Ersatzbeschaffung einer Informations- und Managementsoftware für die Radiologie und Nuklearmedizin Referenznummer der Bekanntmachung: F3 44.65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung einer Informations- und Managementsoftware für die Radiologie und Nuklearmedizin
Ersatzbeschaffung einer Informations- und Managementsoftware für die Radiologie und Nuklearmedizin
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Städtische Klinikum Braunschweig gGmbH beabsichtigt die Neubeschaffung einer mandantenfähigen Informations- und Managementsoftware für die Bereiche Radiologie und Nuklearmedizin an insgesamt drei Standorten. Das System muss den Anforderungen des Strahlenschutzgesetztes / der Strahlenschutzverordnung genügen und die IHE Richtlinien erfüllen.Kernaufgaben der neuen Software sind Leistungsanforderung, Leistungsdokumentation, Befundschreibung, Arztbriefschreibung, Termin- und Ressourcenmanagement. Workflowunterstützung, strukturierte Befundung und Unterstützung von KI Systemen sind gefordert.
Etwaige Optionen zum Angebot sind zu definieren und beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.