Ingenieurleistungen zum Breitbandausbau im Landkreis Helmstedt
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-helmstdt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen zum Breitbandausbau im Landkreis Helmstedt
Landkreis Helmstedt
In dem Gebiet des Landkreises Helmstedt ist teilweise keine ausreichend schnelle Internetversorgung vorhanden. Somit ist in diesen „weißen“ Flecken eine leistungsfähige Infrastruktur mittels Glasfaserkabeln zu schaffen, die für alle betreffenden Haushalte und Gewerbebetriebe eine ausreichende Versorgung bietet. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages ist es, die dafür notwendigen Ingenieur- und Planungsleistungen zu beschaffen. Die Fördermaßnahme wurde durch den Bund vorläufig positiv beschieden, sodass mit der weiteren Planung zur Umsetzung begonnen werden kann. Beauftragt werden somit in der ersten Stufe die notwendigen Teile der Ausführungsplanungen (LP 4) aus § 43 HOAI. Bei Bescheidung der Fortsetzung des Projektes werden sodann die Ingenieurleistungen der weiteren Leistungsphase stufenweise fortgesetzt. Sobald die Ergebnisse der Bauausschreibungen vorliegen, werden diese mit den Fördermittelgebern rückgekoppelt und dienen als Grundlage für die Baufreigabe. Wenn diese positiv beschieden wird, behält sich die ausschreibende Stelle vor, die Begleitung der Bauarbeiten in der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) vollständig oder teilweise zu vergeben. Diese Leistungsphasen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Details und erforderliche Unterlagen zum Verfahren stehen zum Download auf dem angegebenen Server bereit.
Die zu beauftragenden Planungsleistungen erfassen neben Tiefbau- und Trassenplanung auch die umfängliche Planung des Glasfaserrnetzes.
Für die zu erbringenden Leistungen ist auf den bisherigen Planungsleistungen, die im Rahmen der Antragstellung zur Gewährung der Fördermittel des Bundes erbracht wurden, aufzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ingenieurleistungen zum Breitbandausbau im Landkreis Helmstedt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 22143
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Der Auftraggeber bittet darum, etwaige Rügen nur elektronisch per Mail an die o.g. Kontaktstelle zu reichen. In der Rügeschrift soll der Zeitpunkt der Kenntnisnahme des gerügten Sachverhalts dokumentieren. Für den Fall, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird steht der Weg des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 GWB offen.§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landkreis Helmstedt
Der Gegenstand des Vertrages ist die Erweiterung des bestehenden Auftrages um die im Rahmen des Markterkundungsverfahrens 2018 festgestellten und vom bisherigen Verfahren nicht erfassten Bereiche, die an das in Erstellung befindliche Glasfasernetz angebunden werden sollen, soweit diese nicht durch anderweitige Dritte bereits erschlossen werden. Inhaltlich besteht diese Vertragserweiterung aus Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff i.V.m. Anlage 12 HOAI der Leistungsphasen 3 bis 8 auf der Grundlage.
entfällt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22142
Land: Deutschland
Der Gegenstand des Vertrages ist die Erweiterung des bestehenden Auftrages um die im Rahmen des Markterkundungsverfahrens 2018 festgestellten und vom bisherigen Verfahren nicht erfassten Bereiche, die an das in Erstellung befindliche Glasfasernetz angebunden werden sollen, soweit diese nicht durch anderweitige Dritte bereits erschlossen werden. Inhaltlich besteht diese Vertragserweiterung aus Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff i.V.m. Anlage 12 HOAI der Leistungsphasen 3 bis 8 auf der Grundlage.
Der Auftrag wurde mit Vertrag vom 04.04.2019 um zusätzliche Leistungen aufgrund der Erhöhung der Hausanschlusszahlen und der daraus resultierenden zusätzlichen technischen Komponenten erweitert.
Der Landkreis Helmstedt errichtet auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit den kreisangehörigen Gemeinden ein Glasfaser Breitbandnetz mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes im sogenannten Betreibermodell. Da der Landkreis selbst über kein qualifiziertes Fachpersonal verfügt, hat dieser für die Planung und Durchführung des Projektes nach einer europaweiten Ausschreibung die LAN Consult Hamburg beauftrag. Dieser Auftrag wird nun erneut erweitert.