Abfalllogistikleistungen im Landkreis Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-cuxhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfalllogistikleistungen im Landkreis Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven)
Der Landkreis Cuxhaven schreibt Abfalllogistikleistungen im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven) neu aus.
Die Ausschreibung der gegenständlichen Leistungen ist in folgende Lose gegliedert:
Los 1: Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Nordkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven) Los 2: Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Südkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven) Los 3: Einsammeln und Befördern von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven) Leistungsgegenstand der Lose ist jeweils das Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall bzw. Sperrmüll inkl. Elektro-/Elektronikaltgeräte.
Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Nordkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven)
In diesem Los gegenständlich sind Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Nordkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven).
Optionale Leistung Nr. 1: Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 01.01.2025 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.) Optionale Leistung Nr. 2.: Der Auftraggeber hat das Recht, optional die Ausrüstung von Abfallsammelfahrzeugen für Bioabfall mit einem Detektionssystem und den Einsatz dieses Systems im Rahmen der gegenständlichen Bioabfall-Einsammlung zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 01.01.2024 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von einem Jahr nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)
Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Südkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven)
In diesem Los gegenständlich sind Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Südkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven).
Optionale Leistung Nr. 1: Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 01.01.2025 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.) Optionale Leistung Nr. 2.: Der Auftraggeber hat das Recht, optional die Ausrüstung von Abfallsammelfahrzeugen für Bioabfall mit einem Detektionssystem und den Einsatz dieses Systems im Rahmen der gegenständlichen Bioabfall-Einsammlung zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 01.01.2024 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von einem Jahr nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)
Einsammeln und Befördern von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven)
In diesem Los gegenständlich sind Einsammeln und Befördern von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven).
Optionale Leistung: Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 01.01.2025 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Nordkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemmoor
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 21745
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
II. Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern Der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied, Zahlungen anzunehmen,
5. plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft,
6. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag zu übergeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.