Aufbereitung und Verwertung von Altholz Referenznummer der Bekanntmachung: 22-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.delmenhorst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbereitung und Verwertung von Altholz
Ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Altholz
Aufbereitung und Verwertung von Altholz der Kategorie A I bis A III
vom Anbieter angebotener Übergabeort
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und schadlose Aufbereitung und Verwertung des der Stadt Delmenhorst überlassenen Altholzes unter Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Regelungen des KrWG und der AltholzV. Um eine sachgemäße Durchführung der Aufbereitung, Verwertung und Entsorgung des Altholzes sicherzustellen, wird vom Auftragnehmer die Betriebsführung entsprechend den Vorgaben der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) gefordert.
Ausdrücklich ausgenommen aus dieser Ausschreibung sind Erzeugnisse aus Holz oder Holzwerkstoffen, die aufgrund ihrer erheblichen Schadstoffbelastung unter den Abfallschlüssel 19 12 06 (Holz, das gefährliche Stoffe enthält) fallen, aufgrund dessen in der Anlage 1b zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Delmenhorst aufgeführt und daher gemäß § 2 Abs. 3 der Satzung auflösend bedingt von der Abfallentsorgung durch die Stadt Delmenhorst ausgeschlossen sind.
Im Rahmen dieser Vorgaben und auf Grundlage der Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (AltholzV) wird seitens der Stadt Delmenhorst Altholz gemäß Abfallverzeichnisverordnung AVV der Abfallschlüssel 17 02 01 (Altholz aus Bau- und Abbrucharbeiten) und 20 03 07 (Altholz aus Sperrmüll) ohne Vorsortierung separiert und als Mischsortiment der Altholzkategorie AI bis AIII zur Einleitung einer Aufbereitung, Verwertung und Entsorgung vorgehalten. Die Deklaration erfolgt gemäß AltholzV als Altholz, Kategorie A III.
Option der einmaligen Verlängerung für ein Jahr
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Containergestellung und der Transport des Altholzes zu der Verwertungsanlage bzw. zum Übergabeort nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind, die Transportkosten zum Übergabeort jedoch in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes einfließen.
Dafür werden die auf Grundlage des bestehenden Vertrages mit dem mit den Transportleistungen beauftragten Dritten kalkulatorisch ermittelten Transportkosten ab Anfallstelle Umschlagstation Delmenhorst bis zum angegebenen Übergabeort auf den Angebotspreis aufgeschlagen. Die Ermittlung der Distanz zwischen der Anfallstelle Umschlagstation Delmenhorst und Übergabeort erfolgt mit Hilfe eines gängigen Routenplaners. Im Leistungsverzeichnis ist von daher zwingend die genaue Adresse des Übergabeortes bzw. der Verwertungsanlage anzugeben.
Maximalmenge zu Los 1 2.000 Mg/Jahr.
Aufbereitung und Verwertung von Altholz der Kategorie AIV
vom Anbieter angebotener Übergabeort
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und schadlose Aufbereitung und Verwertung des der Stadt Delmenhorst überlassenen Altholzes unter Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Regelungen des KrWG und der AltholzV. Um eine sachgemäße Durchführung der Aufbereitung, Verwertung und Entsorgung des Altholzes sicherzustellen, wird vom Auftragnehmer die Betriebsführung entsprechend den Vorgaben der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) gefordert.
Ausdrücklich ausgenommen aus dieser Ausschreibung sind Erzeugnisse aus Holz oder Holzwerkstoffen, die aufgrund ihrer erheblichen Schadstoffbelastung unter den Abfallschlüssel 19 12 06 (Holz, das gefährliche Stoffe enthält) fallen, aufgrund dessen in der Anlage 1b zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Delmenhorst aufgeführt und daher gemäß § 2 Abs. 3 der Satzung auflösend bedingt von der Abfallentsorgung durch die Stadt Delmenhorst ausgeschlossen sind.
Im Rahmen dieser Vorgaben und auf Grundlage der Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (AltholzV) wird seitens der Stadt Delmenhorst Altholz gemäß Abfallverzeichnisverordnung AVV 17 02 04 Altholzkategorie AIV zur Einleitung einer Aufbereitung, Verwertung und Entsorgung vorgehalten. Die Deklaration erfolgt gemäß AltholzV als Altholz, Kategorie A IV, Abfall, der gefährliche Stoffe enthält. Damit unterliegt die Entsorgung den Bestimmungen zur elektronischen Nachweisführung der Nachweisverordnung.
Option der einmaligen Verlängerung für ein Jahr
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Containergestellung und der Transport des Altholzes zu der Verwertungsanlage bzw. zum Übergabeort nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind, die Transportkosten zum Übergabeort jedoch in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes einfließen.
Dafür werden die auf Grundlage des bestehenden Vertrages mit dem mit den Transportleistungen beauftragten Dritten kalkulatorisch ermittelten Transportkosten ab Anfallstelle Umschlagstation Delmenhorst bis zum angegebenen Übergabeort auf den Angebotspreis aufgeschlagen. Die Ermittlung der Distanz zwischen der Anfallstelle Umschlagstation Delmenhorst und Übergabeort erfolgt mit Hilfe eines gängigen Routenplaners. Im Leistungsverzeichnis ist von daher zwingend die genaue Adresse des Übergabeortes bzw. der Verwertungsanlage anzugeben.
Maximalmenge zu Los 2 800 Mg/Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber und Bieter geprüft. Der Nachweis kann durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Alternativ kann der Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung (entsprechendes Formular in den Vergabeunterlagen) erbracht werden. Es sind Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zur Ausführung mindestens drei vergleichbarer Leistungen, zur Zahl der Beschäftigten, zur Eintragung in das Berufsregister, zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, zum Nachunternehmereinsatz, zu evtl. Insolvenzverfahren, zur evtl. Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB), zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind die Angaben auf Verlangen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb/EMAS oder gleichwertig ist nachzuweisen.
Verfahrensbeschreibungen und Genehmigungen der vorgesehenen Behandlungs- und Verwertungsanlage nach Baurecht und/oder Immissionsschutzrecht bzw. die Anzeigebestätigung des
zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes sind ebenfalls nachzuweisen.
Sofern der Anbieter nicht selbst Betreiber dieser Anlagen ist, sind dem Angebot noch alle erforderlichen Genehmigungen sowie eine Annahmebestätigung des übernehmenden Betriebes beizufügen.
Zum Nachweis der Eignung wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber und Bieter geprüft. Der Nachweis kann durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Alternativ kann der Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung (entsprechendes Formular in den Vergabeunterlagen) erbracht werden. Es sind Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zur Ausführung mindestens drei vergleichbarer Leistungen, zur Zahl der Beschäftigten, zur Eintragung in das Berufsregister, zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, zum Nachunternehmereinsatz, zu evtl. Insolvenzverfahren, zur evtl. Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB), zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind die Angaben auf Verlangen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Als Beleg für die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist eine entsprechende Bankerklärung vorzulegen und ein Nachweis über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung.
Zum Nachweis der Eignung wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber und Bieter geprüft. Der Nachweis kann durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Alternativ kann der Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung (entsprechendes Formular in den Vergabeunterlagen) erbracht werden. Es sind Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zur Ausführung mindestens drei vergleichbarer Leistungen, zur Zahl der Beschäftigten, zur Eintragung in das Berufsregister, zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, zum Nachunternehmereinsatz, zu evtl. Insolvenzverfahren, zur evtl. Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB), zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind die Angaben auf Verlangen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Delmenhorst
Zentrale Vergabestelle
Rathausplatz 1
27749 Delmenhorst
Rathaus, Raum 9, EG
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Quartal 2024
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR1RJ8E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]