Modernisierung, Neubau und Wartung von Aufzugsanlagen sowie Betrieb und Instandsetzung von Notrufsystemen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://klinikum-braunschweig.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung, Neubau und Wartung von Aufzugsanlagen sowie Betrieb und Instandsetzung von Notrufsystemen
Der AG beabsichtigt die Modernisierung, Neubau und Wartung von Aufzugsanlagen an seinen zwei Standorten Salzdahlumer Straße (S2) und Celler Straße (S3) in Braunschweig. Eine konkrete Auflistung der Aufzugsanlagen ergibt sich aus der den Vergabeunterlagen anliegenden Auflistung (sog. Anlagenübersicht). Am
Standort Celler Straße (S3) werden zudem zwei Aufzugsanlagen demontiert. Ebenfalls der Instandsetzung durch den AN unterliegen die Notrufsysteme an den Aufzugsanlagen. Der AN hat in diesem Zusammenhang benannten Mitarbeiter des AG zur Personenbefreiung zu unterweisen und – sofern die unterwiesenen Mitarbeiter des AG verhindert sind – die Personenbefreiungen vorzunehmen
DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Der AG beabsichtigt die Modernisierung und den Neubau von Aufzugsanlagen an seinen zwei Standorten Salzdahlumer Straße (S2) und Celler Straße (S3) in Braunschweig. Eine konkrete Auflistung der Aufzugsanlagen ergibt sich aus der den Vergabeunterlagen anliegenden Auflistung (sog. Anlagenübersicht).
Die Modernisierungen der Aufzugsanlagen sind mit einer qualitativen Erweiterung des Funktions- oder Sicherheitsumfangs verbunden. Am Standort Celler Straße (S3) werden zudem zwei Aufzugsanlagen demontiert.
Des Weiteren sollen die Aufzugsanlagen an den zwei Standorten des AG gewartet und instandgehalten werden. Ziel ist es, durch regelmäßige Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Pflege der Aufzugsanlagen des AG an seinen zwei Standorten eine Verzögerung des Verschleißes der Anlagen sicherzustellen, eine höhere Verfügbarkeit sowie einen besseren Werterhalt zu erreichen und einen reibungslosen Nutzungs- und Produktionsprozess zu gewährleisten.
Die Anlagen sollen eine dem Krankenhausumfeld angemessene Verfügbarkeit aufweisen und die Reaktionszeiten sollen ebenfalls den hohen Standard widerspiegeln.
Aufzugsanlagen, die vollständig modernisiert wurden, sollen fortan ebenfalls durch den AN gewartet und instandgehalten werden.
Der AG setzt im Zuge der Weiterentwicklung des Facility Managements ein CAiFM-System ein. Hierin sollen auch die Leistungen aller Verträge integriert werden.
Ebenfalls der Instandsetzung durch den AN unterliegen die Notrufsysteme an den Aufzugsanlagen. Der AN hat in diesem Zusammenhang zur Personenbefreiung benannten Mitarbeiter des AG zu unterweisen und – sofern die unterwiesenen Mitarbeiter des AG verhindert sind – die Personenbefreiungen vorzunehmen.
Die Ausübung aller Leistungen erfolgt während des laufenden Krankenhausbetriebes. Der AN ist daher zu besonderen Rücksichtnahme und zum Treffen von entsprechenden Vorkehrungen verpflichtet.
Den vorbenannten Leistungen entsprechend wird es drei Verträge geben:
1) Modernisierungsvertrag
2) Vollwartungsvertrag der Aufzugsanlagen (welcher jeweils um vollständig modernisierte und neu errichtete Anlagen erweitert wird),
3) Instandsetzungsvertrag der vorhandenen Notrufsysteme sowie Personenbefreiung
Die Verträge zu 2) und 3) haben eine begrenzte Vertragslaufzeit. Der AG hat das Recht maximal drei Mal den Vollwartung und Instandsetzungsvertrag zu den geltenden Bedingungen um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Erklärung des AG, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Vertragsende bzw. des jeweiligen Optionszeitraums beim AN eingegangen sein.
Der AG hat das Recht maximal drei Mal den Vollwartung und Instandsetzungsvertrag zu den geltenden Bedingungen um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Erklärung des AG, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Vertragsende bzw. des jeweiligen Optionszeitraums beim AN eingegangen sein.
Der AG hat die Möglichkeit den Leistungsumfang des Vollwartungsvertrages und des Instandsetzungsvertrages durch das Hinzunehmen weiterer Aufzuganlagen zu erweitern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung, Neubau und Wartung von Aufzugsanlagen sowie Betrieb und Instandsetzung von Notrufsystemen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01257
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt für das Verfahren einen Verfahrensleitfaden mit weiteren Informationen und Hinweisen zur Verfügung. Diese sind ergänzend zu dieser Bekanntmachung zu beachten. Der Verfahrensleitfaden steht unter dem unter Ziff. I.3 genannten Link zur Verfügung. Bieterfragen sind elektronisch in Textform unter Verwendung des Formblatts ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten. Für das Angebot sind die vorgegebenen Formblätter zwingend zu verwenden. Die Formblätter dienen der Unterstützung der Bieter / Bietergemeinschaften bei der Erstellung des Angebots. Soweit die Formblätter bzw. der Verfahrensleitfaden gegenüber dieser Bekanntmachung weitergehende Informationen enthalten, sind diese – ggf. zusätzlich – maßgeblich. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist aus-schließlich elektronisch auf der Vergabeplattform einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Leistungsfähigkeit und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen vorgelegt werden (§ 6b EU Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VOB/A). Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Wird von dem Bieter nicht beabsichtigt eine Bietergemeinschaft zu bilden gilt folgendes, wenn er zum Nachweis seiner Eignung dennoch auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens (bsps. im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise) verweisen möchte (Eignungsleihe):
Der Bieter muss für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung, entsprechend § 6d EU Abs. 2 VOB/A.
Falls eine Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe beabsichtigt ist, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Hierzu ist es erforderlich, die unter dem Link unter Ziff. 1.3 erreichbare Datei regelmäßig erneut herunter zu laden. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://klinikum-braunschweig.de