Abrufrahmenvereinbarung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2022-2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpinat.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrufrahmenvereinbarung HLS
Abrufrahmenvereinbarung über die Belieferung von Installationsmaterial für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich Heizung, Lüftung
und Sanitär. Max. Vertragslaufzeit: 16.05.2022 bis 15.05.2026
37077 Göttingen, Niedersachsen
37075 Göttingen, Niedersachsen
Gegenstand ist die Vergabe einer Abrufrahmenvereinbarung über die Belieferung von Installationsmaterial für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich Heizung, Lüftung und Sanitär.
Max. Vertragslaufzeit: 16.05.2022 bis 15.05.2026
Geschätztes Auftragsvolumen netto: [Betrag gelöscht] EUR
Höchstwert netto: [Betrag gelöscht] EUR (1)
(1) Sollte der Höchstwert vor Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht werden,
so endet die Vertragslaufzeit vorzeigt mit Erreichen des Höchstwertes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in
dem sie niedergelassen sind
-Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung zur Eignung
a) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
b) Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen
c) Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- der Bieter muss mindestens 95% der in dem Musterwarenkorb aufgeführten Artikel anbieten können, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen..
- Sollte ein Bieter weniger als 100% aber mindestens 95% der Artikel des Musterwarenkorbs angeboten haben, so werden um die rechnerische Vergleichbarkeit aller Angebote zu gewährleisten die nicht angebotenen Artikel dieses Bieters mit den jeweils höchsten angebotenen Artikelpreis der Wettbewerbsangebote für diese Warenkorbposition gewertet.
Der Bieter muss über einen Internet-Shop verfügen und folgende Kriterien erfüllen:
1) Der Auftragnehmer legt für den Auftraggeber in seinem Internetshop zwei verschiedene Berechtigungsrollen für die Nutzer des Auftraggebers an. Zum einen eine Berechtigung als "Warenkorberfasser". Diese Nutzerrolle darf den Warenkorb zusammenstellen, jedoch nicht final bestellen. Nach dem Absenden des Warenkorbs durch den Erfasser wird der Warenkorb an die zweite Berechtigungsrolle, den Einkauf des Auftraggebers übermittelt. Der Einkauf muss über die Berechtigung der Genehmigung und Ablehnung (Löschung) von Einzelpositionen oder des gesamten Warenkorbs verfügen. Die Genehmigung/Freigabe durch den Einkauf löst dann die finale Bestellung des Auftraggebers beim Auftragnehmer aus.
2) Wenn der Warenkorberfasser seinen Warenkorb fertig gestellt hat, muss der Einkauf per E-Mail automatisch (an eine funktionale Email-Adresse) über diesen Warenkorb informiert werden.
4) Die angebotenen Preise ,Rabatte und Rabattgruppen müssen für den
Auftraggeber im Internetshop nachvollziehbar hinterlegt werden
5) Die Artikelverfügbarkeit / Lieferzeiten müssen im Internetshop erkennbar sein.
Eigenerklärung zu den Unternehmensangaben:
Firmenprofil mit folgenden Angaben:
a) Name des Unternehmens
b) Rechtsform
c) Anschrift Hauptsitz
d) Anschrift Niederlassungen
e) Namen und Funktionen der bevollmächtigten Unternehmensvertreter
f) Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige
g) Organisation des Außendienstes
h) Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Februar 2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.