Betreiberschaft Wohnanlage Hannah-Vogt-Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 34_2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreiberschaft Wohnanlage Hannah-Vogt-Straße
Die Betreiberschaft der Wohnanlage Hannah-Vogt-Straße 10 in 37085 Göttingen wird ab dem 01.09.2022 für einen Zeitraum von 3 Jahren incl. Verlängerungsoption von 2 Jahren neu ausgeschrieben. Bei der Wohnanlage handelt es sich um ein Gebäude mit 30 möblierten Wohneinheiten für maximal 180 Bewohner*innen. Die einzelnen Wohneinheiten bestehen aus 3 Zimmern, Küche und Bad. Jede Wohneinheit besitzt einen Waschmaschinenanschluss und eine eigene Waschmaschine.
Der Leistungsumfang des Betriebes der Wohnanlage beinhaltet:
-temporäre Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten
-aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche
-Betrieb der Gemeinschafts- und der Verwaltungsräume
(Kinderbetreuung/Schularbeitenhilfe/Freizeit- und Bildungsangebote, Sprachkurse)
-Gewinnung und Einbindung von ehrenamtlich Tätigen
-Gebäudereinigung
-Sicherheitsdienst Wohnanlage und Grundstück
-Hausmeisterdienste
37085 Göttingen
Die Stadt Göttingen hält seit dem 1.9.2015 diese Wohnanlage zur Unterbringung von Geflüchteten vor.
Bei der Wohnanlage handelt es sich um ein Gebäude mit 30 möblierten Wohneinheiten für maximal 180 Bewohner*innen. Die einzelnen Wohneinheiten bestehen aus 3 Zimmern, Küche und Bad. Jede Wohneinheit erhält einen Waschmaschinenanschluss und eine eigene Waschmaschine. Für das Trocknen der Wäsche steht ein überdachter Wäschetrockenplatz auf dem Außengelände zur Verfügung.
In der Wohnanlage befinden sich Gemeinschafts-, Sozial- und Verwaltungsräumlichkeiten mit anteiliger Nutzung für das von der Betreiber*in eingesetzte Personal.
Auf jeder Etage der Flüchtlingsunterkunft befindet sich eine Notruftelefonanlage.
Die Betreiber*in soll in der Wohnanlage die von der Auftraggeberin zugewiesenen Geflüchteten, unterbringen und betreuen. Die Betreiber*in übt das Hausrecht über die Wohnanlage aus und trägt die Verkehrssicherungspflicht.
Es wird höchsten Wert auf die Qualität der Betreuung gelegt; insbesondere die Integration der Geflüchteten in die Stadtgesellschaft und Nachbarschaft soll gefördert und unterstützt werden. Erwartet wird, dass unter Beachtung soziokulturell unterschiedlicher Lebenshintergründe die Voraussetzungen für ein sozialverträgliches und konfliktfreies sowie von Toleranz geprägtes Miteinander geschaffen werden.
Die Unterbringung der Geflüchteten ist nur vorübergehend und erfolgt befristet für max. 12 Monate.
Ziele der vorübergehenden Unterbringung sind:
- die Integration der Bewohner*innen in das neue Lebensumfeld
- Hilfe zur Selbsthilfe bei der Bewältigung des Lebensalltags
- aktive und kooperative Unterstützung und Vermittlung in Wohnraum auf dem ersten Wohnungsmarkt
Die Betreuungsleistung umfasst insbesondere:
- Unterstützung der Bewohner*innen der Einrichtung bei der alltäglichen Lebensgestaltung sowie bei sämtlichen Geschäften des täglichen Lebens, insbesondere die Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen (Ausländerbehörde, Sozialverwaltung, Agentur für Arbeit), bei Arzt- und Apothekenbesuchen, Vermittlung zu therapeutischen Hilfen und Angeboten, Beratungsstellen, Sportvereinen, Angeboten von Veranstaltungen, Ferien- und Freizeitangeboten, Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen, bei Einschulung der Kinder, sowie Unterstützung der Wohnfähigkeit der Bewohner*innen
Die Beratung und Betreuung hat folgende weitere Bereiche abzudecken:
-Bewältigung sozialer Konfliktsituationen,
-Klärung von Fragen der Familienzusammenführung und einer möglichen Rückkehr in das Herkunftsland,
-Hinweise zum Verhalten in der Wohnanlage, Hilfe zur Verselbständigung
Der Betrieb der Gemeinschafts- und der Verwaltungsräume wird ebenso übernommen. Die Angebote in den Gemeinschaftsräumen umfassen:
- Kinderbetreuung (nicht im Sinne von Kindergarten/Kinderkrippe), Schularbeitenhilfe
- Freizeit- und Bildungsangebote, Sprachkurse
Die hauswirtschaftliche Versorgung der Bewohner*innen ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Zu den Aufgaben gehört auch die Gewinnung und Einbindung von ehrenamtlich tätigen Einwohner*innen.
Weitere Zusatzleistungen zum Betrieb der Wohnanlage sind durch Eigenmittel zu finanzieren. Die Betreiber*in beteiligt sich eigenständig oder gemeinsam mit der Auftraggeberin an der Bewerbung und Akquise von Förderprogrammen, die dem Betrieb der Wohnanlage zugutekommen.
Zum Leistungsumfang gehört ferner die Gebäudereinigung, der Sicherheitsdienst für Wohnanlage und Grundstück sowie der Hausmeisterdienst.
Die Auftraggeberin hat das Recht, gegen Mehrkosten-Erstattung die Anpassung des Personals zu verlangen.
Die Auftraggeberin garantiert der Betreiber*in mindestens eine Tagessatzerstattung auf Basis einer unterstellten Mindest-Belegung von 90 Personen (Kostengarantie).
Die durchschnittliche Belegung betrug in den Jahren
2018: 133 Personen
2019: 140 Personen
2020: 136 Personen
2021: 125 Personen
Der Auftrag beginnt am 01.09.2022 und endet am 31.08.2025. Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag einmalig um zwei Jahre zu den Bedingungen dieser Auftragsbekanntmachung bis zum 31.08.2027 zu verlängern.
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird spätestens zum 31.12.2024 schriftlich mitgeteilt.
Option auf Vertragsverlängerung; vgl. Ziff. II.2.7 -Laufzeit des Vertrags.
Es besteht das Recht, gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten eine Anpassung des (in der Wohnanlage präsenten) Personals zu verlangen.
Der Vertrag enthält eine Indexierungsklausel. Änderungen der Kalkulationsgrundlage für die Personalkosten lösen insofern eine Berechtigung des Auftragnehmers auf Anpassung der Vergütung im Einvernehmen mit der Auftraggeberin aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag der Angebotsöffnung),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 1-4 GWB und nach 124 Abs. 1 GWB (Formblatt Eigenerklaerung_Bieterauskunft“),
Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis (z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für die AG kostenfreien Datenbank innerhalb der EU) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben werden. Sofern von der AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot auch eine EEE abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
Bei einer Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden.
Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebots nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall. erbracht werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
- Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der
Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern.
- Eigenerklärung über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
- Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
- Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen wurde,
- Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein Vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- Eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet.
- Soweit erforderlich: Nachweis einer Steuerbefreiung ist dem Angebot als Anlage beizufügen.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
- Mindesthöhe jeweils für Personen- und Sach-/Vermögensschäden 5 Mio. EUR
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache vorstehend genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
- Referenzliste mit Benennung des Auftraggebers/Trägers, Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer in den letzten drei Jahren.
Als vergleichbare Leistung gilt der Betrieb einer oder mehrerer Flüchtlingsunterkünfte mit gemischter Belegung mit durchschnittlich mindestens 100 Bewohner*innen.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall folgende Nachweise vor einer Auftragserteilung zu fordern:
- weitere vergleichbare Referenzen, die Erfahrungen auf dem Gebiet Erfahrungen im Betrieb von Flüchtlingsunterkünften belegen können
-Konzepte im Hinblick auf die voraussichtliche Wirksamkeit des Hilfeansatzes, in Bezug auf die Realisierung eines sozialverträglichen Binnenklimas der Einrichtung
sowie auf Akzeptanz im sozialen Umfeld des Stadtteils [vgl. Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien]
Referenzen dürfen nur angegeben werden, wenn:
- sie nicht älter als 3 Jahre sind und
- die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder mit einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Die Betreuung der Flüchtlinge muss durch mindestens eine/n ausgebildete/n Sozialarbeiter/in/Sozialwissenschaftler/in (Heimleitung; 1 Vollzeitäquivalent VZÄ-),
zwei ausgebildete Sozialarbeiter/in für die Sozialbetreuung (2 VZÄ), eine/n Erzieher/in oder Sozialassistenten/in für die Kinder- und Jugendbetreuung (1 VZÄ) und eine/n
Hausmeister/in (mit abgeschlossener handwerklicher Berufsausbildung und Berufserfahrung; 1 VZÄ) gewährleistet sein.
Einsatz von Sicherheitspersonal mit folgenden Bedingungen:
Einverständniserklärung der eingesetzten Personen betr. Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die
Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz).
Zuverlässigkeitsbescheinigung für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigter. Es muss Personal eingesetzt werden, dass die Voraussetzungen nach § 34 a Gewerbeordnung erfüllt.
Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine einer entsprechenden Tätigkeit entgegenstehenden Vorstrafe (Körperverletzungs-, Betäubungs- und
Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegt und aktuell kein Verfahren anhängig ist.
Nachweis des Sicherheitsunternehmen über die Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) oder einem vergleichbaren Arbeitgeberverband.
Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B; die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft:
Angabe, ob die Bietergemeinschaft für den Fall der Auftragserteilung eine bestimmte Rechtsform gemäß § 43 Abs. 3 VgV annimmt. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben
- Unterbeauftragungen sind zugelassen.
Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen; spätestens vor Auftragserteilung ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Regelungen zur Tariftreue werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Göttingen; Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen.
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/109147 zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bieter müssen sich für den Abruf der Vergabeunterlagen und für die elektronische Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert (https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) und beworben (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bewerben.html) haben. Für die Abgabe eines Angebotes verwenden Sie den Bieterclient ava-sign 2021 (Version V2.04) der Vergabeplattform (https://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html).
Informationen erhalten Sie auch unter https://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html. Unter https://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-abgabeassisten.html sind u.a. Schulungsvideos für die elektronische Angebotsabgabe abrufbar. Ein möglichst umgehender Abruf der Vergabeunterlagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin wird im Bieterinteresse empfohlen.
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen.
Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig und vorab zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen.
Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bieter/Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nichtregistrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl.Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 –Z3-3-3194-1-36-09/16);
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden;
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden;
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 30.03.2022 – 12:00 Uhr über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen;
5) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Angebotsausschluss.
6) Die Abgabe von Nebenangeboten sind nicht zugelassen.
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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