Ingenieurleistungen zum Breitbandausbau im Landkreis Helmstedt

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-helmstdt.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ingenieurleistungen zum Breitbandausbau im Landkreis Helmstedt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Helmstedt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

In dem Gebiet des Landkreises Helmstedt ist teilweise keine ausreichend schnelle Internetversorgung vorhanden. Somit ist in diesen „weißen“ Flecken eine leistungsfähige Infrastruktur mittels Glasfaserkabeln zu schaffen, die für alle betreffenden Haushalte und Gewerbebetriebe eine ausreichende Versorgung bietet. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages ist es, die dafür notwendigen Ingenieur- und Planungsleistungen zu beschaffen. Die Fördermaßnahme wurde durch den Bund vorläufig positiv beschieden, sodass mit der weiteren Planung zur Umsetzung begonnen werden kann. Beauftragt werden somit in der ersten Stufe die notwendigen Teile der Ausführungsplanungen (LP 4) aus § 43 HOAI. Bei Bescheidung der Fortsetzung des Projektes werden sodann die Ingenieurleistungen der weiteren Leistungsphase stufenweise fortgesetzt. Sobald die Ergebnisse der Bauausschreibungen vorliegen, werden diese mit den Fördermittelgebern rückgekoppelt und dienen als Grundlage für die Baufreigabe. Wenn diese positiv beschieden wird, behält sich die ausschreibende Stelle vor, die Begleitung der Bauarbeiten in der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) vollständig oder teilweise zu vergeben. Diese Leistungsphasen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Details und erforderliche Unterlagen zum Verfahren stehen zum Download auf dem angegebenen Server bereit.

Die zu beauftragenden Planungsleistungen erfassen neben Tiefbau- und Trassenplanung auch die umfängliche Planung des Glasfaserrnetzes.

Für die zu erbringenden Leistungen ist auf den bisherigen Planungsleistungen, die im Rahmen der Antragstellung zur Gewährung der Fördermittel des Bundes erbracht wurden, aufzusetzen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 13/07/2018
Ende: 31/12/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 148-339196

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 339196-2018-DE
Bezeichnung des Auftrags:

Ingenieurleistungen zum Breitbandausbau im Landkreis Helmstedt

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
13/07/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 22143
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber bittet darum, etwaige Rügen nur elektronisch per Mail an die o.g. Kontaktstelle zu reichen. In der Rügeschrift soll der Zeitpunkt der Kenntnisnahme des gerügten Sachverhalts dokumentieren. Für den Fall, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird steht der Weg des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 GWB offen.§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/02/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Helmstedt

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Gegenstand des Vertrages ist die Erweiterung des bestehenden Auftrages um die im Rahmen des Markterkundungsverfahrens 2018 festgestellten und vom bisherigen Verfahren nicht erfassten Bereiche, die an das in Erstellung befindliche Glasfasernetz angebunden werden sollen, soweit diese nicht durch anderweitige Dritte bereits erschlossen werden. Inhaltlich besteht diese Vertragserweiterung aus Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff i.V.m. Anlage 12 HOAI der Leistungsphasen 3 bis 8 auf der Grundlage.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 17/12/2021
Ende: 01/09/2023
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

entfällt

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22142
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der Gegenstand des Vertrages ist die Erweiterung des bestehenden Auftrages um die im Rahmen des Markterkundungsverfahrens 2018 festgestellten und vom bisherigen Verfahren nicht erfassten Bereiche, die an das in Erstellung befindliche Glasfasernetz angebunden werden sollen, soweit diese nicht durch anderweitige Dritte bereits erschlossen werden. Inhaltlich besteht diese Vertragserweiterung aus Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff i.V.m. Anlage 12 HOAI der Leistungsphasen 3 bis 8 auf der Grundlage.

Der Auftrag wurde mit Vertrag vom 04.04.2019 um zusätzliche Leistungen aufgrund der Erhöhung der Hausanschlusszahlen und der daraus resultierenden zusätzlichen technischen Komponenten erweitert.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der Landkreis Helmstedt errichtet auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit den kreisangehörigen Gemeinden ein Glasfaser Breitbandnetz mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes im sogenannten Betreibermodell. Da der Landkreis selbst über kein qualifiziertes Fachpersonal verfügt, hat dieser für die Planung und Durchführung des Projektes nach einer europaweiten Ausschreibung die LAN Consult Hamburg beauftrag. Dieser Auftrag wird nun erneut erweitert.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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