Heizungstechnische Anlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wunstorf
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 31515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krh.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Heizungstechnische Anlagen
WKJP – Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wunstorf Bereich Krankenhausneubau Gewerk: Heizungstechnische Anlagen
KRH Psychiatrie Wunstorf, Südstraße 25, 31515 Wunstorf
Wärmeversorgungsanlagen
Wärmeverteilnetze inkl. Dämmung:
Heizungsverteiler mit 10 Stutzen
Stahlrohr DN15-DN25 150 m
Stahlrohr DN32-DN40 400 m
Stahlrohr DN50-DN65 270 m
Umwälzpumpen 3 Stk
Raumheizflächen:
Fußbodenheizungsrohr PE-Xa 16 x 1,5 12.000 m
Fußbodenverteiler 13 Stk
Verlegesystem Matte/Rolle 2.100 m²
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Es sind in einem vorherigen Offenen Verfahren keine Angebote eingegangen. Die ursprünglichen Vertragsunterlagen nicht grundlegend geändert werden .( § 3 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A EU).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizungstechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 304549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.