IT-Support für allgemeinbildende Schulen der Landeshauptstadt Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 40-0172-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Support für allgemeinbildende Schulen der Landeshauptstadt Hannover
First-Level Support für allgemeinbildende Schulen im Stadtgebiet Hannover
30159 Hannover
Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) ist Trägerin von aktuell 99 allgemeinbildenden Schulen im Stadtgebiet Hannover. Aktuell werden rund 47.000 Lernenden an derzeit 105 Schulstandorten (allgemeinbildende Schulen) innerhalb des Stadtgebietes unterrichtet. Die Möglichkeit des Homeschoolings und der Einstieg in das digitale Lernen ist an allen Schulen möglich. An den Schulen werden vorliegend Apple-Endgeräte genutzt. Die LHH beabsichtigt, den First-Level-Support inklusive Vor-Ort-Service europaweit auszuschreiben. Der Gegenstand dieser Ausschreibung umfasst die Bereitstellung eines Service-Desks gem. der Information Technology Infrastructure Library (ITIL). Der künftige Auftragnehmer hat dementsprechend einen einzigen Kontaktpunkt für alle Schulen der LHH inkl. Vor-Ort-Service bereit zu stellen.
Die zu betreuenden Schulen verfügen in der Regel über IT-Koordinatoren. IT-Koordinatoren sind Lehrkräfte, die IT-technisch besonders geschult und/oder IT-affin sind und den zu Lehrenden und den Lehrkräften als erste Ansprechpersonen im Fall von IT-Problemen und Fragen dienen. Sie nehmen Fehlfunktionen, Beschwerden und Fragen auf und reichen sie derzeit als qualifizierte und nicht qualifizierte Tickets und E-Mails an den stadteigenen IT-Support weiter. Der stadteigene IT-Support nimmt die Ticktes entgegen und übernimmt den First-Level-Support inkl. des Vor-Ort-Service. Diese Leistungen sind Gegenstand der Ausschreibung. Die ausgeschriebenen Leistungsinhalte sind in der als Anlage 1 beigefügten "Leistungsbeschreibung Teilnahmewettbewerb" skizziert.
Interessenten sind aufgefordert, einen Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Vertrag kann jeweils zweimal um 12 Monate durch den Auftraggeber verlängert werden.
Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf vier (4) Bieter beschränkt. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand folgender Kriterien und den nachfolgend benannten Gewichtungen:
a) Referenzen des Bewerbers ("Kompetenz und Erfahrung"), 55 %
Für die Auswahl entscheidend ist zu 55 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der Vergleichbarkeit und nachrangig der Anzahl der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen.
Positiv berücksichtigt werden umfassende Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einer hohen Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung. Der Grad der Vergleichbarkeit wird ermittelt anhand der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung. Vergleichbar sind ausschließlich Referenzen über IT-Support-Leistungen im First-Level-Support inkl. Vor-Ort-Service (Field-Service) innerhalb der öffentlichen Verwaltung, Einrichtungen, Unternehmen mit einer Anwenderanzahl von mindestens 500, in denen vorwiegend oder ausschließlich mit Apple-Endgeräten gearbeitet wird, oder über IT-Support-Leistungen im First-Level-Support inkl. Vor-Ort-Service (Field-Service) an allgemeinbildenden Schulen mit mindestens 5000 Lernenden, jeweils an verschiedenen Standorten, in denen vorwiegend oder ausschließlich mit Apple-Endgeräten gearbeitet wird. Die Vergabestelle legt besonderen Wert auf eine hinsichtlich des Datenschutzes, der Datensicherheit und der besonderen Nutzerstruktur vergleichbare Aufgabenstellung. Positiv bewertet wird daneben die Dauer der nachgewiesenen Laufzeit des First-Level-Supports.
Pro Referenz wird die Bewertungspunktzahl ermittelt und die Bewertungspunktzahlen aller eingereichten Referenzen addiert. Maximal dürfen zehn (10) Referenzen eingereicht werden.
Der Grad der Vergleichbarkeit wird nach Maßgabe der in der Bewerberinformation angegebenen Kriterien bewertet.
b) Grad der Kundenzufriedenheit, 45 %
Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Formblatt 5 "Erklärung zur Kundenzufriedenheit", das von dem jeweiligen Auftraggeber einer eingereichten Referenz auszufüllen ist. Es dürfen nur ausgefüllte Formblätter von Auftraggebern zu eingereichten Referenzprojekten eingereicht werden. Gewertet wird jeweils nur der Grad der nachgewiesenen Zufriedenheit über vergleichbare Referenzprojekte.
Die durch einen Auftraggeber abgegebene ausgefüllte Erklärung zur Kundenzufriedenheit wird wie folgt bewertet:
Ein Bewerber erhält für jeden sehr zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 10 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 5 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden teilweise zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 2 Punkte.
Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (45 %) multipliziert.
Die vier (4) Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen aus a) und b) werden zur Angebotsabgabe ausgewählt.
Der angegebene Auftragswert ist eine Bruttoangabe und basiert auf eine Prognose, die aufgrund der aktuellen Fortentwicklungen der IT-Landschaft der LHH nur eine grobe Annäherung darstellen.
Das maximale Auftragsvolumen beträgt 3.000.000,- EUR brutto und stellt das maximal ausschöpfbare Volumen über die gesamte Vertragslaufzeit dar. Die Vergabestelle schließt Mindestabnahmemengen aus und weist darauf hin, dass es sich bei allen Mengenangaben um grobe Schätzungen handelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sogenannte "Eignungsleihe"), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen.Zu diesem Zweck hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorzulegen, welches die Eignung leiht. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise zu Ziffer 1. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft auf Nachforderung besteht nicht.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) der Auftragsbekanntmachung zu beachten.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich dann die jederzeitige Abforderung der geforderten Nachweise vor.
a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 f. GWB;
b) Bewerbergemeinschaftserklärung über die gesamtschuldnerische Haftung nebst Angabe des bevollmächtigten Vertreters gem. Formblatt 4.
c) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLOG (kein Verstoss gegen das Mindestlohngesetz) gem. Formblatt 6.
a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Die Mindestdeckungssummen für Personenschäden muss drei (3) Mio. EURO und die Mindestdeckungssummen für Sach- und Vermögensschäden 500.000,- EUR betragen. Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich bestätigt.
b) Umsätze des Unternehmens bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgegliedert nach Gesamtumsätzen und Umsätzen zu vergleichbaren Leistungen in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, soweit verfügbar. Vergleichbar sind Umsätze aus Leistungen, die sich auf Leistungen im Bereich First-Level-Support erstrecken.
c) Jahresabschlüsse oder Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden.
a) Einzureichen sind Eigenerklärungen zu vergleichbaren Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen der letzten fünf (5) Jahre. Vergleichbar sind Leistungen über IT-Support-Leistungen im First-Level-Support inkl. Field-Service (Vor-Ort-Service) innerhalb der öffentlichen Verwaltung, Einrichtungen, Unternehmen mit einer Anwenderzahl von mindestens 500, in denen vorwiegend Apple-Geräten genutzt werden, oder über IT-Support-Leistungen im First-Level-Support inkl. Field-Service (Vor-Ort-Service) an allgemeinbildenden Schulen mit mindestens 5000 Lernenden, in denen vorwiegend Apple-Geräten genutzt werden. Anzugeben sind:
- Inhalt der Referenzleistung mit Angaben zur erbrachten Leistung und zum erbrachten Support/Service,
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Leistungszeitraum.
b) Eigenerklärung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und Angabe des jährlichen Mittelwertes der in den letzten drei Jahren im Unternehmen angestellten Personen, jeweils aufgegliedert in die Bereiche Verwaltung, Support allgemein und First-Level-Support.
Im Zeitraum der Vertragsausführung wird die Angabe der vorgesehenen Projektleitung mit Nachweis der beruflichen Qualifizierung und Angabe der Berufserfahrung sowie die Eigenerklärung gefordert, dass die im Gesamtprojekt eingesetzten Mitarbeiter Deutsch mindestens mit der Niveaustufe C1 beherrschen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Mindestanforderung: Nachweis über mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt der letzten fünf Jahre, in dem die Supportleistung bereits mindestens drei Jahre andauert.
Vergleichbar sind Leistungen über IT-Support-Leistungen im First-Level-Support inkl. Field-Service (Vor-Ort-Service) innerhalb der öffentlichen Verwaltung, Einrichtungen, Unternehmen mit einer Anwenderzahl von mindestens 500, in denen vorwiegend Apple-Geräten genutzt werden, oder über IT-Support-Leistungen im First-Level-Support inkl. Field-Service (Vor-Ort-Service) an allgemeinbildenden Schulen mit mindestens 5000 Lernenden, in denen vorwiegend Apple-Geräten genutzt werden. Anzugeben sind:
- Inhalt der Referenzleistung mit Angaben zur erbrachten Leistung und zum erbrachten Support/Service,
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Leistungszeitraum.
2. Mindestanforderung: Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über verfügbares Personal von mindestens 10 Beschäftigten im Bereich Support, davon mindestens mindestens 8 Beschäftigte im First-Level-Support und mindestens 3 Beschäftigte im First-Level-Support inkl.Vor-Ort-Service verfügt.
Im Zeitraum der Vertragsausführung wird die Angabe der vorgesehenen Projektleitung mit Nachweis der beruflichen Qualifizierung und Angabe der Berufserfahrung sowie die Eigenerklärung gefordert, dass die im Gesamtprojekt eingesetzten Mitarbeiter Deutsch mindestens mit der Niveaustufe C1 beherrschen.
Gefordert wird weiter die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns gem. § 4 Abs. 1 NTVergG und der ILO-Kernarbeitsnormen, die entsprechenden Erklärungsinhalte sind mit dem Angebot nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADEQE
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADEQE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]