Einbau von RLT-Anlagen - Ingenieurleistungen, einschließlich Haustechnik, Grundschulen in der Gemeinde Rosengarten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosengarten
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeinde-rosengarten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einbau von RLT-Anlagen - Ingenieurleistungen, einschließlich Haustechnik, Grundschulen in der Gemeinde Rosengarten
Aufgrund der derzeitigen Coronasituation hat die Bundesregierung eine Förderung von Bildungseinrichtungen mit Lüftungsanlagen aufgelegt. Diese Förderung ist gedacht für Kinder bis zum 12 Lebensjahr, da für diese Personengruppe zur Zeit kein Impfangebot besteht.
Grundschule Nenndorf
Grundschule Nenndorf Querweg 3 21224 Rosengarten
Einbau von 22 RLT-Anlagen, Ingenieurleistungen, einschließlich Haustechnik
Grundschule Westerhof
Grundschule Westerhof Am Gehege 7 21224 Rosengarten
Einbau von 10 RLT-Anlagen, Ingenieurleistungen, einschließlich Haustechnik
Grundschule Klecken
Grundschule Klecken Mühlenstraße 3 21224 Rosengarten
Einbau von 13 RLT-Anlagen, Ingenieurleistungen, einschließlich Haustechnik
Grundschule Vahrendorf
Grundschule Vahrendorf Ehestorfer Straße 8 21224 Rosengarten
Einbau von 10 RTL-Anlagen, Ingenieurleistungen, einschließlich Haustechnik
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Wahl der Verfahrensart
Die Europäische Kommission hat am 1. April 2020 Leitlinien zur Auslegung des europäischen Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der durch COVID-19 verursachten Notsituation veröffentlicht (2020/C 108 I/01 - Leitlinien). Die Kommission erläutert darin Möglichkeiten zur Flexibilisierung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die mit Blick auf die gegenwärtige Krise besonders eilbedürftig sind. Unter Berücksichtigung dieser Leitlinien dürfte der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV vorliegend betroffen sein:
Die Corona-Krise ist, was keiner näheren Darlegung bedarf und unstreitig ist, ein solches Ereignis (hierzu auch Vk Bund, Beschluss 28.8.2020. VK 2-57/20; Vk Bund, Beschluss vom 13.08.2020 Vk 1-54/20).
Die Kommission betont, dass die Leitlinien zwar schwerpunktmäßig auf Beschaffung spezifisch medizinischer Ausrüstung wie beispielsweise "Gesichtsmasken und Schutzhandschuhe, Medizinprodukte (insbesondere Beatmungsgeräte)" aber auch für Dienstleistungen wie "Krankenhaus- und IT-Infrastrukturen" ausgerichtet sind. Gemessen an diesen Maßstäben besteht spätestens seit den Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus (Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen) kein Zweifel an der akuten Gefahrenlage durch COVID-19. Dieses Virus ist lebensgefährlich, so dass seine ungestörte Fortentwicklung durch Sofortmaßnahmen verhindert werden muss. Neben dem dringenden Schutz von Leib und Leben muss der Staat die Daseinsvorsorge sicherstellen. Die mit der Corona-Pandemie verbundene Krisensituation und die daraus notwendigen dringlichen Beschaffungen beschränken sich nicht nur auf Heil- und Hilfsmittel, sondern erfassen auch die notwendigen Beschaffungen für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung und den Bereich der Daseinsvorsorge. Zum Bereich der Daseinsvorsorge gehört auch die allgemeine Schulbildung (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 21.10.2020, 3194 . Z 3 - 3 - 01 - 20 - 31). Auf diesen verfassungsrechtlich vorgegebenen Bildungsauftrag hat der LKH nach monatelangem Distanz/ Wechselunterricht ein besonderes Augenmerk zu setzen. Wie aus mehreren wissenschaftlichen Empfehlungen (RKI, a.a.o) hervorgeht, stellt der Einsatz von RLT-Anlagen ein hocheffizientes Mittel der Aerosol-Bekämpfung dar.
Dieses Kriterium ist auch im Kontext der COVID-19-Krise in jedem Einzelfall zu prüfen. Eine Berufung auf zwingende Dringlichkeit scheidet aus, wenn die Auftragsvergabe innerhalb der Fristen des beschleunigten offenen oder nichtoffenen Verfahrens möglich ist. Würde man den Beschaffungsvorgang als offenes Verfahren ausgestalten, ließe sich - selbst bei Berufung auf den Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 3 VgV, wonach im Falle einer hinreichenden Dringlichkeit eine verkürzte Frist von 15 Tagen bestimmt werden darf, eine Verfahrensverzögerung nicht verhindern. Neben den mindestens 5 Tagen Verzögerung einer längeren Angebotsfrist im Offenen Verfahren im Vergleich zur zulässigen kürzeren Angebotsfrist im Verhandlungsverfahren ist von weiteren Verzögerungen allein aufgrund der Natur der Verfahrensart auszugehen. Dies ist beim Offenen Verfahren zum einen in dem Risiko einer erhöhten Anzahl von Bieterfragen als auch dem höheren Zeitaufwand der Angebotswertung zu erblicken, da bei dieser Verfahrensart ein unbegrenzter Teilnehmerkreis zur Angebotsabgabe berechtigt ist, sodass i.d.R. mehr Fragen und Angebote eingehen als im Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, in welchem der Bieterkreis von vornherein begrenzt ist.
Aus der Corona Krise als unvorhersehbares Ereignis resultiert der akute und extrem dringliche Bedarf an LRT-Anlagen für Schüler, insbesondere für solche Jahrgänge, für welche aktuell noch keine Coronaschutzimpfung zugelassen ist. Diese, der Daseinsvorsorge zuzurechnenden Aufgabe hat der AG, zu deren Aufgaben der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, wahrzunehmen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Potthoff Ingenieure
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tostedt
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21255
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Potthoff Ingenieure
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tostedt
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21255
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Potthoff Ingenieure
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tostedt
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21255
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Potthoff Ingenieure
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tostedt
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21255
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDGW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).