Ex-Post | AKH-Gruppe - digitale Patientenakte Referenznummer der Bekanntmachung: AKH KHZG 01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.akh-celle.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung des bürgerlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ex-Post | AKH-Gruppe - digitale Patientenakte

Referenznummer der Bekanntmachung: AKH KHZG 01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48810000 Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Allgemeine Krankenhaus (AKH) Celle hat das Ziel seinen Patienten eine umfassende, ganzheitliche und moderne Versorgung zu bieten. Hierzu zählt kontinuierlich Möglichkeiten zur effizienteren und sicheren Ausgestaltung der Versorgung zu identifizieren und umzusetzen. Der aktuelle Digitalisierungstrend im Gesundheitswesen ist hierfür maßgeblich. Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes soll das Digitalisierungsniveau des AKH Celle maximal gehoben werden. Im Status Quo sind viele Prozesse innerhalb der Einrichtung noch nicht oder nur bruchstückhaft digitalisiert. Eine umfassende digitale Patientenakte liegt nicht vor und an vielen Stellen des Behandlungsprozesses sind Dokumente in Papierform im Einsatz. Um alle Informationen in einem gemeinsamen Datenpool zu sammeln und diese auch im Patientenportal automatisiert bereitstellen zu können, soll die entsprechende Infrastruktur in Form einer digitalen Pflege-und Behandlungsdokumentation sowie mit der Einführung eines digitalen Medikationsmanagements geschaffen werden. Die papiergebundene Patientenakte wird durch Digitalisierung vereinheitlich und mobilisiert. Durch die Verwendung anerkannter technischer, syntaktischer und semantischer Standards wird durchgängig darauf geachtet, dass eine durchgehende Interoperabilität ermöglicht wird und generierte, relevante Dokumente in die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V übertragbar sind.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48814000 Medizinische Informationssysteme
48814500 Systeme zur Verwaltung von Patientenakten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE931 Celle
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das ALLGEMEINE KRANKENHAUS CELLE, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts, ist mit insgesamt 615 Betten eines der größten Akutkrankenhäuser Niedersachsens.

Auf 26 Stationen, davon 3 Intensivstationen versorgt das AKH Celle zahlenmäßig vergleichsweise eine ganze Kleinstadt:

- Rund 30.000 Patienten (davon beträgt der Anteil aus der Stadt und dem Landkreis Celle ca. 80 %) werden jährlich stationär versorgt.

- Rund 12.000 Patienten werden jährlich in den 9 OP-Sälen operiert.

- Rund 1.400 Kinder erblicken hier jedes Jahr das Licht der Welt.

Für die Betreuung der Patienten stehen in Celle ca. 230 Ärzte, 750 Pflegekräfte, 230 Mitarbeiter in Funktionsdiensten, 280 Angestellte im medizinisch-technischen Dienst, 350 Angestellte in Technik, Verwaltung, Wirtschaftsdienst zur Verfügung. Mit rund insgesamt 1.900 Mitarbeitern ist das AKH Celle einer der größten Arbeitgeber im Celler Land.

Der Ausschreibung umfasste das elektronische Pflege- und Behandlungsmanagement, sowie das Medikationsmanagement als integraler Bestandteil der krankenhausseitigen digitalen Patientenakte.

Das Allgemeine Krankenhaus (AKH) Celle hat das Ziel seinen Patienten eine umfassende, ganzheitliche und moderne Versorgung zu bieten. Hierzu zählt kontinuierlich Möglichkeiten zur effizienteren und sicheren Ausgestaltung der Versorgung zu identifizieren und umzusetzen. Der aktuelle Digitalisierungstrend im Gesundheitswesen ist hierfür maßgeblich. Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes soll das Digitalisierungsniveau des AKH Celle maximal gehoben werden. Im Status Quo sind viele Prozesse innerhalb der Einrichtung noch nicht oder nur bruchstückhaft digitalisiert. Eine umfassende digitale Patientenakte liegt nicht vor und an vielen Stellen des Behandlungsprozesses sind Dokumente in Papierform im Einsatz. Um alle Informationen in einem gemeinsamen Datenpool zu sammeln und diese auch im Patientenportal automatisiert bereitstellen zu können, soll die entsprechende Infrastruktur in Form einer digitalen Pflege-und Behandlungsdokumentation sowie mit der Einführung eines digitalen Medikationsmanagements geschaffen werden. Die papiergebundene Patientenakte wird durch Digitalisierung vereinheitlich und mobilisiert. Durch die Verwendung anerkannter technischer, syntaktischer und semantischer Standards wird durchgängig darauf geachtet, dass eine durchgehende Interoperabilität ermöglicht wird und generierte, relevante Dokumente in die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V übertragbar sind.

Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktionsumfang / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Benutzerfreundlichkeit / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Total Cost of Ownership / Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung waren, wurden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 128-339039
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

digitale Patientenakte

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRJUK

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.

2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.

3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2022

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