Eisen-II-sulfat Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-09999
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung/
Abschnitt II: Gegenstand
Eisen-II-sulfat
Einführung eines eigenen Qualifizierungssystems des OOWV für die Lieferung von Eisen-II-sulfat.
Mit Bekanntmachung des Qualifizierungssytems nach § 37 SektVO erhalten interessierte Unternehmen die Möglichkeit, ihre Eignung und Zuverlässigkeit zur Lieferung von Eisen-II-sulfat darzulegen. Jedes interessierte Unternehmen kann jederzeit einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem über das Beschaffungsportal (SAP SLC) des OOWV (URL: https://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung/ ) stellen.
Ablauf:
Der erste Schritt ist, sich als Lieferant zu registrieren. Diese Erstregistrierung führen interessierte Unternehmen auf dem Beschaffungsportal des OOWV durch. Zur Lieferantenregistrierung melden sich interessierte Unternehmen auf dem Beschaffungsportal des OOWV an und füllen das Online-Formular aus. Die dort eingegebenen Daten (Allgemeine Informationen zum Unternehmen, Ansprechpartnerdetails, Produktkategorie, Sicherheitscode, Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen, etc.) werden an das Lieferantenmanagementsystem des OOWV übertragen und dort vom OOWV geprüft. Wenn die Registrierungsanfrage vom OOWV genehmigt wird, wird das interessierte Unternehmen als potenzieller Lieferant geführt.
Der Link zur Registrierungsseite des OOWV lautet: https://www.oowv-beschaffung.de/registrierung
Nachdem der Status des potenziellen Lieferanten erreicht wurde, wird der OOWV eine Qualifizierungsanfrage in Form eines Fragebogens zusenden, um die Eignung des interessierten Unternehmens zu prüfen. Wird die Eignung des interessierten Unternehmens durch den OOWV festgestellt bzw. bejaht, wird das interessierte Unternehmen vom potenziellen Lieferanten zum geeigneten (qualifizierten) Lieferanten ernannt.
Der OOWV teilt seine Entscheidung hinsichtlich der Eignung/Qualifizierung den Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des ausgefüllten Fragebogens (nebst Nachweisen/ Unterlagen) mit. Erst mit Vorliegen eines vollständigen und damit prüffähigen Fragebogens/ Unterlagen beginnt die Frist von sechs Monaten zu laufen.
Bei Erfüllung der gestellten Eignungsanforderungen bzw. bei erfolgreicher Qualifizierung wird das Unternehmen als geeignetes Unternehmen beim OOWV geführt und hierüber informiert.
Eine Ablehnung ist dem Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach der Entscheidung unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Ein aufgrund mangelnder Qualifizierung abgelehntes Unternehmen kann erst nach Ablauf von drei Monaten erneut einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem stellen.
Nähere Details zum Ablauf sind den Informationen auf dem Beschaffungsportal des OOWV zu entnehmen: https://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung/
Wurde die Eignung im Rahmen des Qualifizierungssystems bejaht, kommt das Unternehmen für zukünftige Vergabenverfahren als Bieter in Frage.
Die konkrete Vergabe der Aufträge zur Lieferung von Eisen-II-sulfat erfolgt unter ausschließlicher Teilnahme derjenigen Wirtschaftsteilnehmer, die im Qualifizierungssystem bzw. im Lieferantenmanagementsystem des OOWV (SAP SLC) als geeignet zugelassen und gelistet sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anforderungen können dem Beschaffungsportal des OOWV (SAP SLC) unter "http://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung/" entnommen werden. Nach Registrierung beim Auftraggeber wird dem Unternehmen ein Online-Lieferantenfragebogen zur Verfügung gestellt. Mit dem Online-Lieferantenfragebogen werden Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit sowie Fachkunde abgefordert. Die erforderlichen Angaben können dem Online-Lieferantenfragebogen entnommen werden.
Die Erfüllung der einzelnen Anforderungen wird über einen Online-Fragebogen überprüft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Änderung hinsichtlich Abschnitt Nummer: I.3) Kommunikation
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYNRXB8/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/
CXP4YYNRXB8
muss es heißen:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
Verfügung unter: https://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung/
Die Erstregistrierung erfolgt unter: https://www.oowv-beschaffung.de/registrierung
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung/
Die Erstregistrierung erfolgt unter: https://www.oowv-beschaffung.de/registrierung
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYNRXB8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind