Konrad - Zutrittskontrollsystem
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konrad - Zutrittskontrollsystem
Die folgende Leistung ist als Verschlusssache deklariert. Der Vertrag wird als EVB-IT System geschlossen.
Planung und Ausführung eines Zutrittsteuerungssystems für die Schachtanlage Konrad mit Ausweislesegeräten, Videoüberwachung, Fernfreigabe, Gegensprechanlagen mit und ohne Identkamera, Alarmunterdrückung, Drehkreuzen/Vereinzelungsanlagen. Die Schachtanlage Konrad ist auf zwei ca. 1500m voneinander entfernte Standorte aufgeteilt. Einen Teil der Leistungen ist unter Tage zu erbringen. Es sollen zwei autarke Server nach dem Master-Slave-Prinzip errichtet werden, die mit einem Untertagekabel verbunden werden. Das zu errichtende Netzwerk dieses Systems soll keine Verbindungen von außen zulassen.
Als Transponder Technologie sollen die bereits für andere Anwendungen eingesetzten Karten mit Legic Advant oder eine kompatible Technologie genutzt werden.
Insgesamt sind etwa 70 Kontrollpunkte als elektronische Online-Zutrittssteuerung vorzusehen. Hinzu kommen etwa 670 Offline überwachte Türen.
Lieferung und fachgerechten Verlegen der benötigten Kabel für den Datenverkehr und die Stromversorgung nach Planung erfolgt bauseits.
Schachtanlage Konrad
Zutrittssteuerungssoftware 2 Server (Master-Slave) 3 Drucker für Ausweise und Auswertungen 3 Terminals zur Steuerung/Bedienung des Systems 70 ausgerüstete Kontrollpunkte als elektronische Online-Zutrittssteuerung, Ausstattung nach Planung 670 Offlineüberwachte Türen, Ausstattung nach Planung Elektronische Schlüsselverwaltung nach Planung Lieferung, Montage und Installation, Inbetriebnahme und Dokumentation
Ergeben sich Verzögerungen bei der Planung und Genehmigung kann der Auftrag - nach Mitteilung durch den Auftraggeber - verlängert werden
Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen u. technischen Leistungsfähigkeit. Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerbern wird ermittelt, welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung zu erbringen. Unter diesen Bewerbern wird anhand vgl. Bewertung der vorgelegten Unternehmensstruktur und Referenzangaben ermittelt, welche zu den am qualitativ besten geeigneten Bewerbern zählen und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerber gehen der Umsatz des Bewerbers und dargestellten Referenzprojekte ein. Das Bieterfeld wird auf 5 Unternehmen beschränkt. Die Auswahl erfolgt auf die qualitativ besten Referenzen. Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 1 Mio. EUR erzielt haben.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Zahlungsplan:
Planung 20% Lieferung 50% Inbetriebnahme Server/Software 5% Montage 10% Schlussdokumentation 15%
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformulars zu erfolgen. Das Formular nennt im Detail die Angaben und Nachweise, die zur Bewertung des Teilnahmeantrages gefordert werden. Diese sind:
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Gewerbeerlaubnis,
— Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Gewebezentralregisterauszug,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Mitarbeiterstruktur.
Die diesbezügliche Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Leistungen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Gelangt ein nicht präqualifizierter Bewerber in die engere Wahl, sind die o. g. Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Jede Nachweise/ Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens, ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die unter Punkt III.2.1) aufgeführten Nachweise vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Nachweisüber die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Nachweis über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate),
— Umsatz des Bewerbers bei der Errichtung von Sicherungsanlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angabe, ob ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN 9001 oder gleichwertig existiert,
— Angaben zu vergleichbaren Leistungen/Referenzen.
Referenzen zu ähnlichen ausgeführten Projekten in sensiblen, der Geheimhaltung unterliegenden Liegenschaften.
Referenzen zu ähnlichen ausgeführten Projekten innerhalb der letzten 5 Jahre.
EVB-IT System Vertrag Der Bieter hat eine Person zu bestimmen, die berechtigt ist, VS – NfD Unterlagen zu erhalten.
Alle Mitarbeiter, die auf den Anlagen tätig werden, müssen vor Antritt der Arbeit Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 12b AtG i. V. m. AtZüV oder vergleichbare Überprüfungen durchlaufen haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.