B 74 OU Ritterhude: Kartierungen Referenznummer der Bekanntmachung: P550-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 74 OU Ritterhude: Kartierungen
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland plante das Land Niedersachsen vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (regionaler GB Lüneburg) den Neubau der B 74 Ortsumfahrung Ritterhude.
Das Projekt ist durch eine lange Planungshistorie geprägt, die Linienbestimmung der nunmehr bevorzugten Ostvariante erfolgte bereits im Jahre 2015.
Die linienbestimmte Trasse der B 74n führt von der bestehenden B 74, südlich von Osterholz-Scharmbeck, bis zur Verknüpfung mit der jetzigen Kreisstraße 43 am Knotenpunkt K 43 / K 44. Von dort aus führt die Trasse als Ausbaustrecke (jetzige K 43) weiter über die Wümmebrücke (Landesgrenze Niedersachsen/Bremen) und der Ritterhuder Heerstraße zum Autobahndreieck Bremen-Industriehäfen (A 27). Die B 74n war im Bundesverkehrswegeplan in der Priorität vordringlicher Bedarf eingestuft.
Der gesamte Streckenzug der B74neu hat eine Gesamtlänge von ca. 8,9 km, die sich wie folgt gliedern:
- Neubaustrecke 4,6 km (linienbestimmt)
- Ausbaustrecke 4,3 km (davon 1,8 km in Niedersachsen (K 43) und 2,5 km in Bremen (Ritterhuder Heerstraße)).
Für den Bereich der linienbestimmten Trasse mit Fortführung über den Ausbaubereich der K 43 bis an die Landesgrenze Niedersachsen / Bremen wurde im Jahr 2019 eine faunistische Planungsraumanalyse durchgeführt. Ende 2020 wurde ein Ingenieurbüro mit der Entwurfsplanung der linienbestimmten Ostvariante beauftragt.
Die mit der linienbestimmten Ostvariante verbundenen erheblichen umweltrelevanten Beeinträchtigungen (die Planungen der B74 Ortsumfahrung berühren die Belange mehrerer Schutzgebiete) müssen nach Vorgabe des Bundesverkehrsministerium im Vorfeld der Entwurfsplanung umfänglich bewertet werden. Dazu gehört auch eine umfängliche Prüfung ernsthaft in Betracht zu ziehender Alternativen, deren notwendige Grundlage eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung ist, die in diesem Jahr durchgeführt wird. Mit den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung hat sich dabei ein weiterer Untersuchungsraum ergeben, der eine zu prüfende westlich von Ritterhude gelegene Alternative (Westvariante) umfasst.
Die Räume im nordwestlichen Bereich von Ritterhude wurden im Sommer 2021 einer faunistischen Planungsraumanalyse unterzogen. Mit den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung leitete sich für die Westvariante damit direkt ein Kartierbedarf ab, da diese Variante weiteren Untersuchungen unterzogen werden mussten.
Daneben wurde auch der südlich an die linienbestimmte Variante anschließende Bereich der L 151 (Ritterhuder Heerstraße) 2021 einer FPA unterzogen.
B74 Ostkorridor (linienbestimmte Ostvariante zuzügl. Ausbaubereiche K 43 und L 151 Ritterhuder Heerstraße):
- Faunistische Kartierung (Avifauna - Brutvögel, Rastvögel, Dachs, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Fische und Rundmäuler, Xylobionte Käfer, Libellen, Weichtiere)
- Kartierung von Biotoptypen
- Kartierung von floristischen Arten
Verlängerung der linienbestimmten Ostvariante:
- Faunistische Kartierung (Avifauna - Brutvögel, Rastvögel, Fischotter, Fledermäuse, Amphi-bien, Reptilien, Fische und Rundmäuler, Xylobionte Käfer, Libellen, Weichtiere)
- Kartierung von Biotoptypen
- Kartierung von floristischen Arten
Raum westlich von Ritterhude (Westkorridor):
- Faunistische Kartierung (Avifauna - Brutvögel, Fischotter, Dachs, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Fische und Rundmäuler, Tag- und Nachtfalter, Xylobionte Käfer, Laufkäfer, Libellen, Weichtiere)
- Kartierung von Biotoptypen
- Kartierung von floristischen Arten
Besondere/Zusätzliche Leistungen:
- Begleitung des Umweltplaners im Zuge der Aufstellung der Planunterlagen
- Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B 74 OU Ritterhude: Kartierungen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PRJV6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland