Porto- / Zustell- / Versandleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: UVB0001/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uv-bund.bahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Porto- / Zustell- / Versandleistungen
Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung der täglichen Versandstücke am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen, (soweit erforderlich) das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen zur Abholung bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet, wobei etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen) ergänzend gelten.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 01xxx-09xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 10xxx-19xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 20xxx-29xxx
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Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 30xxx-39xxx
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Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 40xxx-49xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 50xxx-59xxx
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Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 60xxx-69xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 70xxx-79xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 80xxx-89xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 90xxx-99xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fach- / Teillos Aktionspostzustellung
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der so genannten Aktionspost-Versandstücke an den Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeiten und der Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern deutschlandweit. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Die Aktionspost betrifft solche Versandstücke des Auftraggebers, die in zeitlich gebündelten Sammelaktionen (deren Umfang und Häufigkeit ebenso lediglich als unverbindliche Orientierungsgröße angegeben wird) bundesweit zuzustellen sind und mindestens eine Versandstückzahl von 150.000 Versandstücken bis maximal 250.000 Versandstücken umfassen. Im Jahr 2020 betraf dies 4 Aktionspostvorgänge mit einer Gesamtversandstückzahl von ca. 763.825. Die Aktionszeitpunkte und damit Druck- und Versandzeitpunkte lagen im Jahr 2020 in den Monaten Februar, März, September und Dezember, wobei die Zahl der Gesamtversandstücke nahezu gleichmäßig auf die jeweiligen Aktionszeitpunkte verteilt waren.
Die für den jeweiligen Aktionsversand vorgesehenen Versandstücke sind an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers entsprechend den allgemeinen Vorgaben in der Zeit von 08:00 bis spätestens 15:00 Uhr abzuholen. Das jeweilige Datum der Abholung der Aktionspost, die nach deren Abholung bundesweit entsprechend den Vorgaben für die Leistungen in den Fach- und Teillosen Zustellung / Versand zuzustellen / an die jeweiligen Adressaten zu verbringen sind, wird durch den Auftraggeber mit einer Vorlauffrist von wenigstens 14 Kalendertagen an den Auftragnehmer im Los 11 mitgeteilt.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den Bieter / Auftragnehmer angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG jeweils nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres den Vertrag schriftlich kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a) Eigenerklärung zu § 123 GWB
b) Eigenerklärung zu § 124 GWB
c) Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
2. Eigenerklärung zur Eintragung in das Handelsregister gem. § 44 Abs. 1 VgV
Es ist die Erklärung über die Eintragung in das Handelsregister (Bei Bewerbung eine Kapitalgesellschaft) abzugeben. Mit dem Antrag auf Teilnahme ist eine aktuelle Kopie (nicht älter als 12 Monate) des Auszugs aus dem Handelsregister vorzulegen. Nachweis der Eintragung in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in welchem das Unternehmen ansässig ist.
3. Eigenerklärung zur Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 Abs. 1, 2 VgV
Es ist die Erklärung über das Vorhandensein einer Lizenz der Bundesnetzagentur nach § 5 Abs. 1 Postgesetz abzugeben. Mit dem Antrag auf Teilnahme ist eine aktuelle Kopie / ein aktueller Nachweis zu der Lizenz vorzulegen.
Wenn die Eigenerklärungen zu 1. lit. a) und b) nicht uneingeschränkt vorgelegt werden können, ist der Grund hierfür im Einzelnen in Form einer vom Bieter eigenständig zu erstellenden Eigenerklärung näher darzulegen. Es erfolgt in diesem Fall kein Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse nach§ 126 GWB abgelaufen ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB wird über einen Ausschlussnach pflichtgemäßen Ermessen entschieden.
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die Eigenerklärungen und Unterlagen wie gefordert vollständig vorliegen.
1. Unternehmensdarstellung
2. Im Auftragsfall ist der Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den unter den Mindeststandards bezeichneten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
3. Eigenerklärung zur Umsatzstruktur, § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Anzugeben ist der Gesamtjahresumsatz des Bewerbers (in EUR) bezogen auf die jeweils letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei die Mindestjahresumsatzsummen gem. den nachfolgend bezeichneten Mindeststandards nachzuweisen sind.
zu 1) Mindestanforderung erfüllt, wenn Unternehmensdarstellung wie gefordert eingereicht.
zu 2) Mindestanforderung erfüllt, wenn Erklärung/Nachweis belegt, dass der Versicherungsschutz sich auf mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personenschäden bei einer 2-fachen Jahresmaximierung und
- [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einer 2-fachen Jahresmaximierung
beläuft.
Zu 3) Als Mindestanforderung in Bezug auf den Jahresumsatz ist seitens der Vergabestelle vorgegeben, dass dieser im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre mindestens [Betrag gelöscht] Euro im Bereich der Erbringung von Port- / Zustell- / Versandleistungen für externe Auftraggeber je angebotsgegenständlichem Los betragen muss. Zur Klarstellung: Sofern der Bieter ein Angebot für mehr als eines der ausschreibungsgegenständlichen Lose abgibt, ergibt sich der als Mindestanforderung durch die Vergabestelle vorgegebene Mindestjahresumsatz aus der Berechnung:
Anzahl der der Lose, für welche ein Angebot eingereicht wird * [Betrag gelöscht] Euro = von dem jeweiligen Bieter verlangter Mindestjahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
1. Mitarbeiteranzahl
Anzugeben ist das jährliche Mittel jeweils der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahres aller fest angestellten Beschäftigten im Unternehmen, die im Wesentlichen mit Aufgaben aus den Bereichen Zustell- / Versandleistungen für externe Auftraggeber / Dritte befasst sind.
2. Referenzen
Zum Beleg der Erfahrungen des Bieters werden Referenzen über (früher) ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gefordert. Es sind Referenzleistungen zugelassen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden (inkl. etwaiger in den letzten drei Jahren begonnener und noch laufender Liefer- und Dienstleistungsaufträge).
Zu 1) Als Mindestanforderung an die Eignung stellt die Vergabestelle, dass die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten im Unternehmen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre 15 Mitarbeiter betragen hat.
Zu 2)
Mindestanforderung sind jeweils zwei Referenzen für jedes Fach- / Teillos, für welches das Angebot eingereicht wird nach Maßgabe der nachfolgenden Spezifizierungen. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass sich mindestens eine der (je angebotsgegenständlichen Los) benannten Referenz auf die Erbringung Zustell- / Versandleistungen für einen externen Auftraggeber beziehen muss, der einer gesetzlichen Zustellfiktion unterliegt (z.B. § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X, § 41 Abs. 2 VwVfG Bund). Weiter ist zu beachten, dass die für ein jeweils angebotsgegenständliches Teil- / Fachlos benannte Referenz hinsichtlich Umfang und Zustellgebiet / Adressbereich mit dem jeweiligen Fach- / Teillos vergleichbar sein muss. Soweit eine Referenz hinsichtlich Umfang und Zustellgebiet / Adressbereich mehrere angebotsgegenständliche Fach- / Teillose abdeckt, ist dies entsprechend anzugeben. Für die betreffenden Fach- / Teillose wird diese Referenz gleichwohl lediglich einfach gewertet, d.h. es ist jeweils eine zweite Referenz anzugeben.
Jede Referenz hat mindestens die nachfolgenden Angaben zu umfassen:
(1) Referenzname,
(2) Name, Branche und Standort des Auftraggebers,
(3) Ansprechpartner mit Name, Telefon und E-Mailadresse,
(4) Projekt- und/oder Vertragslaufzeit,
(5) Kurzbeschreibung des Projektes / der Tätigkeit
(6) Angabe für welches angebotsgegenständliche Fach- / Teillos die Referenz benannt wird.
(7) Angabe der gesetzlichen Zustellfiktion, welcher der betreffende Auftraggeber der Referenz unterliegt
1. Bestätigung Einhaltung des Mindestlohngesetztes und des AEntG
2. Bestätigung Zusammenarbeit (Bereitschaft zur Akzeptanz der nachfolgenden Rahmenbedingungen):
a) Zusammenarbeit (Bereitschaft zur Akzeptanz der nachfolgenden Rahmenbedingungen):
- Deutsche Sprache Dokumentationen, Kommunikation (schriftlich und persönlich)
- Austausch zentraler Ansprechpartner nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber
- Austausch von Mitarbeitern auf Auftraggeberwunsch
- Ausschluss der Datenweitergabe an Stellen außerhalb der europäischen Union und Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Datenschutz- und Datensicherheitsstandards
b) Standards, Qualitäten und Werkzeuge:
- Gewährleistung der Einhaltung der vorgegebenen Standards und Qualitäten
- Bereitschaft zur Überprüfung (Auditierung)
c) Datenschutz und Datensicherheit:
- Unterlagen kommen außerhalb des AG nur Befugten nach Freigabe durch den AG zur Kenntnis
- Mitarbeiter werden auf etwaige geltende Datenschutzrichtlinien des AG verpflichtet, Soweit gefordert
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Teilnahme an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebot
Es sind die abrufbaren Vordrucke (Angebotsbogen und Eigenerklärungen , Bietergemeinschaftserklärung (soweit notwendig), Erklärung zum Einsatz anderer Unternehmen (soweit notwendig), Preisblätter, Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (soweit notwendig), Angebotene Zustellquoten, Konzepte) zu verwenden. Die Angebots- und Vergabebedingungen sind in dem Angebotsbogen weiter konkretisiert. Das vollständige Angebot ist in Textform unterzeichnet inkl. sämtlicher geforderter Nachweise, Erklärungen und Dokumente in deutscher Sprache über die in der EU-Bekanntmachung spezifizierte Vergabeplattform elektronisch einzureichen.
2. Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, nach eigenem Ermessen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 56 Abs. 2 VgV). Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung oder Aufklärung wird hierdurch nicht begründet.
3. Eignungsleihe
Beruft sich der Bieter auf die Eignung eines dritten Unternehmen, sind in dem Umfang bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags Erklärungen und Nachweise für dieses dritte Unternehmen vorzulegen, in welchem sich der Bieter auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers oder eignungsleihenden Unternehmens zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (Eignung) beruft. Dies betrifft die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen sowie die Erklärung, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Erfüllt das jeweils vorgesehene dritte Unternehmen die auf diesen zutreffenden Eignungskriterien nicht oder besteht ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB zu Lasten dieses Unternehmens, so hat der Bieter dieses zu ersetzen.
4. Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter Dritte als Nachunternehmer im Falle einer Zuschlagserteilung bezogen auf wesentliche Teile der auszuführenden Leistungen einzusetzen, sind in dem Angebot mindestens bereits die Leistungen zu bezeichnen, die durch Nachunternehmer erbracht werden sollen. Sämtliche Nachunternehmer sind durch den Bieter auf Anforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen, sowie die unter Ziffer III.1.1 1.) a), b) und c) geforderten Erklärungen und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (als Teil der Vergabeunterlagen bereitgestellt) abzugeben.
5. Bietergemeinschaft
Bei Eingehung einer Bietergemeinschaft
- ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bietergemeinschaft benannt und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird. Daneben sind alle unter III.1.1 aufgeführten Erklärungen/Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und die unter III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für jedes Mitglied in dem Umfang, in dem die Bietergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft, vorzulegen.
6. Mindestanforderungen/Bewertung
Eignungskriterium: Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
7. Bieterfragen
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich unter Verwendung des in der EU-Bekanntmachung bezeichneten elektronischen Vergabeportals bis spätestens 16.03.2022 zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten.
8. Kosten
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
9. Bezugnahme
Im Übrigen wird auf die vollständigen Inhalte der ausgegebenen Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebots- und Vergabebedingungen sowie den Angebotsbogen Bezug genommen.
10. Zuschlagskriterien
Die im Falle der Abgabe eines Angebots zu beachtenden und maßgeblichen Zuschlagskriterien sind in den Angebots- und Vergabebedingungen umfassend dargestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2LRX5T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.