Rahmenvertrag für KFZ-Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 13.2 - 011/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]80
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für KFZ-Dienstleistungen
Gegenstand dieses Auftrages ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen / Instandsetzungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch die Polizeidirektion Braunschweig für Kraftfahrzeuge folgender Hersteller: Mercedes, BMW, Mercedes und der VAG.
BMW
Polizeidirektion Braunschweig Friedrich-Voigtländer-Str. 41 38104 Braunschweig
Gegenstand dieses Auftrages ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen / Instandsetzungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch die Polizeidirektion Braunschweig für Kraftfahrzeuge folgender Hersteller: BMW.
Der Rahmenvertrag kann zweimalig um jeweils 12 Monate Laufzeit verlängert werden.
Mercedes
Polizeidirektion Braunschweig Friedrich-Voigtländer-Str. 41 38104 Braunschweig
Gegenstand dieses Auftrages ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen / Instandsetzungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch die Polizeidirektion Braunschweig für Kraftfahrzeuge folgender Hersteller: Mercedes.
Der Rahmenvertrag kann zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
VAG
Polizeidirektion Braunschweig Friedrich-Voigtländer-Str. 41 38104 Braunschweig
Gegenstand dieses Auftrages ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen / Instandsetzungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch die Polizeidirektion Braunschweig für Kraftfahrzeuge folgender Hersteller: der VAG.
Der Rahmenvertrag kann zweimalig um jeweils 12 Monate Laufzeit, verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Öffnungsverfahren findet ausschließlich digital statt und wird durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen durchgeführt.
Eine Beteiligung von Bietern wird nicht ermöglicht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
vgl. Punkt 13 der Leistungsbeschreibung Teil B - technischer Teil.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCDEXK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de