RLT - Anlagen in den Grundschulen der Gemeinde Seevetal - Planungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seevetal
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21218
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seevetal.de
Abschnitt II: Gegenstand
RLT - Anlagen in den Grundschulen der Gemeinde Seevetal - Planungsleistungen
Aufgrund der derzeitigen Coronasituation hat die Bundesregierung eine Förderung von
Bildungseinrichtungen mit Lüftungsanlagen aufgelegt. Diese Förderung ist gedacht für Kinder bis zum 12 Lebensjahr, da für diese Personengruppe derzeit kein Impfangebot besteht.
RLT-Anlagen in den Grundschulen Ramelsloh, Horst und Fleestedt
Grundschule Ramelsloh 21220 Seevetal, Grundschule Horst 21220 Seevetal, Grundschule Fleestedt 21217 Seevetal
Das Honorar-Angebot soll die Planung, Vergabe und Bauüberwachung (siehe Anlage 2) für RLTAnlagen in mehreren Schulen enthalten. Hier sollen je Schule Räume mit RLT-Anlagen, vorwiegend mit Einzelraumlüftungsanlagen ausgestattet werden. Diese Räume sind überwiegend Unterrichtsräume, Fachunterrichtsräume, Speiseräume, Lehrerzimmer, Gruppenräume, sowie
Turnhallen (siehe Auflistung Schulen in der Gemeinde Seevetal). Die genauen Räume werden von der Gemeinde Seevetal vorgegeben.
Da der Förderzeitraum (nach Bewilligung) nur ein Jahr beträgt, muss spätestens in der 4. KW 2022
mit den Planungen begonnen werden. Für die Förderung der Anlagen muss mindestens ein
Luftwechsel von 25 m3/h besser 30 m3/h pro Person eingehalten werden. Ebenso muss in den
Geräten eine Wärmerückgewinnung installiert sein. Aufgrund des kurzen Förderzeitraumes muss
davon ausgegangen werden, dass die Arbeiten (der ausführenden Firmen) in der Schulzeit
durchgeführt werden müssen.
RLT-Anlagen in den Grundschulen Meckelfeld und Emmelndorf
Grundschule Meckelfeld 21217 Seevetal, Grundschule Emmelndorf 21218 Seevetal
Das Honorar-Angebot soll die Planung, Vergabe und Bauüberwachung (siehe Anlage 2) für RLTAnlagen in mehreren Schulen enthalten. Hier sollen je Schule Räume mit RLT-Anlagen, vorwiegend mit Einzelraumlüftungsanlagen ausgestattet werden. Diese Räume sind überwiegend Unterrichtsräume, Fachunterrichtsräume, Speiseräume, Lehrerzimmer, Gruppenräume, sowie
Turnhallen (siehe Auflistung Schulen in der Gemeinde Seevetal). Die genauen Räume werden von der Gemeinde Seevetal vorgegeben.
Da der Förderzeitraum (nach Bewilligung) nur ein Jahr beträgt, muss spätestens in der 4. KW 2022
mit den Planungen begonnen werden. Für die Förderung der Anlagen muss mindestens ein
Luftwechsel von 25 m3/h besser 30 m3/h pro Person eingehalten werden. Ebenso muss in den
Geräten eine Wärmerückgewinnung installiert sein. Aufgrund des kurzen Förderzeitraumes muss
davon ausgegangen werden, dass die Arbeiten (der ausführenden Firmen) in der Schulzeit
durchgeführt werden müssen.
RLT-Anlagen in den Grundschulen Hittfeld und Maschen
Grundschule Hittfeld 21218 Seevetal, Grundschule Maschen 21220 Seevetal
Das Honorar-Angebot soll die Planung, Vergabe und Bauüberwachung (siehe Anlage 2) für RLTAnlagen in mehreren Schulen enthalten. Hier sollen je Schule Räume mit RLT-Anlagen, vorwiegend mit Einzelraumlüftungsanlagen ausgestattet werden. Diese Räume sind überwiegend Unterrichtsräume, Fachunterrichtsräume, Speiseräume, Lehrerzimmer, Gruppenräume, sowie
Turnhallen (siehe Auflistung Schulen in der Gemeinde Seevetal). Die genauen Räume werden von der Gemeinde Seevetal vorgegeben.
Da der Förderzeitraum (nach Bewilligung) nur ein Jahr beträgt, muss spätestens in der 4. KW 2022
mit den Planungen begonnen werden. Für die Förderung der Anlagen muss mindestens ein
Luftwechsel von 25 m3/h besser 30 m3/h pro Person eingehalten werden. Ebenso muss in den
Geräten eine Wärmerückgewinnung installiert sein. Aufgrund des kurzen Förderzeitraumes muss
davon ausgegangen werden, dass die Arbeiten (der ausführenden Firmen) in der Schulzeit
durchgeführt werden müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Wahl der Verfahrensart
Die Europäische Kommission hat am 1. April 2020 Leitlinien zur Auslegung des europäischen Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der durch COVID-19 verursachten Notsituation veröffentlicht (2020/C 108 I/01 - Leitlinien). Die Kommission erläutert darin Möglichkeiten zur Flexibilisierung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die mit Blick auf die gegenwärtige Krise besonders eilbedürftig sind. Unter Berücksichtigung dieser Leitlinien dürfte der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV vorliegend betroffen sein:
Die Corona-Krise ist, was keiner näheren Darlegung bedarf und unstreitig ist, ein solches Ereignis (hierzu auch Vk Bund, Beschluss 28.8.2020. VK 2-57/20; Vk Bund, Beschluss vom 13.08.2020 Vk 1-54/20).
Die Kommission betont, dass die Leitlinien zwar schwerpunktmäßig auf Beschaffung spezifisch medizinischer Ausrüstung wie beispielsweise "Gesichtsmasken und Schutzhandschuhe, Medizinprodukte (insbesondere Beatmungsgeräte)" aber auch für Dienstleistungen wie "Krankenhaus- und IT-Infrastrukturen" ausgerichtet sind. Gemessen an diesen Maßstäben besteht spätestens seit den Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus (Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen) kein Zweifel an der akuten Gefahrenlage durch COVID-19. Dieses Virus ist lebensgefährlich, so dass seine ungestörte Fortentwicklung durch Sofortmaßnahmen verhindert werden muss. Neben dem dringenden Schutz von Leib und Leben muss der Staat die Daseinsvorsorge sicherstellen. Die mit der Corona-Pandemie verbundene Krisensituation und die daraus notwendigen dringlichen Beschaffungen beschränken sich nicht nur auf Heil- und Hilfsmittel, sondern erfassen auch die notwendigen Beschaffungen für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung und den Bereich der Daseinsvorsorge. Zum Bereich der Daseinsvorsorge gehört auch die allgemeine Schulbildung (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 21.10.2020, 3194 . Z 3 - 3 - 01 - 20 - 31). Auf diesen verfassungsrechtlich vorgegebenen Bildungsauftrag hat der LKH nach monatelangem Distanz/ Wechselunterricht ein besonderes Augenmerk zu setzen. Wie aus mehreren wissenschaftlichen Empfehlungen (RKI, a.a.o) hervorgeht, stellt der Einsatz von RLT-Anlagen ein hocheffizientes Mittel der Aerosol-Bekämpfung dar.
Dieses Kriterium ist auch im Kontext der COVID-19-Krise in jedem Einzelfall zu prüfen. Eine Berufung auf zwingende Dringlichkeit scheidet aus, wenn die Auftragsvergabe innerhalb der Fristen des beschleunigten offenen oder nichtoffenen Verfahrens möglich ist. Würde man den Beschaffungsvorgang als offenes Verfahren ausgestalten, ließe sich - selbst bei Berufung auf den Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 3 VgV, wonach im Falle einer hinreichenden Dringlichkeit eine verkürzte Frist von 15 Tagen bestimmt werden darf, eine Verfahrensverzögerung nicht verhindern. Neben den mindestens 5 Tagen Verzögerung einer längeren Angebotsfrist im Offenen Verfahren im Vergleich zur zulässigen kürzeren Angebotsfrist im Verhandlungsverfahren ist von weiteren Verzögerungen allein aufgrund der Natur der Verfahrensart auszugehen. Dies ist beim Offenen Verfahren zum einen in dem Risiko einer erhöhten Anzahl von Bieterfragen als auch dem höheren Zeitaufwand der Angebotswertung zu erblicken, da bei dieser Verfahrensart ein unbegrenzter Teilnehmerkreis zur Angebotsabgabe berechtigt ist, sodass i.d.R. mehr Fragen und Angebote eingehen als im Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, in welchem der Bieterkreis von vornherein begrenzt ist.
Aus der Corona Krise als unvorhersehbares Ereignis resultiert der akute und extrem dringliche Bedarf an LRT-Anlagen für Schüler, insbesondere für solche Jahrgänge, für welche aktuell noch keine Coronaschutzimpfung zugelassen ist. Diese, der Daseinsvorsorge zuzurechnenden Aufgabe hat der AG, zu deren Aufgaben der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, wahrzunehmen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kison & Meyer GmbH, Ingenieurbüro Versorgungstechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ingenieurbüro heimsch GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastede
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26180
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ibheimsch.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Wenzel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vastorf
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDG8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).