischer Anlagen und Planerhonorare.
Es liegen bereits Vorplanungen der Bahn zu Neugestaltung des Bahnhofs und barrierefreien Anbindung nach Osten vor. Für das Plangebiet der Stadt wurden zwar erste Konzeptstudien durchgeführt, welche allerdings durch den zu beauftragenden Planer vollständig neu gestaltet werden sollen und daher hier nicht beigelegt werden.
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen für Freianlagen und Verkehrsanlagen. Der Großteil des Plangebiets wird sich über Verkehrsanlagen erstrecken, ein kleinerer Bereich insbesondere auf der westlichen Seite vor der Denkmalslok ist als Aufenthalts- und Veranstaltungsplatz zu gestalten.
Gemeinde Salzbergen
Nachfolgend sind die erforderlich werdenden Planungsleistungen aufgeführt. Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens werden die folgenden Leistungen vergeben:
a) Objektplanung für Freianlagen
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 38-40 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 11)
- Besondere Leistungen:
--- Überprüfung und ggfls. Ergänzung der Entwurfsvermessung aus dem Jahre 2016;
--- Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln;
--- Teilnahme an Sitzungen (politische Gremien oder Anliegerversammlungen);
--- Erstellung von Überflutungsnachweisen;
--- Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG (DB AG).
b) Objektplanung für Verkehrsanlagen
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 45-48 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 13)
- Besondere Leistungen:
--- Örtliche Bauüberwachung;
--- Erstellung von Leitungsplänen;
--- Koordination mit Versorgungsunternehmen und den Maßnahmen zu den Freianlagen;
--- Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG (DB AG).
Die Leistungen sollen in Form eines Stufenvertrags vergeben werden.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Planers sowie Kosten und Terminen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die drei Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung Aufgefordert werden. Wird die Anzahl von drei Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als drei Bewerbern fortzuführen.
Jeder Bieter ist anhand der beigefügten Eignungsmatrix in der Lage, seine Eignungspunktzahl selbst zu ermitteln.
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Kriterium 1 und 2: Referenzen (je 10 % Wichtung):
Es werden drei Referenzen je Leistungsbild (Verkehrsanlagen- bzw. Freianlagenplanung) bewertet.
1. Referenzgröße BGF (in m²) -> 40 % Wichtung innerhalb Kriterium 1 bzw. 2
< 3.000 m²: 0 Punkte
ab 6.000 m²: 3 Punkte
Angegebene Referenzgrößen, die zwischen den beiden o.g. Werten liegen werden linear interpoliert.
2. Nutzungsart
Nutzungsart "öffentliche Freifläche": 1 Punkt -> 20 % Unterwichtung innerhalb Kriterium 1 bzw. 2
3. Referenzeigenschaft 1
Mischung von Verkehrs- und Freianlagen: 1 Punkt -> 20 % Unterwichtung innerhalb Kriterium 1 bzw. 2
4. Referenzeigenschaft 2
Öffentlicher Auftraggeber: 1 Punkt -> 10 % Unterwichtung innerhalb Kriterium 1 bzw. 2
5. Referenzeigenschaft 3
Arbeiten im Umfeld mit der Bahn: 1 Punkt -> 10 % Unterwichtung innerhalb Kriterium 1 bzw. 2
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Folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit diese bewertet werden kann:
- Vergleichbare Referenzgröße: Die Referenz muss eine Größe von min. 3.000 m² Freifläche aufweisen.
- Vergleichbare Komplexität: Die Referenz muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet werden.
- Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-8 des o.g. Leistungsbilds erbracht worden sein.
- Zeitraum der Leistungserbringung: Die Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung und innerhalb der letzten fünf Jahren fertiggestellt worden sein. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 01.01.2017.
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Kriterium 3: Erfahrung der verantwortlichen Projektleitung (25 % Wichtung):
3.1.1 Berufsjahre allgemein, Projektleiter/-in -> 30 % Wichtung innerhalb Kriterium 3
1 Punkt pro Jahr, Max. 10 Punkte
3.1.2 Berufsjahre als verantwortliche(r) Projektleiter/-in -> 30 % Wichtung innerhalb Kriterium 3
1 Punkt pro Jahr, Max 10 Punkte
3.1.3 Berufsjahre allgemein, Stellv. Projektleiter/-in -> 10 % Wichtung innerhalb Kriterium 3
1 Punkt pro Jahr, Max 10 Punkte
3.1.4 Berufsjahre als verantwortliche(r) oder Stellv. Projektleiter/-in -> 10 % Wichtung innerhalb Kriterium 3
1 Punkt pro Jahr, Max 10 Punkte
3.1.5 Berufsjahre allgemein, Bauleiter/in -> 10 % Wichtung innerhalb Kriterium 3
1 Punkt pro Jahr, Max 10 Punkte
3.1.6 Berufsjahre als verantwortliche(r) Bauleiter/in -> 10 % Wichtung innerhalb Kriterium 3
1 Punkt pro Jahr, Max 10 Punkte
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Kriterium 4: Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit
4.1 Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (9 % Wichtung)
< [Betrag gelöscht] EUR: 0 Punkte
ab [Betrag gelöscht] EUR: 5 Punkte
Angegebene Gesamtjahresumsätze, die zwischen den beiden o.g. Werten liegen werden linear interpoliert.
4.2 Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den letzten drei Kalenderjahren (6 % Wichtung)
< 2 Mitarbeiter: 0 Punkte
2 - 7 Mitarbeiter: 3 Punkte
ab 8 Mitarbeiter: 5 Punkte
Qualifizierte Mitarbeiter sind alle befristet oder unbefristet angestellten Mitarbeiter sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen verfügen: Dipl.-Ing./Bachelor of Arts/of Engineering/Master (FH, Uni) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik und artverwandter Ausbildungsrichtungen, sowie Meister, Techniker, Zeichner. Teilzeitstellen werden anteilig berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in berechtigt.
2) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur-/in berechtigt.
3) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs.4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Jahresgesamtumsätze der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 (sofern für 2021 vorliegend, sonst für die Jahre 2018, 2019 und 2020).
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor, Dipl.-Ing., Techniker/Bautechniker) für die Jahre 2019, 2020 und 2021 im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
2) Es muss mindestens eine Referenz abgegeben werden, die die unten genannten Mindestanforderungen erfüllt.
3) Angabe von Referenzen für vergleichbare Objektplanungsleistungen für Freianlagen.
4) Angabe von Referenzen für vergleichbare Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen.
Zu 2: Es sind nur Referenzen zugelassen, die alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Das Referenzprojekt ist in Honorarzone III nach dem jeweiligen Leistungsbild eingeordnet.
- Das Referenzprojekt wurde nach dem 1.1.2012 fertiggestellt (Zeitpunkt der Fertigstellung=Übergabe an den Bauherren).
- Die Freianlagenfläche des Referenzprojektes ist beträgt min. 3.000,00 m².
- Es wurden min. die Leistungsphasen 2-8 für das jeweilige Leistungsbild erbracht.
Es muss mindestens eine wertbare Referenz je Leistungsbild Freianlagen UND Verkehrsanlagen abgegeben werden.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Landschaftsarchitekt/in: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt/in" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.
b) Ingenieur/in: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates und Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer in Deutschland bzw. in einer Ingenieurkammer im vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet, soweit im jeweiligen Herkunftsstaat eine Ingenieurkammer existiert, oder gleichwertig.
Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Arbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall). Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43RXRM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland